Alle Gewerbetreibenden sind kraft Gesetzes Pflichtmitglied bei der für sie zuständigen IHK. Es gibt Unternehmen, die damit nicht einverstanden sind und weder Mitglied bei der IHK sein noch deren Beiträge zahlen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun erneut die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. Juli 2017, 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13) hat entschieden, dass sowohl die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK wie auch die Zahlung von IHK-Beiträgen nicht gegen das Grundgesetz verstößt und damit rechtmäßig ist.
Unternehmer wehren sich gegne Pflichtmitgliedschaft
Zwei Unternehmer hatten sich gerichtlich gegen Beitragsbescheide ihrer jeweiligen IHK gerichtlich gewehrt. Sie zogen gegen die entsprechenden Bescheide vor die Verwaltungsgerichte. Da sie dort keinen Erfolg hatten, reichten sie Verfassungsbescherde ein und wollten so die für sie negativ ausgegangenen Urteile aufheben lassen und richteten sich mittelbar auch gegen die zugrunde liegenden Regelungen des IHK-Gesetzes (IHKG).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Pressemitteilung vom 2. August 2017 mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerden der beiden Unternehmen zurückgewiesen worden sind. Das hatte im Wesentlichen die folgenden Grüne:
“1. Der Prüfungsmaßstab für den Schutz vor Pflichtmitgliedschaften in „unnötigen“ Körperschaften ergibt sich aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), nicht aus dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Denn Art. 9 Abs. 1 GG zielt auf freiwillige Zusammenschlüsse zu frei gewählten Zwecken, während eine gesetzliche Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft private Akteure für öffentliche Aufgaben in Anspruch nimmt.
2. Sowohl die Beitragserhebung als auch die Pflichtmitgliedschaft sind Eingriffe in die nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Bereits die Pflichtmitgliedschaft als solche ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder eingriffsneutral. Daher ist die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Pflichtkörperschaft, die nicht unmittelbar im Grundgesetz bestimmt ist, nur auf gesetzlicher Grundlage und durch Organisationsakte möglich, die den Vorgaben des Grundgesetzes genügen.
a) Die Einbindung in die Industrie- und Handelskammern im Wege der Pflichtmitgliedschaft ist gerechtfertigt. Die in § 1 IHKG normierten Aufgaben entsprechen der für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typischen Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben, die vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als legitimer Zweck für die Pflichtmitgliedschaft angesehen wurde.
Gerade die Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden. Dies ist auch mit Blick auf die weiteren Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, gefragt.
b) Die Regelungen zur Pflichtmitgliedschaft sind geeignet, diese Zwecke zu erreichen, und damit eine taugliche Grundlage für die Erhebung von Beiträgen. Zwar könnte der Gesetzgeber sich auch für ein Konzept freiwilliger Mitgliedschaft bei Erhalt der Kammern im Übrigen entscheiden.
Doch steht das Grundgesetz nicht entgegen, wenn mit der Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden eines Bezirks die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, ein Gesamtinteresse zu ermitteln, das tatsächlich alle Betriebe und Unternehmen berücksichtigt.
Die an die Pflichtmitgliedschaft gebundene Beitragspflicht trägt dazu bei, den Kammern – bei angemessener Höhe und ordnungsgemäßer Verwendung – die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber darf sich auch für die Organisation in Bezirken entscheiden. Die Einschätzung, dass auch in einer europäisierten und globalisierten Wirtschaft wichtige Handlungsimpulse von der lokalen oder regionalen Ebene kommen können und sollen, stößt auf keine durchgreifenden Bedenken.
c) Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Beschwerdeführerinnen erscheint unter Berücksichtigung des weiten Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers erforderlich.
Es ist nicht ersichtlich, dass den Industrie- und Handelskammern Aufgaben zugewiesen wurden, die unnötige Kosten nach sich ziehen, oder dass es andere Möglichkeiten gebe, finanzielle Mittel mit geringerer Eingriffswirkung gleichermaßen verlässlich von den Betroffenen zu erheben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist keine verfassungsrechtlich eindeutig weniger belastende Alternative.
Die Zielsetzung des Gesetzgebers, das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu erfassen, ist notwendig mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Gewerbetreibenden und ihrer Interessen verbunden, die nach § 1 Abs. 1 IHKG „abwägend und ausgleichend“ zu berücksichtigen sind.
d) Die Pflichtmitgliedschaft ist auch zumutbar, um die legitimen Ziele des Gesetzgebers zu erreichen, und kann die Beitragspflicht tragen. Die Belastung der Betriebe durch die nach dem Gewerbeertrag gestaffelte Beitragspflicht und die Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Industrie- und Handelskammer wiegen nicht sehr schwer.
Bundesweit hat sich die Beitragspflicht in den letzten Jahren auch eher verringert als erhöht. Zudem verleiht die Pflichtmitgliedschaft den Kammerzugehörigen Rechte zur Beteiligung und Mitwirkung an den Kammeraufgaben. Bereits dieser Vorteil aus den Mitgliedschaftsrechten berechtigt zur Erhebung der Kammerumlage. Die Pflichtmitgliedschaft zwingt insbesondere nicht dazu, es hinnehmen zu müssen, wenn der Pflichtverband und seine Organe die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben überschreiten; dagegen kann jedes Mitglied fachgerichtlich vorgehen.
Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses gelingt allerdings nur, wenn abweichende Interessen einzelner Mitglieder oder grundlegende Interessenkonflikte, die für einzelne Mitglieder von erheblicher Bedeutung sind, in den Industrie- und Handelskammern berücksichtigt werden.
§ 1 Abs. 1 IHKG beinhaltet ein Abwägungsgebot und gerade nicht die Aufgabe der reinen Interessenvertretung. Daraus folgt auch ein Minderheitenschutz. Abweichende Interessen oder grundlegende Interessenkonflikte dürfen nicht unterschlagen werden. Das kann es erforderlich machen, unterschiedliche Positionen in der Darstellung des Abwägungsmaterials zu benennen, diese ausführlich auszuweisen oder auch ein echtes Minderheitenvotum zu ermöglichen.
3. Die Beitragspflicht auf der Grundlage der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern ist auch mit den Anforderungen des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) vereinbar.
a) Die Wahrnehmung der Aufgaben der Industrie- und Handelskammern ist hinreichend demokratisch legitimiert. Sie nehmen in einem abgegrenzten Bereich eigenverantwortlich öffentliche Aufgaben wahr, indem sie private Interessen gebündelt zur Geltung bringen, zielen aber nicht auf Eingriffe in Rechte Dritter und mit Ausnahme der Erhebung der Beiträge auch nicht auf Eingriffsbefugnisse zu Lasten der Mitglieder.
Die Anforderungen sind in den gesetzlichen Regelungen in der fachrechtlichen Auslegung hinreichend vorgeprägt. Das gilt im Zusammenspiel mit der Rechtsaufsicht für die Beitragsordnung auch für die Beitragspflicht.
b) Darüber hinaus ergeben sich aus dem Demokratieprinzip keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Binnenverfassung der Industrie- und Handelskammern.
Nach den Regelungen zu den Wahlen zur Vollversammlung der Kammern werden die betroffenen Interessen durch ausreichende institutionelle Vorkehrungen angemessen berücksichtigt. Es ist im Lichte der Aufgabenstellung der Kammern vom politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt, zur Spiegelung der Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks die Gruppenwahl vorzugeben.
Sie modifiziert zwar den Zählwert einer Stimme, dient aber legitimen Zielen, da so versucht wird, eine Bevorzugung von Partikularinteressen zu verhindern und die Betriebe im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Bedeutung im Bezirk zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber regelt die wesentlichen Fragen insbesondere mit der Zuordnungsregel des § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG in hinreichendem Maße selbst, und dazu kommt die Rechtsaufsicht (§ 11 IHKG). Im Übrigen gilt für die Industrie- und Handelskammern auch im Lichte des Demokratieprinzips das Gebot, schutzwürdige Interessen der Verbandsmitglieder nicht willkürlich zu vernachlässigen.”
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat damit zum wiederholten Male bestätigt, dass die Pflichtmitgliedschaft in den IHK verfassungsgemäß ist und dass auch die Erhebung der Beiträge grundsätzlich in Ordnung ist. Die müssen angemessen sein und können auch von den zuständigen Gerichten überprüft werden. Auch Online-Händler fallen unter den Anwendungsbereich des IHKG und sind somit Pflichtmitglieder in der zuständigen IHK. (mr)
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Aber es widerspricht der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen:
“Artikel 20.2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.”
Der Zwang zur IHK-Mitgliedschaft ist also eine systematische Menschenrechtsverletzung.
Aber was soll man von einem Unrechtsstaat auch anderes erwarten.
Zum einen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen keine verbindliche Quelle des Völkerrechts. Zum anderen ist Deutschland ein sehr gut funktionierender Rechtsstaat und kein Unrechtsstaat.
Das ist mir bekannt.
Beim letzten Satz musste ich dann aber doch etwas schmunzeln.
Das war hoffentlich ein Witz.
Der deutsche Rechtsstaat ist doch de facto schon seit Jahren abgeschafft.
Recht haben nur die, die an der Macht sind, und was Demokratie ist, wird auch von denen bestimmt.
Das hat jedenfalls nicht mehr das Geringste mit den Werten zu tun, die mir mal als Kind beigebracht wurden.
Das kann ich so nicht bestätigen.
– Sonderrechte der Kirche, die dafür keine Gegenleistung erbringen
– Schulzwang
– Meisterzwang
– Staatsfernsehen
– Gema
– Impressumspflicht
um nur ein paar Dinge zu nennen, die man am ehesten in Diktaturen findet.
Das sind Menschenrechtsverletzungen, die in in anderen Staaten tatsächlich als solche bezeichnet werden.
Übrigens war die DDR auch ein sehr gut funktionierender Rechtsstaat.
Oh Gott, selten so gelacht…ja, man liest gerade in den letzten Tagen immer wieder von den unterdrückenden Impressumspflichten in Nord Korea. Weltweit werden Impressumspflichten auch als Geißel in einer Diktatur gebranntmarkt.
Das berühmte Staatsfernsehen in Deutschland nicht zu vergessen. Scheint wohl aber nur Peter zu empfangen.
Aber dank dem Kommentar kann man jetzt sehr erheitert ins Wochenende gehen.
Na dann mal her mit der Liste der Schmarotzer…
GEZ bzw. ÖR… der Klassiker. Es gibt kaum schlimmere Schmarotzer in Deutschland alleine schon weil sie sich nicht an den eigentlichen Zweck halten, Geld verschwenden und nur so voller Korruption und Vetternwirtschaft stecken.
IHK… wer braucht die? Was bringen die? Eine Körperschaft ohne Sinn und Zweck.
Wen gibt es noch?
“” IHK… wer braucht die? Was bringen die? Eine Körperschaft ohne Sinn und Zweck. “” >>> eine Organisation welche sich zur Aufgabe macht sich selbst zu verwalten , auf Kosten Anderer , in Süddeutschland gibt es eine IHK mit 123 Mitarbeitern und 3 Geschäftsführern , abgehalfterte Politiker und verkrachte Existenzen ( was ja im Prinzip das Selbe ist ) wo jeder weit über € 100.000,- / Anno einsteckt … Passt doch ! Bringen tut der Verein nichts, und wenn man was von Denen will , kostet das extra., und man bekommt eine mehr als mangelhafte Leistung dafür.
Impressumspflicht als Menschenrechtsverletzung. Immerhin gibt es noch die Meinungsfreiheit, die es jedem erlaubt, sich selbst so lächerlich wie möglich zu machen.
R.Bottom, dann äußere doch mal frei Deine Meinung und sag z. B. daß die AfD gut für Deutschland ist. Und dann google schonmal, ob Deine Versicherung ein verkratztes Auto bezahlt und ob Sprühdosenfarbe von Deinen Hausklinkern wieder abgeht. Dann stehste da mit Deiner freien Meinungsäußerung….
Ich bin auch gegen die Pflichtmitgliedschaft, den die IHK hat mir bist jetzt absolut nichts gebracht. Im Gegenteil, Fragen eines Existenzgründers konnten mir nur unzureichend oder überhaupt nicht beantwortet werden. Bei Fragen zum Elektrogesetz wurde ich an eine Agentur verwiesen, der Lotse der mir auf Antrag zugeteilt wurde hat sich Wochen später erst gemeldet, und das auch erst nachdem ich bei der IHK nachgehakt habe. Mittlerweile meldet er sich überhaupt nicht mehr und wie angekündigt besucht hat er mich noch nie.
Des Weiteren frage ich mich ob meine Daten überhaupt so ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. Beim Gewerbeamt gab es weder den mündlichen noch einen schriftlichen Hinweis das ich im Falle einer Gewerbeanmeldung Pflichtmitglied bei der IHK werde und dass meine Personenbezogenen Daten ohne Datenschutzerklärung weitergereicht werden.
Ich halte die IHK genauso wie die GEZ überholt und diese Intuitionen gehören abgeschafft. Sie nützen wohl den wenigsten, ich kann für mich im Moment noch keinen Vorteil erkennen und werde es wohl auch nie erkennen können.
Schade das mal wieder anders entschieden wurde, da fragt man sich doch wirklich haben die Entscheider überhaupt eine Ahnung davon was Sie da entschieden haben?
Unterm Strich bleibt mir nur eine Erkenntnis, ich soll für etwas bezahlen was ich nicht wollte, dem ich weder mündlich wie schriftlich zugestimmt habe und bekomme keine oder nur eine unzureichende Gegenleistung.
Hallo Herr Kurz,
Sie müssen da nichts zustimmen, denn die Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Und das ist – wie das Bundesverfassungsgericht erneut festgestellt hat – auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dass Sie schlechte Erfahrungen mit einer Anfrage hatten, ist schade. Wird sich wohl aber nie zu 100% vermeiden lassen. Es gibt sicherlich auch bei den einzelnen Kammern noch Optimierungsbedarf.
Also die IHK ist doch einfach nur zum Abkassieren da. Ich habe mit hunderten von Shopbetreiber auf Messen und Events besprochen. Da wird nur Geld hin überwiesen. Es wird nicht ein Service angeboten, der nützlich wäre… Ich frage mich, was die mit den Aber-Millionen überhaupt machen? AUf jeden Fall dicke Gehälter zahlen…. Die lachen sich doch schlapp über die ganzen Selbstständigen, die da ordentlich einzahlen…
Die neuerliche Begründung der Rechtmäßigkeit des Zwangsbeitrages zur IHK aufgrund der Tradition und der napoleonischen Prägung ist nicht nur lächerlich sondern auch noch äußerst peinlich.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes schein wohl Demokratie mit Staatsdiktatur
zu verwechseln. Bei einer 8 prozentigen Wahlbeteiligung der IHK Wahlen ist keine deutsche IHK
demokratisch legitimiert.
So wird der normale Bürger um seine Rechte nicht nur belogen, sondern auch noch vorsätzlich
betrogen.
Können wir jetzt bitte aufhören, hier ständig von Diktatur zu sprechen? Da sind die Unternehmer doch selbst daran schuld, dass die Wahlbeteiligung nur bei 8% liegt.
Die Unternehmer die “Kraft Gesetzes” Zwangsmitglied sind.
Die Unternehmer, die auf dem Wahlzettel die IHK nicht abwählen können,
da das Feld zum ankreuzen eigenartigerweise weggelassen wurde.
Solche Art von korrupter Demokratie hatten wir schon einmal.
Die Unternehmer deren Stimme zur Wahlbeteiligung hinzugezählt wird, wenn sie vor Wut den Wahlzettel durchstreichen.
Da kommt dann wohl noch Wahlbetrug durch die IHK hinzu.
… und wenn Sie mal die die Entscheidung des lesen (BVerfG, Beschl. v. 12.07.2017, Az. 1 BvR 2222/12 u. 1 BvR 1106/13)
so befragt das BverfG 10 oder 11 staatliche !!! Institutionen.
(alle anderen, die sich dazu geäußert haben werden in einem Nebensatz abgewiegelt)
Der Staat befragt sich — der von den Einnahmen profitiert — selbst ???
Lt. BVerfG sind ca. 5 Millionen Firmen Zwangsmitglieder.
EIGENARTIG — VON DENEN WURDE KEINER GEFRAGT !!!
Nach dem Grundsatz “alle Demokratie geht vom Volke aus” haben die vom Staat bezahlten Richter wohl versehentlich 5 Millionen Stimmen unter den Tisch fallen lassen.
Da die Herren Richter die französische Revolution zitieren, sei wohl noch geschichtlich angemerkt, dass Robespierre seinerzeit für seinen Betrug am Volke sein Leben unter der Guillotine beenden durfte.
Und was genau wollen Sie uns damit jetzt sagen?
Hi Martin,
kannst du selbst vielleicht bitte noch deine Meinung bezgl. IHK Mitgliedschaft/Mitleidschaft zum besten geben?
Deine Ausführungen oben lassen, ehrlich gesagt, nur vermuten, dass du mit der aktuellen Situation ganz zufrieden zu sein scheinst?
Wer von euch glaubt denn wirklich, dass IHK (oder meinetwegen GEZ) abgeschafft werden?
Ich nicht. Ich sag euch auch, warum:
Diese unrechtmäßigen Institutionen kassieren zwangsweise Geld für *keine* Gegenleistung, sind vielleicht qua Gesetz irgendwann mal legitimiert worden, entsprechen aber der heutigen Zeit nicht mehr – und daran hängen Milliarden -Einnahmen für diese Geldverbrenner: und genau deswegen werden diese nicht abgeschafft, weil dann immer das Heilige-Kuh-Argument “aber die Arbeitsplätze etc.” gebracht wird.
In unserem konkreten Fall:
Die IHK hat bisher NICHTS geleistet. Außer den Papiereimer vollzumüllen. Die IHK konnte bisher so gut wie keine Frage zum Thema Internetrecht kompetent beantworten (ich kann das relativ leicht “testen”, da ich mehrere Rechts-Module über die Jahre im Studium hatte – und wenn die IHK nicht mal in der Lage ist, einfachste UWG-Sachverhalte auch nur einigermaßen in die richtige Richtung zu lösen, dann bekomme ich mehr als das Kotz**).
Die IHK vertritt auch nicht unsere Interessen – wo war denn die angebliche “Macht der IHK”, als die EU begann, das Internet mit der Zwangscookieanzeige kapuutzumachen? Da war die IHK nicht da – sowas abre auch.
In allen Entscheidungen der letzten 10+ Jahre, die gegen Unternehmer/n war die IHK nicht präsent – aber kassieren wollen sie. Wo ist denn da die “Markt-Logik”? Ich dachte, der Markt wird es schon richten?
Fakt ist, der Markt würde es richten – denn die IHK wären sofort pleite, wenn das Gesetz geändert würde.
GEZ – gleiches Thema:
Wer sagt, er will die GEZ abschaffen, soll mir erstmal erklären, wie er das *genau*operativ* machen möchte?
(abgesehen von den Aaarrebeeeiiitttsplätzen und dem Wiiiirrrttschaftswachstum, hätte ich gerne mal gehört, wie dann all die hässlichen Gebäude in Innenstadtgebieten operativ abgewickelt werden, also Verkauf/Vermietung/etc.)
Wie soll sowas wie die GEZ, Einnahmen mehr als 8 Mrd. EUR, jemals >abgeschafft< werden?
(Naja, außer es gibt la Revulociòn 🙂
By the way: Die Einnahmen der GEZ sind höher (noch dazu steuerfrei!) als die Einnahmen aller privaten Sender in DE *gemeinsam*zusammen – ProSiebeSat1 hat in 2016 knapp über 800mio umgesetzt (also 10% von der GEZ für die ÖR): http://www.prosiebensat1.de/presse/prosiebensat-1-steigert-umsatz-und-recurring-ebitda-im-ersten-quartal-2016-zweistellig
(die Fleißaufgabe liegt jetzt darin, zu ermitteln, wie groß ProSiebenSat1 bzw. RTLII in Deutschland sind – ihr werdet euch die Augen reiben)
Hallo Mail,
gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage Antworten und bzgl. des Absatzes zur IHK auch gerne Stellung nehmen.
Ja, ich begrüße die Existenz der IHK. Ob man die Aufgaben, die die IHK wahrnimmt auch wahrnehmen könnte, wenn es keine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft gäbe, glaube ich nicht. Davon bin ich überzeugt.
Zu Ihrem Absatz:
In unserem konkreten Fall:
“Die IHK hat bisher NICHTS geleistet. Außer den Papiereimer vollzumüllen.” – Woher wissen Sie das? Wie lange haben Sie bereits in welchen Gremien der IHK gesessen, um das so absolut sagen zu können?
“Die IHK konnte bisher so gut wie keine Frage zum Thema Internetrecht kompetent beantworten (ich kann das relativ leicht „testen“, da ich mehrere Rechts-Module über die Jahre im Studium hatte – und wenn die IHK nicht mal in der Lage ist, einfachste UWG-Sachverhalte auch nur einigermaßen in die richtige Richtung zu lösen, dann bekomme ich mehr als das Kotz**).” – Das ist ja auch Aufgabe von Rechtsanwälten und nicht der IHK. Sicherlich können die Rechtsreferenten in aller Regel erste Hilfestellungen geben. Aber die Beratung in konkreten Fällen ist nicht deren Aufgabe.
“Die IHK vertritt auch nicht unsere Interessen – wo war denn die angebliche „Macht der IHK“, als die EU begann, das Internet mit der Zwangscookieanzeige kapuutzumachen? Da war die IHK nicht da – sowas abre auch.” – Diese Behauptung ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst existiert überhaupt keine “Zwangscookie-Anzeige”. Zum anderen sind die IHK über den DIHK und den europäischen Dachverband sehr intensiv an Gesetzgebungsprozessen beteiligt. Sie haben gar keine Vorstellung davon, was zum Beispiel in der Verbraucherrechterichtlinie alles für zusätzlicher Müll noch drin stehen würde, hätten die Verbraucherschüzter den Gesetzgebungsprozess alleine beeinflusst. Aber das wüssten Sie, wenn Sie Mitglied in einem Gremium der für Sie zuständigen IHK wären. Aktuell wird z.B. darüber diskutiert, auf eine Änderung des VSBG hinzuwirken und unsinnige Informationspflichten abzuschaffen. Die Initiative geht von einer IHK aus.
“In allen Entscheidungen der letzten 10+ Jahre, die gegen Unternehmer/n war die IHK nicht präsent – aber kassieren wollen sie.” – Auch das ist schlicht falsch. Erstens gibt es keine Entscheidungen, die mit vollem Bewusstsein gegen Händler getroffen wurden. Bei politischen Kompromissen verlieren immer beide Seiten etwas. Die eine oder andere Entscheidung mag nicht ganz ausgewogen gewesen sein, das mag stimmen. Aber bei allen Entscheidungen waren die Kammern beteiligt, siehe meine Antwort oben.
“Wo ist denn da die „Markt-Logik“? Ich dachte, der Markt wird es schon richten? Fakt ist, der Markt würde es richten – denn die IHK wären sofort pleite, wenn das Gesetz geändert würde.” – Fakt ist: Würde es die Kammern nicht geben, hätten deutsche Unternehmer keine wirksame Interessensvertretung mehr. Weder bei Gesetzgebungsprozessen in Deutschland noch in Europa.
Ich weiß ja nicht, aus welchem Kammerbezirk Sie kommen. Es mag sicherlich regionale Unterschiede bei der Qulität und der Quantität der Arbeit der Kammern geben. Zugegeben. Ich war selbst bin regelmäßiger Referent auf Fortbildungsveranstaltungen, die von den Kammern organisiert werden. Allein 2014 war ich bei 38 verschiedenen IHK als Referent auf Fortbildungsveranstaltungen zur Einführung des neuen Verbraucherrechtes, die die Kammern (überwiegend kostenlos!) für Online-Händler veranstaltet haben. Dort saßen teilweise 100 bis 200 Unternehmer_innen, die dankbar waren, dass die Kammern solche Veranstaltungen durchführen und die Möglichkeit bieten, auch direkt und persönlich Fragen klären zu lassen.
Da die GEZ absolut nichts mit dem Thema zu tun hat, kommentiere ich diese Ausführungen nicht.
Warum sollen denn die Menschen, die nichts von der IHK benötigen für Sie mitbezahlen? Aber wie ich sehe profitieren Sie von dem System und möchten es natürlich behalten. War bei der SKlaverei auch so…
Grundsätzlich bin ich für die IHK. Sie hat uns gut beraten bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Allerdings stimme ich dem mehrheitlichen Tenor in einem Punkt zu. Pflichtmitglieschaften sind die falsche Entwicklung. Vielmehr sollte die IHK als Institution angesehen werden, welche unter anderem das Duale Ausbildungssystem führt. Wer also die Dienste der IHK nutzen möchte muss Mitglied werden und dafür bezahlen.
Die 8% Wahlbeteiligung bestätigen nur das geringe Interesse an der IHK. Entwicklung ist für mich nicht damit verbunden an Dingen festzuhalten die keinen (oder nur wenige) interessieren. Das Ergebniss zeigt vielmehr das es Zeit wird andere Wege zu gehen.
“Zum einen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen keine verbindliche Quelle des Völkerrechts. Zum anderen ist Deutschland ein sehr gut funktionierender Rechtsstaat und kein Unrechtsstaat.”
haha, der war gut. ” ein sehr gut funktionierender Rechtsstaat” bricht auch gerne mal das Grundgesetz….
In Anbetracht dessen, das dieser “Verein” ca. 1,4 Mrd € Erträge erwirtschaftet und knappe 9.000 Mitarbieter ernährt wird Politik und Gesetzgeber nichts dagegen tun, diese tatsächlich unnütze Einrichtungen zu schließen – woion dann auch mit den vielen stressbefreiten Mitarbeitern?
Persönlich bin ich gezwungen hart verdientes Geld abzugeben ohne jedoch irgendeinen Gegenwert zu ersehen. Werden tatsächlich mal interessante Themen angeboten werden diese gesondert verkauft! Diese staatlich verordnete Einrichtung ist meines Erachtens Gesetzeswidrig auch wenn das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung ist. Auch der Aspekt unbefugte Datennutzung ist letztendlich nicht gesetzeskonform – in diesem Falle dient es dem Staat und daher alles gut? Warum nicht eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglichen und gut ist? Ach ja die Herren Vorstände bangen um ihre likrativen jobs – tatsächlich konform zur Beitragspflicht für öffentlich-rechtliche – wobei das Thema über Schlüssel wie bei den privaten Sendern gelöst werden könnte. Aber auch hier zig-tausende Mitarbeiter, ein Heer von Vorständen und Intendanten … alles kassieren gute Gehälter welche beim Bürger zuvor zwangseingetrieben werden. Demnächst kommt wohl auch noch die Kirchensteuer? Zeit zu gehen …
So isses. Im Endeffekt beraubt mich eine Firma, mit der ich keinen Vertrag habe. Alle mir abgenötigten Gelder werden grundsätzlich nur unter Vorbehalt , wegen Erpressung gezahlt. Ich hoffe auf den Tag an dem sich ein Richter an geltendes Recht erinnert und den Schmarotzern den Hahn zudrehet. Die sollen arbeiten gehen. Bei dem aktuellen Fachkräftemangel werden die bestimmt schnell wieder eine sinnvolle Beschäftigung finde.(Zwinkersmiley)
Schönen guten Tag zusammen,
freue mich über die rege Diskussionen. In einem Rechtsstreit (andere Sache) habe ich mich mit meinem Rechtsbeistand unterhalten. Deutschland ist vom Rechtsstaat weit entfernt. (Beweise liegen mir vor). Es gibt aber noch den Europäischen Gerichtshof. Im Europaparlament verstößt die Zwangsmitgliedschaft gegen das EU-Recht. Aber…… Eine Entscheidung würde 8 Jahre dauern, bis sich der Europäische Gerichtshof zu einer Entscheidung durchringen kann. Für eine Sammelklage beim EuGH in Punkt Zwangsmitgliedschaft währe ich sofort bereit.
Wer ergreift die Initiative?