Aktuell ist in Deutschland die Erhebung von Gebühren für die Wahl bestimmter Zahlungsarten zwar reguliert, aber grundsätzlich möglich. Der Deutsche Bundestag hat nun ein Verbot für die Erhebung von Zahlartgebühren für bestimmte Zahlungsarten beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom Donnerstag, den 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen.
Mit dem Gesetz wird in Zukunft die Erhebung von Gebühren verboten, wenn der Kunde per Karte, Lastschrift oder Überweisung zahlen will.
Außerdem wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit 150 Euro auf 50 Euro gesenkt.
Verbrauchern wird es außerdem erleichtert, Fehlüberweisungen zurückzuholen.
Händler, die aktuell Gebühren auf Zahlungen z.B. per Kreditkarte erheben, werden ihre Preiskalkulation anpassen müssen. Denn diese zusätzlichen Einnahmen, mit denen die Kosten gedeckt werden, die beim Dienstleister anfallen, werden in Zukunft wegbrechen.
Die derzeit erhobenen Gebühren werden dann wohl auf den Kaufpreis oder die Versandkosten aufgeschlagen. Alternativ werden manche Händler wohl auf Zahlungsarten wie PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Giropay verzichten, wenn sie aktuell für Zahlungen über diese Dienstleister Gebühren verlangen.
Ob das dann wirklich ein Mehrwert für den Verbraucher hat? Darüber kann man sicher streiten.
Welche Kosten je nach Zahlungsart beim Händler anfallen, haben die Kollegen in unserem Partner-Blog in einem Artikel schön zusammengefasst:
Das müssen Sie wissen: Zahlungsarten im Internet!
Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin für die genannten Zahlungsarten zusätzliche Gebühren verlangt, muss mit Abmahnungen rechnen. Darüber hinaus kann der Kunde diese zusätzlichen Gebühren zurückverlangen, wenn er sie bei der Bestellung bezahlt hat. Er könnte auch eine Beschwerde über die OS-Plattform an eine Verbraucherschlichtungsstelle richten.
Da Händler und Zahlungsdienstleister jetzt eine Menge zu tun haben, um Preis- und Angebotsmodelle umzustellen, ist es erfreulich, dass das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt.
Das Verbot der Zahlartgebühren tritt zum 13. Januar 2018 in Kraft (also an einem Samstag).
Der Online-Handel wird weiter reguliert, der Gesetzgeber wird nicht müde, Händlern weitere Daumenschrauben anzulegen. Das Gesetz erfordert nicht nur eine Anpassung der Preiskalkulation, sondern auch eine Anpassung der rechtlichen Texte im Shop. Denn steht nach dem Stichtag noch auf irgendeiner Kundeninformationsseite oder in den FAQ (oder wo auch immer) im Shop noch, dass Gebühren für das Zahlen per Kreditkarte erhoben werden, kann dies abgemahnt werden. Wir werden Sie hier rechtzeitig vor dem Inkrafttreten aber noch einmal an das Verbot erinnern. Trusted Shops Abmahnschutz-Kunden werden selbstverständlich auch per Mail darüber informiert, sobald die neuen gesetzlichen Regelungen im Rechtstexter umgesetzt sind. (mr)
Am 21. Juli 2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gebühren für die oben genannten Zahlen werden somit definitiv zum 13. Janaur 2018 verboten.
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