Zahlreiche Produkte müssen auch im Online-Handel bereits mit einem Energielabel ausgezeichnet werden. Immer wieder kommen neue Produkte hinzu. So auch zum 1. April. Dann sind auch Heizungen, die mit Holz, Pallets oder Kohle befeuert werden, kennzeichnungspflichtig. Für Online-Händler kommt diese neue Kennzeichnungspflicht aber erst zum 1. Juli.
Am 1. April tritt die Delegierte Verordnung 2015/1187 der EU-Kommission weit überwiegend in Kraft. Darin ist die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen geregelt.
Neben den Energieeffizienzetiketten müssen Händler auch das elektronische Produktdatenblatt vorhalten.
Für alle stationären Händler gilt nach dieser Verordnung ab 1. April eine Kennzeichnungspflicht für diese Produkte.
Für alle Online-Händler gilt diese Pflicht aber erst etwas später, nämlich ab 1. Juli 2017.
Online-Händler müssen Produkte, die unter die Verordnung fallen, dann mit den neuen Energieeffizienz-Etiketten ausstatten.
Für Festbrennstoffkessel sieht das Etikett ab 1. April bis 25. September 2019 wie folgt aus:
Ab 26. September 2019 geht die Skala dann von A+++ bis F.
Für Verbundanlagen gilt ab 1. April das folgende Etikett:
Die Lieferanten sind verpflichtet, den Händlern für das jeweilige Produkt ein elektronisches Etikett und ein elektronisches Produktdatenblatt zur Verfügung zu stellen.
In Anhang VII der Verordnung sind auch genaue Vorgaben für die Platzierung der Etiketten und Produktdatenblätter im Online-Shop gemacht.
Das elektronische Etikett ist dabei „in der Nähe des Produktpreises“ darzustellen.
Dabei kann das Etikett auch in Form einer „geschachtelten Anzeige“ angezeigt werden. Das bedeutet, dass das Etikett verlinkt werden darf.
Aber auch für den Link werden in den Anhängen ganz genaue Vorgaben gemacht.
Der Link muss dabei ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produktes sein. Auf diesem Pfeil muss die Energieeffizienzklasse in Weiß und in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht stehen. Der Pfeil muss dabei einem der folgenden zwei Formate entsprechen:
Auch das elektronische Produktdatenblatt muss in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden. Dabei ist die Größe so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit der „geschalten Anzeige“, also einer Verlinkung.
Der Link ist dabei klar und leserlich mit dem Wort „Produktdatenblatt“ bezeichnet sein.
Die Kennzeichnungspflichten von Produkten werden ständig erweitert. In naher Zukunft dürfte sich die Energiekennzeichnung für alle betroffenen Produktgruppen ändern, denn die EU-Kommission plant, die Skala der Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zu A bis G zu ändern. Dann müssen alle Händler ihre Produktbeschreibungen anpassen. (mr)