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EU beschließt neue Energielabel

Verschiedene Elektroartikel sind mit Energielabeln zu kennzeichnen – auch im Online-Shop. Die EU hat sich jetzt darauf verständigt, dass diese Label angepasst werden sollen, damit sie für den Verbraucher besser verständlich sind.

Zukünftig sollen Verbraucher besonders energiesparende Geräte schneller und einfacher erkennen können. Aktuell könnte der Verbraucher denken, er kauft ein besonders sparsames Modell, weil dieses die Energieeffizienzklasse A hat, dabei gibt es aber vielleicht noch bessere Geräte mit der Klasse A+++.

Deswegen sollen die Skalen, die von A+++ bis D reichen abgeschafft und durch die Skala A bis G ersetzt werden. So lautet ein politischer Kompromiss, den die EU-Kommission bekannt gegeben hat.

Außerdem sollen die Geräte in Zukunft in einer Datenbank registriert werden. Verbraucher sollen so die einfache Recherchemöglichkeit erhalten, um festzustellen, ob ihr Wunschgerät wirklich energiesparend ist.

Ständig neue Grenzwerte?

Soll die neue Skala von A bis G dauerhaft beibehalten werden, muss dies zwangsläufig dazu führen, dass die Grenzwerte für den Energieverbrauch der einzelnen Energieeffizienzklassen ständig angepasst werden müssen.

Da sich die Technik weiterentwickelt und so auch in Zukunft wohl noch sparsamere Geräte entwickelt werden als aktuell, muss sich dies auch auf den Labeln wiederfinden. Aus diesem Grund hatte man einmal die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ eingeführt.

Noch kein Grund zur Panik

Noch können Händler und Hersteller abwarten. Die Pläne müssen jetzt noch durch den formalen europäischen Gesetzgebungsprozess. Anschließend sollen noch weitere 15 Monate vergehen, bis die neuen Label wirklich kommen.

Höhere Umsätze

Die EU-Kommission erwartet, dass Haushalte mit den neuen Labeln ca. 500 Euro pro Jahr sparen. Die Hersteller und Händler sollen dadurch 65 Millionen Euro mehr an Umsatz generieren.

Außerdem wird erwartet, dass man mit den Neuerungen so viel Energie einsparen kann, wie aktuell Italien und die baltischen Staaten zusammen verbrauchen.

Übersicht: Diese Produkte unterliegen der Kennzeichnungspflicht

Produkte Kennzeichnungspflicht seit/ab
Waschtrockner 31.01.1998
Fernsehgeräte 30.11.2011
Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt 30.11.2011
Waschmaschinen im Haushalt 20.12.2011
Geschirrspüler im Haushalt 20.12.2011
Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt 01.01.2013
Wäschetrockner im Haushalt 29.05.2013
Haushaltsbeleuchtung (Lampen und Leuchten) 01.09.2013
Staubsauger 01.09.2014
Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben 01.01.2015
Heizkessel und Kombiboiler Gas/Öl/elektrisch) 26.09.2015
Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch) 26.09.2015
Klimatechnik – Wohnraumlüftungsgeräte 01.01.2016
Gewerbliche Kühllagerschränke 01.07.2016
Festbrennstoffkessel 01.04.2017
Einzelraumheizgeräte 01.01.2018

Fazit

Erneut sollen also Änderungen bei Kennzeichnungsvorschriften in Kraft treten, die auch Online-Händler betreffen. Aber noch ist es nicht so weit, bis zur Geltung der neuen Label wird noch viel Zeit vergehen. Wir werden Sie aber selbstverständlich auf dem Laufenden zu dieser und zu allen anderen Änderungen halten, die für Online-Händler anstehen. (mr)

Bildnachweis: F. JIMENEZ MECA/shutterstock.com