EuGH: Weiterhin kein ermäßigter Steuersatz für eBooks

Der EuGH hat entschieden, dass es keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt, wenn digitale Bücher wie eBooks dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen, während gedruckte Bücher dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Was müssen Sie außerdem beim Verkauf von eBooks & Co beachten?

In Europa regelt die sog. Mehrwertsteuer-Richtlinie, auf welche Produkte die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dies ist z.B. bei gedruckten Büchern der Fall.

Auf elektronischem Weg gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften fallen jedoch nicht unter diese Möglichkeit, sodass hierfür der normale Steuersatz abzuführen ist.

Dies bestätigte der EuGH (Urt. v. 7.3.2017, C-390/15).

Mehrwertsteuer-Richtlinie

In der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU sind sind die Grundsätze zum Mehrwertsteuer-System in den Mitgliedstaaten festgelegt. Dort heißt es in Art. 98:

"(1) Die Mitgliedstaaten können einen oder zwei ermäßigte Steuersätze anwenden.

(2)  Die ermäßigten Steuersätze sind nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar.

Die ermäßigten Steuersätze sind nicht anwendbar auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen."

Der erwähnte Anhang III lautet in Nummer 6:

"Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnliche Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder Manuskripte, Landkarten und hydrografische oder sonstige Karten), Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen."

Aufgrund einer Klage in Polen legte das Polnische Verfassungsgericht dem EuGH zwei Fragen vor.

Zum einen wollte es wissen, ob Nr. 6 des Anhangs III der Richtlinie nichtig sei, weil evtl. Verfahrensregeln beim Erlass der Richtlinie verletzt worden seien.

Außerdem wollte es wissen, ob Art. 98 ungültig sei, weil dieser den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzt,

"soweit er die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bücher, die in digitaler Form herausgegeben werden, und andere elektronische Publikationen ausschließt?"

Zur Frage 1 hat der EuGH geantwortet, dass das Gesetzgebungsverfahren in Ordnung war und Nr. 6 des Anhangs III der Richtlinie nicht deshalb nichtig ist.

Buch ist nicht gleich eBook

Um einen Verstoß gegen die steuerliche Neutralität bzw. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz feststellen zu können, bedarf es zunächst zweier Sachverhalte, die vergleichbar sind.

"Wie die Generalanwältin in Nr. 56 ihrer Stellungnahme ausgeführt hat, besteht das der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung von Büchern zugrunde liegende Ziel in der Förderung des Lesens, sei es von Belletristik, Sachbüchern, Zeitungen oder Zeitschriften."

Für die Errreichung dieses Ziels, so der EuGH weiter, sei es aber unerheblich, in welcher Form die Bücher bereitgestellt werden.

Damit kommt er zu dem Schluss, dass die Sachverhalte (Lieferung gedruckter Bücher auf der einen Seite und Lieferung von Büchern in elektronischer Form auf der anderen) vergleichbare Sachverhalte darstellen.

Damit behandelt Art. 98 der Richtlinie zwei vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich. Damit diese unterschiedliche Behandlung nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, bedarf es daher einer Rechtfertigung.

Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems

Aus den Materialien der Richtlinie ergäbe sich, so das Gericht, dass die Besteuerung elektronisch erbrachter Dienstleistungen einen ersten Schritt zur Umsetzung einer neuen Politik im Bereich der Mehrwertsteuer darstellten, die zu einer Vereinfachung des Mehrwertsteuersystem führen sollten, um legale Handelsgeschäfte innerhalb des Binnenmarktes zu fördern.

"Es sei nämlich als erforderlich angesehen worden, die auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen klaren, einfachen und einheitlichen Regeln zu unterwerfen, damit der für diese Dienstleistungen geltende Mehrwertsteuersatz zweifelsfrei ermittelt werden könnte und so die Handhabung dieser Steuer durch die Steuerpflichtigen und die nationalen Finanzverwaltungen erleichtert werde."

Dies hält der Gerichtshof für eine ausreichende Rechtfertigung.

Es sei legitim, wenn der europäische Gesetzgeber für elektronisch erbrachte Dienstleistungen den ermäßigten Steuersatz nicht vorsehe. Würde man aber für digitale Bücher diesen erlauben,

"würde die Kohärenz der gesamten vom Unionsgesetzgeber angestrebten Maßnahme beeinträchtigt, die darin besteht, alle elektronischen Dienstleistungen von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszunehmen."

Daher ist die steuerliche Ungleichbehandlung von physischen Büchern und digitalen Büchern, die auf eletkronischem Weg geliefert werden, gerechtfertigt.

Internationaler eBook-Handel

Im Bereich eBooks (und anderer elektronisch erbrachter Dienstleistungen) müssen Online-Händler insbesondere darauf achten, dass bei diesen Verkäufen der Mehrwertsteuer-Satz des Wohnsitzlandes des Verbrauchers gilt und die Steuer dort auch abgeführt werden muss!

Widerrufsrecht besteht auch bei eBooks

Neben den preislichen Aspekten sollten Online-Händler auch beachten, dass dem Verbraucher auf beim Kauf von eBooks (oder anderen Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte) ein Widerrufsrecht zusteht.

Besonders wichtig: Widerruft der Verbraucher seine Vertragserklärung, ist ihm der vollständige Kaufpreis zu erstatten. Einen Anspruch auf Wertersatz hat der Online-Händler in diesen Fällen nämlich nicht.

Am Ende kann es also so sein, dass der Verbraucher das eBook gelesen hat, widerruft und sein Geld zurückerhält.

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14.03.17