Das LG Hamburg hat eine neue Abmahnfalle für alle Webseiten-Betreiber eröffnet: Wer Links auf fremde Seiten setzt, haftet für dort begangene Rechtsverletzungen. Das Gericht legt dem Linksetzenden harte Prüfpflichten auf. Eine Befreiung von der Haftung ist nur sehr schwer möglich.
Das LG Hamburg (Beschl. v. 18.11.2016, 310 O 402/16) hat entschieden: Wer einen Link auf eine Seite setzt, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, begeht selbst eine Urheberrechtsverletzung.
Fotoveröffentlichung ohne Genehmigung
Was war geschehen?
Ein Fotograf entdeckte im Internet eine Website, auf der eines seiner Bilder verwendet wurde, ohne dass er dazu seine Zustimmung erteilt hatte. Eine klare Urheberrechtsverletzung.
Der Fotograf fand aber noch die Webseite eines Dritten, auf der sich ein Link auf die Website mit dem unberechtigt genutzten Foto befand. Auf dieser Website war das Foto selbst nicht verwendet worden, sondern lediglich ein Link auf die Seite gesetzt, auf der das Foto abgebildet war.
Nach der neuesten EuGH-Rechtsprechung kann auch diese Verlinkung eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Fotograf wollte dies in einer Art Musterprozess vor einem deutschen Gericht geklärt wissen und mahnte den Betreiber der Website, die auf das Bild lediglich verlinkte, ab.
Das LG Hamburg entschied nun – dem EuGH folgend – dass die bloße Verlinkung auf eine urheberrechtsverletzende Seite ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Dies gelte zumindest dann, wenn die Website, von der aus verlinkt wird, mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Unwissenheit schützt nicht
Dass der Linksetzende nicht wusste, dass das Bild ohne Einverständnis veröffentlicht wurde, schützte ihn nicht. Das Gericht führt dazu aus:
“Dass der Antragsgegner vorliegend nicht wusste, dass die verlinkte Zugänglichmachung rechtswidrig erfolgte, beruht auf seinem Verschulden; ihm ist diesbezüglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen.
Die ihm zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung hat der Antragsgegner in vorwerfbarer Weise unterlassen. Der Antragsgegner hat selbst in seinem Schreiben vom 07.10.2016 (Anlage ASt 9) erklärt:
“Allerdings wäre ich nicht im Entferntesten auf die Idee gekommen, beim dortigen Seitenbetreiber nachzufragen, ob er die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung hat, oder sonstige Nachforschungen zu den urheberrechtlichen Hintergründen des Bildes anzustellen. Das sah ich nicht als meine Aufgabe als Linksetzender an.”
Der Antragsgegner führt weiter aus, dass er vom zitierten EuGH-Urteil Kenntnis gehabt habe, aber auch dieses nicht zum Anlass für Nachforschungen genommen habe, weil er es für grundgesetzwidrig und für mit der EUGrundrechtecharta unvereinbar halte.
Diese Ausführung belegen zur Überzeugung der Kammer, dass der Antragsgegner die Rechtswidrigkeit der verlinkten Zugänglichmachung der Umgestaltung zumindest billigend in Kauf genommen hat.”
Zumutbare Nachforschung
Wer seine Website also mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, muss nach der Rechtsprechung des EuGH und des LG Hamburg “zumutbare Nachforschung” betreiben, will er auf eine Seite verlinken.
Wie konkret diese Nachforschungen sein müssen, ist aber nicht geklärt.
Reicht ein einfaches Nachfragen beim Seiten-Betreiber? Reicht das einmalige Nachfragen vor dem Setzen des Links oder muss man die Nachfragen regelmäßig wiederholen?
Darf man sich auf die Antwort des Betreibers verlassen? Oder muss man noch weitere Nachforschungen anstellen?
Wer keine Antwort erhält, sollte aber auf die Verlinkung auf jeden Fall verzichten.
Nachfrage beim LG Hamburg
RA Jörg Heidrich, Justiziar beim Heise-Verlag, hat in dem Zusammenhang das LG Hamburg etwas getrollt. Er fragte beim Gericht nach, ob man dort garantieren könne, dass auf der Website des LG Hamburg sowie sämtlichen Unterseiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden, denn er wollte auf die Seite verlinken.
Eine abschließende Antwort steht wohl noch aus, den ganzen Schriftwechsel können Sie hier bei heise.de nachlesen.
Bedeutung für Online-Händler
Die Entscheidung ist nicht nur bedeutend für Blogger etc., sondern auch für Online-Händler.
Klar ist: Ein Online-Shop wird mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Wollen Händler also auf Dritt-Seiten verlinken, unterliegen sie den “zumutbaren Nachforschungspflichten”.
Helfen Disclaimer?
Viele Webseiten-Betreiber nutzen im Impressum verschiedene Texte, um die Haftung für alles Mögliche auszuschließen. Sehr bekannt ist wohl dieser Text:
„Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.“
Um es kurz zu sagen: Dieser Text war schon immer unsinnig und hat noch nie weitergeholfen. Daran ändert sich auch nach der neuen Entscheidung des LG Hamburgs nichts. Sie können auf solche Texte gerne verzichten, denn sie werden Ihnen nicht helfen.
Hamburger Justiz nutzt Disclaimer
Etwas ironisch, wenn nicht sogar zynisch ist da die Gestaltung der Hamburger Justiz. Dort findet man im Impressum nämlich folgenden Hinweis:
“Das Justizportal Hamburg enthält auch Links und Verweise auf Websiteangebote Dritter. Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält. Den Nutzerinnen und Nutzern des Justizportals Hamburg wird mit diesen Links allein der Zugang zu diesen Angeboten vermittelt. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.”
Fazit
Die neue Entscheidung aus Hamburg macht “das Leben im Internet” nicht leichter. Die Vorgaben des EuGH sind relativ eindeutig, sodass wohl nicht davon ausgegangen werden kann, dass die nächsten Instanzen den Sachverhalt anders beurteilen werden. (mr)
[hubspotform whitepaper=”true” title=”Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016″ image_path=”” image_text=”Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee” css=””]
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Naja, die Entscheidung des EuGH finde ich nicht so eindeutig. Insbesondere was die Definition der Gewinnerzielungsabsicht betrifft.
Ob Google jeden link überprüft hat? ……..
ohje…. irgend wann wird man mal noch verknackt weil man auf einer Seite war die urheberrechtsverletzende Inhalte anzeigt und ich mit meinem Browsercache automatisch eine Kopie auf meinem Rechner erzeugte…. was sitzen da nur für Nasskappen in den Gerichten (kopfschüttel)… das Internet lebte und lebt immer nur durch Verlinkungen. Wenn man auf seinem Facebookprofil was verlinkt das nicht koscher ist, wer ist dann der Mops? Facebook?
Wir sollten von unzähligen Webseiten auf das LG Hamburg verlinken und dann wöchentlich bei denen per Mail nachforschen, ob der Link noch rechtmäßig ist.
Das habe ich mir eben auch so gedacht. Ich denk ich mach das mal. Ich würde das Urteil gerne bloggen. 😉
D.h. Google und Co müssen sich versichern, wenn Sie Werbenzeigen schalten,dass dieS hopbetreiber nur Bilder verwenden wo Sie die Rechts dazu haben.
Google und Co betreiben ja Adwords und Co mit Gewinnerzielungsabsicht
Kann ich mir schlecht vorstellen.
Da hat wohl ein Richter nicht wirklich über die Reichweite nachgedacht oder verstehe ich es falsch ?
Wenn das Internet zu unserer Welt gehört, und Links ein wesentliches Element des Internets darstellen, dann kann ich dieses Urteil nur als weltfremd bezeichnen.
Lieber Gott, gib den Menschen Hirn
Du meinst wohl den Richtern 😉
da freuen sich doch wieder die Anwälte in unserem Lande.
Nirgends, aber auch wirklich nirgends selbst in anderen EU Ländern gelten andere Rechte. So kann nun wieder jeder Hartz4 gesponserte Anwalt seine Praktikanten oder Azubis auf die fröhliche Suche machen lassen um Umsatz generieren.
Deutschland Farewell.
Internet verpennt und dann solche Urteile faellen. Ist ja auch in jedem Bundesland wieder anders. Direkt Schadensersatz fordern oder ausländische Mafia Lizenzfirmen mahnen nach Jahren Leute ab, die virale Bilder verwendet haben. Dieses Urteil fuehrt dazu, dass die Vernetzung im Netz stagniert und somit das Internet von mir aus gerne staatlich reguliert werden kann.
In diesem Sinne
Frohe Weihnachten ( aus Finnland )
Ich plädiere dafür, dass alle Verlage in Zukunft sämtliche Werbeanzeigen und somit die verlinkten Firmen, deren Rechtmäßigkeit, Internetauftritte, soziale Medien, evtl. laufende Verfahren usw. überprüft…
Leider habe ich nicht die Zeit mich mit so einen Schwachsinn weiter zu befassen, ARMES DEUTSCHLAND kann ich da nur sagen!
Damit ist klar, dass wir auf nichts und niemanden mehr verlinken werden. Es ist nahezu unmöglich herauszufinden was eine Seite zum Zeitpunkt der Linksetzung treibt, noch unsinniger und unmöglicher wird es, wenn man einen Link mal gesetzt hat und das Zeil seine Inhalte verändert.
Von daher – willkommen im Gestern liebe Richter! Was Sie da beschlossen haben, ist so realitätsfern wie Grimms Märchen.
Ich als Hamburger schäme mich, dass wir hier in Hamburg solche Richter haben, die das Leben der online Händler wiedermal schwerer bzw. unsicherer machen und aus meiner Sicht unnötige Urteile zu dieser Angelegenheit fällen. Online Händler sich ja bekanntlich immer “mit einem Bein im Gefängniss” Und nun wieder ein Schritt weiter.
Mensch Leute, wo bleibt der logische Menschenverstand für das Leben in diesem Land ??
Haben gewisse Leute nichts anderes im Sinn immer nur Abmahnungen zu schreiben, zum Geldverdienen oder zur sebst Profilierung? Wie ich schon öfters sage, wenn jemand etwas zu meckern hat, möchte er ihm einen Brief schreiben was da stört.bzw, ggf nicht OK ist. Naja, aber das bringt halt kein Geld.
Wieder mal ein Rückschritt in die digitale Steinzeit und wieder mal vom LG Hamburg. Das Internet lebt von Verlinkungen. Wenn nun für jeden Link die gesamte Webseite auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen hin untersucht werden muss, und zwar nicht nur zum Zeitpunkt der Linksetzung, sondern wahrscheinlich auch in der Zukunft, dann ist das der Tod des Internets. Dieses Urteil ist genauso unsinnig, wie es die Störerhaftung war, bzw, unter gewissen Bedingungen noch ist.
Alle Webseitenbetreiber, und nicht nur die mit Gewinnerzielungsabsicht, sollten dem Beispiel von RA Jörg Heidrich folgen und das LG Hamburg mit Nachfragen nach eventuellen Urheberrechtsverletzungen mal richtig zuschütten, damit die dort mal wieder den Blick auf die Realität zurückgewinnen.
“Zumutbare Nachforschung” – was soll das alles kosten? Vor allem ändern sich die Inhalte von verlinkten Seiten ständig. Heute nachgeforscht und Link gesetzt – alles klar. Nächste Woche tauchen dort aber Unmengen von urheberrechtsverletzenden Inhalten auf. Wer soll das checken?
Wie sieht es aus, wenn man auf eine Seite mit http://www.unsinnige-gerichtsentscheidung.de verweist ohne einen direkten Link zu setzen? Ist das auch unzulässig?
Ja genau auf so etwas habe ich noch gewartet.
Und was heißt denn bitteschön Gewinnerzielungsabsicht? Gewinnerzielung mit dem Bild?
Oder pauschal mal gleich wieder komplett, wenn es um eine commerzielle Seite geht?
Beispiel:
Ein Link zu einer Produktbewertung wird gesetzt, von einem Produkt was ich verkaufe. Der Schreiber hat dort ein Anwendungsbild gepostet, was allerdings nicht auf seinem Mist gewachsen ist. Er hat allerdings auch keinerlei Gewinnabsicht mit dem Bild.
Ich verfolge damit eigentlich zunächst auch keine Gewinnabsicht, sondern möchte in erster Linie meine Kunden informieren, die sich über das Produkt kundig tun möchten. Wo würde dieses Urteil greifen? Nur weil ich einen online Shop habe?
Weil wenn ja, dann ist das definitiv das Ende jeglicher Partnerseiten, Foren & Blogs für uns Onlinehändler. Und betrifft dieser Fall nur den Link auf die betreffende Seite mit genau diesem Bild oder ist es ganz egal sofern auf der Verlinkten Seite oder derewn Unterseiten irgendwo ein solches Bild ist?
Das ist doch völliger Irrsinn! Die Richter dort können doch nur irgendwie korrumpiert sein.
Ich bin mal dem Link zum Schriftwechsel bei zwischen Heise und dem LG Hamburg gefolgt. Das Ergebnis ist inzwischen, dass das LG selbst nicht willens und in der Lage ist, eine rechtsverbindliche Zusage zu machen, dass deren Seite keine urheberrechtsverletzenden Inhalte aufweist. Damit haben sie ihr Urteil selbst ad absurdum geführt. Es kann doch von niemanden verlangt werden, etwas 100%ig zu prüfen, was nicht 100% prüfbar ist, was das LG ja dazu veranlasst, keine rechtverbindliche Aussage zu treffen. Das ist dann eigentlich DER Aufhänger für eine Berufung oder für künftige Gerichtsverhandlungen zu dem Thema, oder?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gilt es auch als Verlinkung, wenn ich den nur den Text schreibe, z.B. http://www.deinedomain.de und keinen Hyperlink drauf setzte?
Gruß
Die bloße Nennung einer Webadresse ist technisch gesehen kein Link. Ob die Hamburger Richter allerdings den Unterschied kennen, kann durchaus bezweifelt werden.
Es gibt gottseidank auch ein paar Kommentare, die das ganze etwas diffenzierter und ohne Panikmache beurteilen…
Linkhaftung 2.0 – Erläuternde Hinweise zu der drohenden Paranoia um das Urteil des LG Hamburg
von RA Dr. Carsten Ulbricht
http://www.rechtzweinull.de/…/2040-linkhaftung-2-0-erlaeute…
Hat das LG Hamburg – einmal wieder – das Internet zerstört?
von RA Arno Lampmann
http://www.lhr-law.de/…/hat-das-lg-hamburg-einmal-wieder-da…
@Shopper
Die Links funktionieren nicht. Hoffe die Betreiber wurden nicht schon abgemahnt.
Abgesehen davon, dass die Links tatsächlich so nicht funktionieren, ist der Beitrag des Herrn RA Dr. Ulbricht darauf zusammenzufassen, dass das Urteil ja ganz anders ausgesehen hätte, wenn der Antragsgegner einen Anwalt gehabt hätte, was das Urteil weder besser macht, noch der Überschrift gerecht wird und aus meiner Sicht völlig neben der Sache ist. Und der Beitrag des RA Lampmann beinhaltet nichts wesentlich anderes als der hier von Herrn Rätze.
Wieviele intakte Gehrinzellen hatten diese Richter noch? Wie kann man nur so ein weltfremdes Urteil fällen? Vermutlich geht es den Anwälten so schlecht, dass sie wieder eine neue Möglichkeit zum Verdienen brauchten und da waren ein paar Richter wohl gefällig.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn die erste Abmahnung immer kostenlos wäre, also beim Abgemahnten zu keinen Kosten führt, sondern der Abmahner die Kosten tragen muss. Dann würden sich viele überlegen, ob sie überhaupt abmahnen und die Abmahn-RA würden leer ausgehen.
Beträfe das eigentlich auch den Link zur OS-Plattform, der ja existieren und funktionieren muss?!
Weiß jemand, wer dort Ansprechpartner für die Online-Inhalte ist? Ich finde auf der Plattform leider kein Impressum? …
Es ist unmöglich Seiten auf die man verlinkt 24 Std. am Tag zu kontrollieren. Eine genaue Kontrolle daß der Seiteninhaber nicht doch etwas einstellt würde bedeuten daß man im Sekundentakt die Seite prüft, jeden Tag, mit allen Unterseiten. Und das dann bei allen verlinkten Seiten.
Jede Suchmaschine arbeitet ab jetzt rechtswidrig ?
Wir können solche Urteile rechtskräftig werden ?
1. Ist praktisch nicht jede Website B2B oder B2C mit Gewinnerzeilungsabsicht?
2. Muss ich etwa dann auch sekündlich, minütlich oder täglich eine gesetzte externe Verlinkung prüfen, ob sich der externe Inhalt zu einem abmahnfähigen Inhalt geändert hat, wenn er vorab nicht abmahnfähig war?
Vielleicht muss hier doch noch einmal grundlegend nachgedacht werden … denn das kann es ja nicht sein …
1. Ein privater Blog, auf dem man Fotos seiner Katzen bloggt, dürfte wohl ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen.
2. Diese Frage habe ich oben auch schon aufgeworfen. Man kann nur sagen: Zum aktuellen Zeitpunkt kann man hierauf noch keine Antwort geben. Das Gericht betonte zunächst nur die Vorabprüf-Pflichten.
Zu 1.: Wenn aber in dem Blog Google- oder andere Affiliate-Anzeigen eingebunden werden? Schon ist eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.
Und wie sieht es nun aus wenn man im Blog die Bilder der eigenen Katze postet und im Blog z.B Links “Affiliatelinks” vom Katzenfutterhersteller postet?
Dann liegt ja die Gewinnerzielungsabsicht vor? Oder sehe ich es falsch?
Ja, dann handelt es sich nicht mehr um eine rein private Website. Hier liegt Gewinnerzielungsabsicht vor und die Pflichten greifen.
Haltet euch bitte alle fest!
http://justiz.hamburg.de/impressum/
Schaut euch den unteren Abschnitt an…..
Wenn es ein Ziel derartiger Zustände gibt, so lasst es mich bitte wissen!
no comment
Jetzt musste ich aber wirklich herzlich lachen, als ich das gelesen habe! Aber eigentlich ist das ja schon ziemlich traurig…
Danke für den erfrischenden Hinweis 🙂
Früher hat man gesagt wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Das offenbart, dass die eigene Realität und Verhalten des Gerichts nichts mit seiner rechtsprechenden Realität gemein hat; oder es scheint noch immer zu gelten: “quod licet bovi non licet Jovi”
Das wiederum stellt die Frage für wen haben sie denn nun Recht gesprochen oder von wem sie sprechen, wenn sie sich denn nun auch als Teil der gültigen Rechtsprechung sehen?
Wenn man so etwas liest, könnte man meinen, der EuGH Langeweile bei Webseitenbetreibern vermutet. Weil ja jede Webseite nur aus der Startseite besteht. Wer soll denn das noch kontrollieren. Als aller erstes sollten sich die Abmahner mal an Google wenden, da gibt es mit Sicherheit jede Menge Links auf solche Inhalte. Am besten sollte man das Internet löschen und gut ist.
Denken den Richter bei solch einem Urteil überhaupt noch nach?????
Was heißt das jetzt z.B. für einen Shop-Betreiber? Sollte er am besten alle Links “nach draußen” entfernen?
Ich frage mich echt was sich der Gesetzgeber dabei denkt? wenn er sollte Vorgaben setzt? und das das Gericht dies auch noch bestätigt? anstatt dem ein Riegel vorzusetzen? Kopfschüttel :/
Hallo Herr Rätze,
hat man eigentlich irgendwie eine Handhabe gegen solche Urteile vorzugehen? Es kann doch nicht sein, dass ein einzelnes Urteil, anscheinend von einem Richter gefällt für den Internet auch Neuland ist, hunterttausende Webseitenbetreiber trifft. Muss man eigentlich alles hinnehmen? Wie kann man sich dagegen wehren? Ich bin sofort bereit zu unterschreiben wenn das möglich ist!!!!!
Damit tappt praktisch jeder in die Falle, der von seiner Webseite aus auf facebook oder pinterest verlinkt, denn dort werden ja massenhaft Urheberrechtsverletzungen begangen?
Vielleicht sollte man eine Petition gegen dieses Urteil starten – vielleicht unterzeichnen ja genug Leute, damit dieser Richter zum Nachdenken kommt!
Sorry aber ehrlich, … seit doch alle nur noch blöd!!! UND das soll keine Beleidigung sein, sondern sollte mal lieber alle, ob Richter, Anwalt und sogenannte Urheberrechtsbesitzer zum Nachdenken anstossen, ob das ALLES so sein soll und wie weit das noch gehen soll .. welcher “Ottonormalverbraucher” kann sich tagtäglich damit auseinandersetzen was, wer, wie… im Internet los ist oder was evtl. geschützt ist und und und … das können nur Menschen die entweder zuviel Zeit haben, Geldgierig sind oder einfach nur auf Streit aus sind – Egomanen !!!
Was heißt denn “Link”? Muss eine www-Adresse klickbar sein oder zählt als “Link” schon, wenn die Adresse als Nur-Text (ohne a-tags) dasteht? Oder reicht gar schon das Erwähnen der Seite wie z. B., “Auf shopbetreiber-blog wurde geschrieben, dass…”
Und was ist, wenn ich auf eine Seite verlinke, die selbst keinen Verstoß begeht, jedoch auf eine Seite verlinkt, die einen Verstoß begeht?
Wie sieht es eigentlich mit dem Link für die Online Schlichtung http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aus? diese muss man als Shopbetreiber ja verlinken (soweit ich das bisher verstanden habe?). Aber als Linksetzer, weiß ich nun nicht, ob die Webseite nun “Urheberrechtsverletzungen” hat bzw. zukünftig haben könnte :/.
Das man sich als Webseiten-/Shopbetreiber mit so einem sche** auseinandersetzen darf :/ Wenn der Link nicht gesetzt wird macht man sich strafbar und wenn er gesetzt ist, riskiert man als “Mittäter der Urheberrechtsverletzungen” abgemahnt wird.
Schöne neue Welt :/
Wenn man das Urteil ernst gemeint ist, würde ich google, yahoo und Co. jetzt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen wollen.
Alle Suchmaschinen hat definitiv Gewinnerzielungsabsichten und verlinken auf entsprechend unerlaubte Seiten.
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Udo!!! Ich glaub ich hab das Internet gelöscht…
Was hier natürlich (absichtlich?) verschwiegen wird: es handelt sich um einen Beschluss im Verfahren der Einstweiligen Verfügung. Ein bisschen weniger Panikmache täte dem Shopbetreiberblog sicherlich gut!
Der Antragsgegner hat eine Abschlusserklärung abgegeben. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Und eine einstweilige Verfügung ist nicht weniger Wert als eine andere Entscheidung eines Gerichts.
Was mir Zornestränen in die Augen treibt, ist die Zweiklassenjustiz. Amazon deckt gnädig die Flügel über hunderte (nicht nur chinesischer) Marketplace.Händler, die sich einen Dreck um wichtige Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes scheren, kein Impressum angeben, fehlerhaftes WIderrufsrecht, Gewährleistungsbedingungen oft de facto, manchmal aber sogar de jure nicht respektieren. Neuerdings werden sogar echte Gangster gehostet, weil Amazon nicht in der Lage ist, sie zu entfernen, ohne es an die große Glocke zu hängen und den eigenen Ruf zu beschädigen. Und keiner schickt denen eine Abmahnung!
Während ehrliche kleine Onlinehändler (man weiß ja, dass sie sich keine super Anwaltskanzleien mit 10 Juristen leisten können) mit derartigen Absurditäten unsinnig beschäftigt abgezockt und demotiviert werden.
Das ist nicht ganz richtig. Auch amazon wird abgemahnt, z.B. wegen fehlerhafte Button-Bezeichnung sogar schon zwei mal.