Trusted Shops Abmahnstudie 2016 - Jeder zweite Online-Händler sieht seine Existenz bedroht

Für rund die Hälfte der Online-Händler stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Studie “Abmahnungen im Online-Handel”, die Trusted Shops bereits in der 5. Auflage durchgeführt hat. Die Studie deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

Insgesamt 382 Verstöße wurden bei den teilnehmenden Händlern in 2016 abgemahnt.

Steigende Abmahnkosten

Die finanzielle Belastung für den Online-Handel wird bei den Kosten pro Abmahnung deutlich: Sanken die Kosten pro Abmahnung in den vergangenen Jahren, so hat sich dieser Trend nun umgekehrt. 48 Prozent der Händler verzeichnen Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro pro Abmahnung (2015: 39 Prozent).

Das Problem: Häufig bleibt es nicht nur bei einer Abmahnung im Jahr und die Kosten summieren sich.

Die Abmahnung ist Existenzbedrohung!

So empfindet rund jeder zweite Online-Händler (49 Prozent) Abmahnungen als eine akute Existenzbedrohung für sein Unternehmen (2015: 47 Prozent).

Häufigste Gründe für eine Abmahnung sind die Missachtung von Markenrechten (17 Prozent), Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht (17 Prozent) und falsche bzw. irreführende Preisangaben (14 Prozent).

Kann man sich schützen?

52 Prozent der Online-Händler nutzten die Möglichkeit, sich vor Abmahnungen zu schützen.

Dabei wenden sie durchschnittlich 1.056 Euro pro Jahr auf.

carsten„Im Hinblick auf die drohenden Kosten für Abmahnungen lohnt es sich für Händler, sich rechtlich beim Betreiben eines Online-Shops beraten zu lassen“, sagt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung und Prokurist von Trusted Shops.

Sollte man sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzen?

Aber auch wenn es zur Abmahnung kommt, kann es sich lohnen, dagegen vorzugehen: 71 Prozent der Händler gaben an, dass sie sich gegen eine Abmahnung zur Wehr gesetzt haben. 3 von 4 Händlern waren dabei erfolgreich: Entweder hat der Gegner die Abmahnung komplett zurückgezogen (12 Prozent), das Vorgehen hat zu einer Kostenreduktion geführt (27 Prozent) oder der Gegner hat zumindest die Änderung der Unterlassungserklärung akzeptiert (37 Prozent).

Mitbewerber sollten nicht mehr abmahnen dürfen

Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann.

An erster Stelle der Vorschläge: 14 Prozent der Teilnehmer sprechen sich für limitierte Anwaltskosten aus.

Auf Platz 2 landete mit 13 Prozent die Forderung nach einfacheren Gesetzen.

Ebenfalls 13 Prozent fordern, dass Mitbewerber nicht mehr abmahnen dürfen, sondern nur noch staatliche Behörden oder zugelassene Verbände.

„Abmahnungen stellen für Online-Händler leider nach wie vor eine akute Existenzbedrohung dar – das belegt die diesjährige Studie noch deutlicher als in den Vorjahren. Dabei würden weniger und einfacher zu erfüllende Pflichten den Händlern schon helfen“, so Dr. Carsten Föhlisch.

 

Studie jetzt runterladen

[hubspotform whitepaper="true" title="Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016" image_path="" image_text="Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter." copy_text="" portal_id="603347" form_id="15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee" css=""]

Korrekturhinweis:

In einer früheren Version des Artikels und der Auswertung stand, dass bei den teilnehmenden Händlern 251 Verstöße abgemahnt wurden. Dies ist leider ein Fehler gewesen. Richtig ist: 251 der teilnehmenden Händler wurden abgemahnt. Bei diesen Händlern wurden 382 Verstöße abgemahnt. Wir haben dies korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

06.12.16