Viele Unternehmer entwickeln ihre Website nicht selbst, sondern beauftragen dafür professionelle Agenturen oder Web-Designer. Aber haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn die entsprechenden Bilder von dem Beauftragten in die Website eingebaut wurden? Ein neues Urteil gibt Antworten.
Das LG Bochum (Urt. v. 16.8.2016, 9 S 17/16) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Web-Designer in Regress genommen werden kann, wenn dieser Bilder auf eine Website eingebaut hat, für die der Inhaber der Website dann wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde.
In dem Vertrag zwischen dem Website-Inhaber und dem Designer wurde die Leistungserbringung unter anderem wie folgt beschrieben:
„Nutzung des Providers 1 und 1 (…), Einrichtung der Domain-Adresse #“ sowie die „Nutzungsgebühr der von mir gelieferten Fotoabbildungen“.
Web-Designer haftet
Das Gericht interpretierte insbesondere den letzten Passus so, dass der Web-Designer nur Abbildungen nutzen durfte, für die eine entsprechende Lizenzgebühr gezahlt wurde oder welche frei verwenden werden durften.
Der Designer setzte jedoch eine Grafik aus “seinem Fundus” ein, für die er gerade nicht die Nutzungsrechte innehatte.
Der Website-Besitzer wurde daher wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
Er verlangte nun Schadenersatz von dem Designer. Das LG Bochum sprach ihm diesen auch zu.
Das Gericht sah hier eine Verletzung gegen die vertraglichen Pflichten, in dem der Designer eine Grafik verwendete, für die er eben keine Nutzungsrechte hatte. Er müsse viel mehr sicherstellen, dass wenn er Grafiken verwendet, er diese auch entsprechend verwenden darf.
Fazit
Lassen Sie Ihre Website mit Hilfe einer Agentur oder einem Designer erstellen, sollten in dem Vertrag immer entsprechende Freistellungsklauseln enthalten sein. Diese schützen Sie zwar nicht davor, von einem Urheber abgemahnt zu werden, aber Sie können für die finanziellen Schäden dann den Dienstleister in Regress nehmen. (mr)
Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com
Natürlich, aus rechtlicher Sicht ist das einwandfrei und den Unternehmen sind auch entsprechende Schäden entstanden. Mit einem wirtschaftlichen Erfolg, kommen eben auch immer die Neider.
Etwas polemisch gefragt:
Dennoch, wenn man es streng sehen würde, wer hat die Rechte an einem 1x1px Tracking-Pixel?
Speichert ein Computer in der Regel nicht automatisch beim Aufrufen einer Webseite die Bilder im Browser Cache?
Kann man dann immer noch wirklich immer unterscheiden bei Millionen auf einem Computer gespeicherter Bilder, ob man an jedem Bid das Recht hat, es auch (kommerziell) wiederzuverwenden? Das nur Bilder wiederzuverwenden sind, die entweder gemeinfrei sind oder an denen man explizit die Rechte hat, ist normalerweise “selbstverständlich” aber man tappt sehr schnell in entsprechende Fallen. Die Beweislast liegt also immer beim Webdesigner. Deswegen empfiehlt es sich eben auch an Profis zu wenden und nicht für 450€ einen Werksstudenten einzustellen. Dieses Verständnis ist aber bei vielen Unternehmen noch nicht angekommen. Rechtsverständnis vs. Kostendruck.
Wenn ich einem Werkstunden 450 EUR für die Erstellung und dem Abmahner 1000 EUR für die Urheberrechtsverletzung zahle, habe ich gegenüber einem Profi, der 5000 EUR für die Seite will, immer noch 3550 EUR gespart.
Genau das ist der Grund, weshalb ich für solche Sparfüchs keine Finger krumm machen würde. Weiter so bei der Förderung der Abmahnindustrie.
Eigentlich ganz klar soweit aber es gibt kompliziertere Fälle.
Wer hat denn eigentlich bildrechte bei folgendem Beispiel:
Ich verkaufe Zaun an Kunden und Montage z..B. von Hersteller “zaunbau”.
Ich fotografiere hauptsächlich Zaun oder Teile und stelle dies auf meine Webseite als meine Werbung ohne Herstellername, Haus und Adresse ist nicht ersichtlich.
Ist das nun mein Bild oder muss Besitzer oder Hersteller genehmigen?
Rechtsverständnis – Kostendruck
Hat das Eine nichts mit dem anderen zu tun.
Geht eher darum dass heutzutage jeder (und hier speziell im deutschen Sprachraum!) glaubt, alles was es im Web gibt, sei frei.
Frei im Sinn von: kann ich damit machen was ICH will.
Gut ist dass dem nicht so ist.
Daher egal ob Billigentwickler, -designer oder überzahlte Agentur: letztendlich ist derjenige dafür verantwortlich der die Sache veröffentlicht bzw. der welcher den Auftrag dazu bekam.
Sehe leider selber beinahe täglich wie speziell dt. Agenturen meine unter der GPL veröffentlichten Scripte anpassen (sprich Headerdateien entfernen aber ansonsten nichts !) und das dann ihren Kunden als ‘ihr’ Werk verkaufen.
Sorry, Shopentwickler, ichdenke, es ist ein Unterschied, ob man über Bildrechte oder GNU Lizenzen redet. Auch wir nehmen GNU Software und passen diese für den Kunden an. Dass Header Daten veröändert oder gelöscht werden, ist eine Sauerei, gar keine Frage, aber hier ging es um Bilddaten. ICh wäre nicht so dämlich, Fotos “aus meinem Fundus” zu benutzen (was auch immer das heißen mag), an denen ich keine Nutzungsrechte habe. Auch halte ich das Veröffentlichen von Urheberrechts-Inhabern für eine faire und gite Methode, sich Rechtsanwälten zu schützen, die meinen, dass Abmahnung ein probates Mittel zur finanziellen Umverteilung seien. Aber ich weigere mich zu akzeptieren, dass es einen “Inhaltlich Verantwortlichen Website-, oder Shopbetreiber gibt”, denn dann die Verantwortung an einen Webdesigner abgibt, wenn die Abmahnung kommt. Wenn mir Daten zur Verarbeitung/ Bearbeitung übergeben werden, dann weise ich den Kunden darauf hin, dass ER/SIE sicherzustellen hat, dass ER/SIE auch die Nutzungsrechte dazu haben muss. Ich kann nur das prüfen, was ich dazu beisteuere, also für zugekaufte Stock-Fotos oder Scripte, Add-ons, Module, etc. Durch den Kauf erwirbt man die Nutzungsrechte. Ich kann nicht die Verantwortung für alle Shop-Fotos übernehmen, die mir der Kunde anliefert. Wenn das jetzt in Deutschland rechtlich eingebürgert wird, dann höre ich auf und lass die Shopbetreiber sehen wie sie selbst klar kommen. Abschließend nich zu den Scripten und GNU Lizenz… was wäre, wenn man mal analysieren lassen würde, wieviel fremd geschriebener Code in der ganzen GNU Software wiederzufinden ist? Was meinst Du, wieviel Code von anderen Entwicklern hast Du wohl übernommen? Nur weil das ein Copyright im Header steht heißt das noch lange nicht, dass der Rest im Body nicht von jemand anderem entwickelt wurde. Entwickler vergessen häufig, dass 99,9% den Code nicht selbst geschrieben, sondern sich aus einer Code-Datenbank bedient haben.
Ich bin hier sehr skeptisch. Ich bin Web- und Grafikdesigner. Im Normalfall werden mir die Fotos und Grafiken vom Kunden abgeliefert. Ich kaufe lediglich hinzu wo der Kunde nichts vorweisen kann. In diesem Fall ist das Urheberrecht ja dokumentiert. Ein Fall: ein Kunde sagt erhabe zwar kein Foto, können mir aber ein Video liefern, welches unter seinem Urheberrecht liegt. Dort solle ich ein Foto entnehmen. Das haben wir getan und promt wurde der Kunde verklagt. Wir weigern uns gemäß AGBs eine Haftung für angelieferte Fotos zu übernehmen. Wir sind nicht in der Lage, für jede vom Kunden gelieferte Datei eine Urheberrechtsrecherche durchzuführen und haben dies gemäß AGBs auch ausgeschlossen. In dem vorliegenden Fall wird mal wieder alles auf den Dienstleister abgeschoben. Wenn der Webdesigner den Kunden darauf hingewiesen hat, dass dieser die Verantwortung übernehmen muss für alle angelieferten Daten, dann ist der Kunde auch in der Pflicht. Ich halte solche Urteile für grundsätzlich ungerecht und mal wieder pro Dummheit. Mit der Freigabe der Veröffentlichung eines Produktes muss der Kunde auch Verantwortung übernehmen. Wenn ich mich nicht mehr darauf verlassen kann, dass die Kunden verantwortingsbewusst mit ihren Daten umgehen, dann werden immer mehr Agenturen aufhören. Sollen sich doch die “Werksstudenten” und Verwandte die Finger daran verbrennen. Mich schockieren solche Urteile immer, weil hier angeblich Unternehmen und Unternehmer einen B2B Vertrag geschlossen haben, aber die Haftung immer nur bei einem liegt. Jeder Unternehmer trägt doch als “Inhaltlich Verantwortlicher” gem. Telemediengesetzt die Verantwortung für “seine/ihre” Website. Gehts dann vor Gericht, ist der Webdesigner schuld…. dann können wir dieses dämliche Gesetz auch abschaffen. Vielleicht sollte hier auch mal von den Rechtsanwälten eine Einsicht kommen, dass eben nicht immer die Verantwortung auf das schwächste Glied der Kette abgewälzt werden kann. Daher, liebe Shopbetreiber, vorher schlau machen, sichere Verträge mit guten Unternehmen abschließen und dann auch mal selbst Verantwortung übernehmen.
Aber der Fall war ja ein völlig anderern. Der Designer hat hier klar gegen vertragliche Verpflichtungen verstoßen, natürlich muss er dann dafür haften. Das Urteil ist mehr als gerecht. Denn der Designer hat hier selbst Bilder ausgesucht, an denen er keine Rechte hatte. Was in meinen Augen auch nicht gerade für die Professionalität des Designers spricht, wenn er so vorgeht.
Da gebe ich Dir ja völlig Recht, aber leider gibt es eben auch die anderen Fälle, in denen das nicht so läuft. Ich kenne leider eben auch die anderen Fälle nur zu gut. Und Urteile wie diese bringen eben auch Kunden dazu zu sagen, egal, wenn es schief geht, dann schieb ich eben alles auf den Designer. Und davor möchte iche eben auch Shop Betreiber angesichts dieses Urteils warnen. Für die von Euch angelieferten Daten seid Ihr selbst verantwortlich!
Jo, genau so wünschen sich das manche der überteuerten Webdesigner Agenturen. Den Kunden geklaute oder ohne die Rechte zu besitzen, Bilder teuer verkaufen und dann davon ausgehen das der Kunde sich selber kümmert ob das oder die Bilder auf seiner Webseite legal sind.
Das ist wie wenn ich im VW Autohaus ein Auto kaufen möchte, ich mir aber nicht sicher sein kann ob das Auto eventuell geklaut ist bzw. Hehlerware ist, ich verpflichtet bin bei den Behörten anzufragen ob das Fahrzeug auch sauber ist.
Nicht die Tatsachen verdrehen und mal wieder alle Webdesigner als “überteuerte” Halsabschneider darstellen. Die “Shopbetreiber” denken, ach, die modernen Systeme machen ja alles alleine und wieso ist der Webdesigner dann so teuer. Wenn das alles von alleine geht und so einfach ist, dann sollen sie es doch selbst machen. Das ist eben nicht wie beim Autohändler, bei dem man Neuware kauft. Du musst dazu ja auch keine Bauteile mitbringen, sondern alles wir Dir geliefert.
Wäre ja noch schöner, demnächst sollen wir den Kunden auch noch den Shop nebst Inhalt und Waren anliefern, so dass die nur noch Geld verdienen müssen. Dafür sollen wir nichts verlangen und auch noch die colle Verantwortung übernehmen.
Bevor eine Website online geht oder ein Flyer gedruckt wird, gibt es eine Freigabe durch den Auftraggeber. Darin sollte auch immer ein Passus stehen, dass der Kunde mit seiner Unterschrift die Veröffentlichung freigibt und die Verantwirtung ab diesem Moment auch übernimmt. Sollte es Zweifel an den Nutzungsrechten geben, DARF der Kunde die Freigabe nicht erteilen und der Webdesigner DARF die Website auch nicht veröffentlichen.
Das hat nichts mit Vertrauen zu tun. In diesem Fall hier ist das eindeutig und zurecht zu Ungunsten des Webdesigners ausgegangen. Aber wenn mir ein Kunde 1000 Fotos für einen Shop anliefert, dann bezahlt mir der Kunde nicht die Recherche bzgl. Nutzungsrechte. Dann lasse ich mir unterschreiben, dass er die Angelieferten auch nutzen darf. Ich rate dringend, nehmt Euch professionelle Webdesigner. Vielleicht nicht die Teuersten am Markt, aber dafür gibt es Suchplattformen wie Twago. Oder recherchiert selbst im Netz und lasst Euch unterschiedliche Angebote machen. Rechtsanwälte reich zu machen ist das Dümmste was man tun kann. Und übernehmt endlich mal wieder selbst die Verantwortung.
Ich finde das okay so. Es ist schließlich etwas ganz anderes wenn Bilder nur zu Hause auf dem Rechner genutzt werden oder wenn diese kommerziell verwendet werden.
Das auseinander zu halten ist eine Frage der Ordnung. Wenn man so etwas geschäftlich nutzt, dann sollte das auch jederzeit nachvollziehbar sein, ob man Inhaber der Lizenzrechte ist.
Das hat im übrigen auch nichts damit zu tun ob man sich da ein einen Profi wendet oder nicht. Ich hatte einen ähnlichen Fall schon mit eine Argentur, welche mir teure Fotoshoots in Rechnung stellte, für Bilder die unter CC-Lizenzrecht standen. Ich kann nur jedem raten sich generell alle verwendeten Bildmaterialien lückenlos mit Herkunft nachweisen zu lassen. Auch wenn diese verfremdet wurden oder auf der Arbeit anderer Creativen aufbauen.
Ein 1x1px Tracking-Pixel ist – denke ich – ein schlechtes Beispiel. Hier fehlt die Schöpfungshöhe.
“Speichert ein Computer in der Regel nicht automatisch beim Aufrufen einer Webseite die Bilder im Browser Cache?”
Ja, aber suchen Sie Bilder zur kommerziellen Verwendung im Verzeichnis Ihres Browser Cache?
Gerade im geschäftlichen Verkehr, und insbesondere Web-Designer, sollte man unterstellen können, dass sie bei der Bildauswahl Sorge walten lassen. Als Problem sehe ich vielmehr die oft undurchsichtigen, teils auch ungenauen Nutzungsbedingungen (insbesondere, wenn diese dann auch noch schlecht übersetzt sind) der Bildagenturen.
Das alles ist xxx !
Oft werden Bilder und Daten von Auftraggeber zur verfügung gestellt die der Web-Designer verwendet und der Hoster auf seinem Server speicert.
Ist dann der Server Betreiber auch verantwortlich weil er die Urheberrechtlich geschützte Bilder auf seinem Server hat?
Deutschland, Deutschland wie armselig wird es noch mit deine Demokratie was die Bürokratie angeht?
in diesem Sinne etlich xxx müssen ja Ihr Geld für Jachten und Villen mit Abmahnung verdienen. Doch das Geld ist schwer, sehr schwer zu verdienen wenn man ehrlich bleiben muß!
[Anm. der Red.: Kommentar bearbeitet und beleidigende Schimpfwörter durch “xxx” ersetzt]
Der Auftraggeber hat dieses Bild nicht zur Verfügung gestellt! Der Designer hat das einfach so aus seiner eigenen Datenbank genommen.
Es gibt doch auch so etwas wie eine Produkthaftung. D. h. ich als Desinger muss doch den Kunden darüber informieren und beraten, welche rechtlichen Bestimmungen es gibt. Meine Rechtsauffassung geht dahin, dass wenn ich den Kunden nicht berate und es auch nicht in meinen AGBs festgehalten habe, dann hafte ich als designer. Dem Kunden kann nicht zugemutet werden, dass er sich über alle rechtlichen Details bei einer Webseitenerstellung informiert, wenn er den Auftrag abgibt. Er verlässt sich ja gerade darauf, dass dort Jemand ist, der sich damit auskennt. Meines Erachtens gilt das auch für die Erstellung des Impressums, Datenschutzhinweise, etc. Eben die Produkthauftung.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber ja auch erlaubt, dass Jeder in seinem Geschäftsbereich Rechtsberatung geben darf.
Denken Sie, dass bei fehlendem Haftungsausschluss, auch ein Regress des Designers wegen Erstellung einer mangelhaften Datenschutzerklärung in Frage kommt? ( Dass diese abgemahnt werden kann, scheint mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zu sein)
Das müsste man im Einzelfall prüfen. Grundsätzlich könnte man aber daran denken.