Wer Google Analytics in seinem Online-Shop einsetzt, muss einige Voraussetzungen erfüllen, man muss den Nutzer z.B. über den Einsatz informieren. Missachtet man diese als Online-Händler, drohen Abmahnungen und die Untersagung der weiteren Nutzung von Google Analytics. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des LG Hamburg.
RAin Carola Sieling berichtet auf ihrer Website von einer aktuellen einstweiligen Verfügung des LG Hamburg (Beschl. v. 9.8.2016, 406 HKO 120/16).
Mit dieser (unbegründeten) einstweiligen Verfügung wurde einem Unternehmen untersagt, weiterhin Google Analytics einzusetzen, ohne den Nutzer über diesen Umstand zu informieren.
Daneben, so berichtet RAin Sieling weiter, setzte das betroffene Unternehmen Google Analytics aber auch nicht datenschutzkonform ein, da es IP-Adressen nicht anonymisierte.
So hatte das LG Hamburg auch schon im März 2016 entschieden.
Voraussetzungen zur Nutzung von Google Analytics
Neben der Informationspflicht innerhalb der Datenschutzerklärung gibt es noch weitere Voraussetzungen für den rechtskonformen Einsatz von Google Analytics. Diese Vorgaben veröffentlichten die Datenschutzbehörden schon im September 2011, hier noch einmal zur Erinnerung zusammengefasst:
- Auftragsdatenverarbeitung
Jeder, der das Tool einsetzt, muss mit Google eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. - Widerspruchsmöglichkeit
Im Rahmen der Unterrichtung in der Datenschutzerklärung muss der Besucher der Seite auch über die Widerspruchsmöglichkeit informiert werden. - IP-Anonymisierung
Das Tool darf nur unter Einbindung der Funktion „_anonymizeIp()“ eingesetzt werden, damit keine vollständigen IP-Adressen beim Tracking verwendet werden. - Löschung bestehender Analytics-Accounts
Wer die Voraussetzungen bisher nicht erfüllt hat, muss alle bisherigen Analytics-Daten löschen, da diese rechtswidrig erhoben wurden.
Das bedeutet, das Unternehmen im aktuellen Verfahren muss sämtliche Daten, die es bisher mit Google Analytics erhoben hat, löschen, denn diese Daten wurden rechtswidrig erhoben.
Fazit
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können sowohl von Mitbewerbern wie auch von Verbraucherverbänden abgemahnt werden. Die Einhaltung des Datenschutzrechts gewinnt immer mehr an Bedeutung. Daneben drohen auch Untersagungs- und Bußgeldbescheide der Datenschutzbehörden, wenn man Fehler bei der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung macht. Die Folge solcher Fehler sind dann nicht nur die entsprechenden Kosten von derartigen Verfahren, sondern auch, dass man seine Daten in aller Regel vollständig löschen muss, wenn man diese rechtswidrig erworben hat. Das können dann tausende Kundendaten sein, die man auf einen Schlag verliert. Und dann wird ein solcher Verstoß richtig teuer.
Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir unsere Abmahnschutzpakete für Sie entwickelt. Hier können Sie sich direkt informieren.
Puhhh – kurze Schrecksekunde!
Irgendwann wird sicherlich ein kompetenter Richter Analytics auch generell verbieten – aber in diesem Fall geht es ja offensichtlich um eine nicht korrekte Einbindung.
Mit vollständigem Datenschutzhinweis, anonymisierten IPs und Opt-Out ist man also weiterhin auf der “sicheren” Seite!?
Ganz genau! Es gibt aber noch eine große Anzahl von Händlern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die wollten wir einmal wachrütteln.
Das gehört hier nicht, ich schreibe das aber trotzdem.
Warum schikanieren die Gericht die Kleinunternehmer. Warum zwingt das Gericht nicht Google dazu, ihre Dienst rechtskonform anzubieten?
Aber man kann Google Analytics rechtskonform einsetzen. Man muss eben nur ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Hat von euch jemand eine Ahnung, wie ausländische Anbieter aus Österreich, Frankreich oder der Schweiz “behandelt” werden. Sprich in jenen Ländern gelten diese Gesetze nicht, können aber durchaus Deutsche Kunden bedienen.
Ich wäre auch für ein generelles Abschaffen.
Gibt ja genügend Alternativen, sei es selbstgehostet (wie piwik), oder von Anbietern in Deutschland.
Vielen Dank für den Wachrüttler.
Das Problem ist, jeder möchte Google Analytics nutzen, aber 90% der Webseiten benutzen Google Analytics falsch und abmahnbar.
Andererseits, was ist Google Analytics? Ein statistisches Tool, was das verhatlen von Webseitenbesuchern aufzeichnet und auswertbar macht. Befasst man sich technisch etwas genauer, gibt es mittlerweile eine umfangreiche Menge an statistischen Tools, die die gleische Funktionalität haben aber wesentlich weniger bieten als Google Analytics.
Ich rede von Bing und Yandex aber auch Tracking Tools wie eTracker und Co.
Aber auch Piwik, bietet sehr ähnliche Funktionalitäten zu Google Analytics, allerdings befindet sich die ausgewerteten Daten, dann auf der Datenbank von der jeweiligen Webseite.
Steigt man noch tiefer in die Möglichkeiten ein, halte ich die Einstweilige Verfügung und das Urteil für falsch, da technisch schon über die Server/web-logs Informationen abgespeichert werden.
Nun möchten deutsche Richter verhindern, dass man Daten auswertet,
die man
1. Sowieso schon hat
2. Ãœber Personen, die Informationen zu Unternehmen und Produkten explizit gesucht haben und dadurch auch gefunden haben.
Um es bildlich zu machen – Wenn man bei jemandem anruft und die Rufnummernübermittlung nicht ausschaltet, hat der anrufende das recht zu sagen – Ich bin zu doof meine Telefonnummer zu verschleiern und als Unternehmen hast du diese nicht zu speichern, klaro? Auch nicht zu wem du mich intern oder extern vermittelt hast. Und es ist egal, wie oft ich dich anrufe!
Dann kann man auch von der Telekom sofort fordern, keine Rufnummernnachweise mehr zu erstellen.
Deutsche Richter lassen sich wegen jedem Mist missbrauchen und der Abmahnwahn geht weiter. Schlimm nur, dass weder Richter noch die Unternehmen die diese Techniken einsetzen, davon wirklich Ahnung haben, wie es funktionert. Sie sind ja keine IT-ler sondern Richter. Aber diese Urteile sind weder salomisch noch nachhaltig, sondern sorgen nur dafür, dass Juristen nicht arbeitslos werden, in Zeiten, wo man alles ergooglen kann.
Ich wäre auch für ein generelles Abschaffen von Analytics. Es gibt ja genügend Alternativen in Deutschland.