DashButton: Verbraucherschützer verklagen amazon

Das hat nicht lange gedauert und war zu erwarten: Die Verbraucherzentrale NRW hat amazon wegen der Einführung des DashButton abgemahnt. Da amazon die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat, geht die Verbraucherzentrale nun gerichtlich gegen amazon vor.

Helga Zander-Hayat, Leiterin des Bereichs Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) bestätigte gegenüber der Lebensmittelzeitung, dass die Verbraucherzentrale amazon abgemahnt habe. Jetzt warte man die Fristen ab, danach werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Diese ist nun abgelaufen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert auf ihrer Website, dass sie nun gerichtlich gegen amazon wegen diverser Verstöße beim DashButton vorgehen wird.

Rechtliche Fehler

Der DashButton vereint so ziemlich alle rechtlichen Fehler, die man in einem Online-Shop machen kann. Amazon hält sich mit dem Button an fast keine einzige Vorschrift zum Online-Handel.

Hier noch einmal der Überblick über die Fehler:

 

Eine detaillierte Analyse zu den rechtlichen Fehlern des DashButton habe ich bereits letzte Woche veröffentlicht.

Online-Händler werden tattäglich wegen solcher und noch viel schwächeren Verstößen abgemahnt. Nun hat es also den "Branchen-Primus" getroffen.

Kommt es zum gerichtlichen Verfahren und verurteilt das Gericht amazon, diese Fehler in Zukunft zu unterlassen, kann dies letztlich auch das Aus für den DashButton bedeuten.

Gefahr für den Online-Handel

Ob amazon gegen das Gesetz verstößt oder nicht ist erst einmal das alleinige Problem von amazon selbst. Der Button kann aber dem Handel insgesamt empfindlichen Schaden zufügen. Durch mangelnden Preisvergleich verschwinden andere Online-Händler vom Radar des Verbrauchers. Es gibt für den Verbraucher bei Nutzung des DashButtons nur noch amazon, andere Händler existieren für ihn nicht mehr.

Fazit

Nicht nur kleine Händler müssen sich an Recht und Gesetz halten. Das europäische Recht mag hier einmal mehr als Innovations-Verhinderer dastehen. Wenn Innovation aber heißt, dass der Verbraucher nicht mal mehr weiß, zu welchem Preis er einkauft, dann ist es gut so, dass das Recht dies verhindert. Und der Button wurde ja nicht erfunden, um dem Kunden etwas Gutes zu tun. Hier geht es natürlich rein um die Steigerung von Absatz und Umsatz von amazon. Händler sollten der Verbraucherzentrale also dankbar sein, dass sie gegen diesen Wettbewerbsvorteil aufgrund von massiven Rechtsverletzungen vorgeht.

Hier geht es auch nicht darum, dass mit Abmahnungen Geld verdient wird.

Aktuell läuft übrigens noch unsere Studie zu Abmahnungen im Online-Handel 2016. Nehmen Sie jetzt noch teil. (mr)

15.09.16