Österreich ist ein beliebtes Exportland für deutsche Online-Händler, denn grundsätzlich spricht man in Österreich die gleiche Sprache wie in Deutschland. Dennoch handelt es sich auch hier um grenzüberschreitenden Handel. Insbesondere beim Verkauf von Elektrogeräten sind einige Besonderheiten zu beachten.
Wie in unserem Einleitungsartikel zu der Themenwoche Elektrogeräte erklärt, gelten ausländische Händler, die Elektrogeräte in einen anderen Mitgliedstaat liefern als in ihren Heimatstaat als Hersteller und müssen einen Bevollmächtigen benennen.
Deutsche Händler, die Elektrogeräte an Endverbraucher in Österreich liefern, müssen sich registrieren.
Hierzu wurde eine einfache, praktikable und unbürokratische Möglichkeit geschaffen, sich über das EDM (Elektronisches Datenmanagement) zu registrieren und die erforderlichen Meldungen abzugeben.
Für die Registrierung fallen nach Informationen des österreichischen Bundeskanzleramtes keine Gebühren oder Auslagen an.
Wie in den anderen Ländern (z.B. Italien, Spanien und Polen) ist auch für die Lieferung von Elektrogeräten die Benennung eines Bevollmächtigten in Österreich Voraussetzung.
Die Bestellung (oder Änderung) des Bevollmächtigten wird dann immer zum Quartalsende wirksam.
Die Vollmacht ist dem (österreichischem) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu übermitteln, dieses prüft die Vollmacht dann.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Bevollmächtigte in das Register eingetragen.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von 480 bis 8.400 Euro geahndet werden kann.
Auch beim Verkauf von Waren in unser gleichsprachiges Nachbarland Österreich sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, wie dieses Beispiel deutlich macht. Gerne sind wir Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Shops für Österreich behilflich. (mr)