Der Online Handel boomt. Angetrieben durch die Handelsplattform Amazon können Online-Händler derzeit hohe Umsätze erzielen. Dabei können durch den Service „Fulfillment by Amazon (FBA)“ also die Warenlagerung, Abwicklung und Versendung durch Amazon wesentliche betriebliche Prozesse des Online-Handels an Amazon übertragen werden. Besonders kostengünstig bietet Amazon diesen Service für Online-Händler an, die bereit sind, die Warenlagerung und Warenversendung über Lager in Polen und Tschechien abwickeln zu lassen.
Große steuerliche Herausforderungen
Diese im ersten Blick einfache Möglichkeit zur Kostenreduzierung im Online-Handel stellt die Unternehmer aus steuerlicher Sicht allerdings vor große Herausforderungen. Denn das Steuerrecht hält für Online-Händler einige Tücken bereit.
Kein Problem bei den Ertragsteuern für Online-Händler aus Deutschland
Einfach bleibt es bei den Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Körperschaftsteuer). Auch wenn ein Versandhandelsunternehmen international expandiert und Waren in das Ausland versendet, bleibt es ausschließlich bei der Besteuerung durch Deutschland.
Dies gewährleisten die von Deutschland mit Polen und Tschechien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Hiernach kommt es zu einer Besteuerung im Ausland nur, wenn dort eine Betriebsstätte besteht.
Eine solche Betriebsstätte wird von Online-Händlern, die im Ausland Warenlager unterhalten, nicht begründet. Deshalb fallen die Einkommensteuer, Gewerbesteuer bzw. Körperschaftssteuer in der Regel ausschließlich in Deutschland an.
Was Sie bei der Umsatzsteuer beachten müssen
Ganz anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus. Hier kommt es bei Online-Händlern nicht darauf an, wo das Unternehmen den Sitz hat oder seine Betriebsstätte unterhält.
“Nach dem europaweit harmonisierten Umsatzsteuersystem kommt es darauf an, von welchem Ort aus die Ware an den Kunden versandt wird.”
Diese Grundregel, nach der die Umsatzsteuer bei Versandhändlern immer in dem Land zu zahlen ist, wo die Ware lagert, ist einfach und in vielen Fällen auch praktisch.
Für Online-Händler können sich aus dieser Grundregel aber ungeahnte umsatzsteuerliche Folgen ergeben, die in der klassischen Buchhaltung und Steuerberatung oft übersehen werden.
Fulfillment by Amazon
Viele Online-Händler machen von dem Fulfillment by Amazon Service (sog. Amazon FBA-Lager) Gebrauch.
Dabei wird die eigene Ware – beispielsweise direkt nach dem Import aus China – nicht in ein eigenes Lager, sondern in ein Lager von Amazon versendet.
Problematisch hierbei ist, dass im Weiteren Verlauf Amazon bestimmt, wo die Waren des Online-Händlers gelagert werden und von welchem Ort aus diese bei erfolgtem Verkauf an die Endkunden gesendet werden.
Derzeit tritt dieses Problem verstärkt auf, da Amazon Lager in Osteuropa (insbesondere in Polen und Tschechien) eröffnet hat, die für Amazon und letztlich auch für den Online-Händler geringere Kosten verursachen.
Werden die Waren des deutschen Online-Händlers nun von Amazon in ein Lager in einem anderen Land (z. B. Polen oder Tschechien) verbracht, befindet sich die Ware im Zeitpunkt der Verkaufs und dem Beginn des Versands an den Endkunden nicht in Deutschland, sondern im anderen Land.
Das europaweit harmonisierte Umsatzsteuersystem sieht vor, dass die Umsatzsteuer trotz deutschem Unternehmenssitz nicht in Deutschland, sondern im Ausland abzuführen ist, da dort die Versendung der Ware an den Endkunden beginnt.
Transportiert Amazon die Ware also in ein Lager in Polen oder Tschechien, müssen sich deutsche Online-Händler im Ausland umsatzsteuerlich registrieren und ausländische Umsatzsteuer zum Beispiel in Polen oder Tschechien anmelden und abführen.
Umsatzsteuer in Polen oder Tschechien
Problematisch ist nicht nur die umsatzsteuerliche Registrierung in Polen und Tschechien. Es ergeben sich Sprachbarrieren und wirtschaftliche Belastungen durch die zusätzliche Bürokratie. Weiterhin fällt die Umsatzsteuerbelastung in Polen und Tschechien höher aus. Statt den in Deutschland üblichen 19% Umsatzsteuer fallen in Tschechien 21% und in Polen sogar 23% Umsatzsteuer an.
Wenn die Waren also von tschechischen und polnischen Amazon Lagern aus versandt werden, müsste grundsätzlich eine höhere Umsatzsteuer gezahlt werden. Das gilt grundsätzlich auch, wenn an Privatkunden in Deutschland verschickt wird.
Die vom Online-Händler erzielte Marge kann durch diese zusätzliche Umsatzsteuerbelastung erheblich geschmälert werden.
Das gilt zumindest solange die Verkäufe aus einem FBA-Lager in Polen oder Tschechien an Privatkunden aus Deutschland pro Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 Euro betragen. Denn solange gilt die deutsche Lieferschwelle als nicht überschritten und die Umsätze sind in Polen bzw. Tschechien der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Stand 01.06.2016).
Wird die deutsche Lieferschwelle von 100.000 Euro – also die Umsätze mit Waren die aus einem ausländischen FBA-Lager an Kunden aus Deutschland erzielt werden – überschritten, sind die Umsätze trotz der Versendung aus Polen oder Tschechien wieder in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das ergibt sich nach dem europaweit geltenden umsatzsteuerlichen Bestimmungslandsprinzip bei Umsätzen an private Kunden. Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist dies in § 3c UStG abgebildet.
Um trotz der FBA-Lager weiterhin von dem niedrigeren deutschen Umsatzsteuersatz von 19% zu profitieren, empfiehlt es sich auf die Anwendung der Lieferschwelle zu verzichten. Durch diese Option werden die Umsätze aus Warenlieferungen aus ausländischen FBA-Lagern mit Privatkunden aus Deutschland vom 1. Euro an der deutschen Umsatzsteuer unterworfen.
In Polen oder Tschechien bleibt es zwar dabei, dass eine umsatzsteuerliche Registrierung erfolgen muss und die Finanzverwaltungen über die getätigten Umsätze informiert werden müssen. Die Umsätze müssen aber nicht in den Ländern besteuert werden. Für Kunden auf dem deutschen Markt wird weiterhin die vergleichsweise günstige Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
“Das Optieren ist immer dann sinnvoll, wenn der Steuersatz in dem Land, in welches die Ware geliefert wird, niedriger ist als in das Land, in dem die Ware lagert. Hierbei stellt sich Deutschland als umsatzsteuerliches Niederigsteuerland heraus. Innerhalb der EU haben nur Luxemburg (17%) und Malta (18%) einen niedrigeren Umsatzsteuersatz als Deutschland (Stand 01.06.2016).”
Es besteht also die Möglichkeit von den günstigen Amazon-Gebühren durch die Nutzung der FBA-Lager zu profitieren. Eine Steuermehrbelastung auf dem deutschen Absatzmarkt kann dabei durch Verzicht auf die Lieferschwelle durch Option vermieden werden.
Welche Anforderungen ergeben sich an die Finanzbuchhaltung?
Unabhängig von den bürokratischen Anforderungen die aus dem Registrierungsprozess entstehen, muss auch bei der Finanzbuchhaltung einiges umgestellt werden.
Viele Steuerberater verbuchen die Umsätze im Online-Handel zum Beispiel über Amazon oder den eigenen Shop monatlich „in einer Summe“. Mit herkömmlichen Buchhaltungsmethoden („ausdrucken“, „einzeln kontieren“, „abstempeln“) können Buchhaltungen von Online-Händlern wegen der hohen Anzahl an einzelnen Umsätzen nicht mehr erstellt werden.
Deshalb wird die Buchhaltung von Online-Händlern in vielen Fällen anhand der monatlichen Umsatzsummen erstellt, die sich z. B. aus dem Verkäuferkonto von Amazon ergeben.
“Angesichts der oben dargestellten Umsatzsteuerlichen Herausforderungen ist die Buchhaltung eines Online-Händlers, die nach klassischen Verfahren erstellt wird, nicht zu gebrauchen.”
Die Umsätze, die eigentlich im Ausland versteuert werden müssen, können überhaupt nicht oder nicht korrekt ermittelt werden. Deshalb wird in vielen Fällen trotz des im Ausland genutzten Lagers weiterhin die Umsatzsteuer ausschließlich in Deutschland gezahlt.
Hierdurch kann die Umsatzsteuer im Ausland aber nicht ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall müsste neben der deutschen Umsatzsteuer noch die ausländische Umsatzsteuer entrichtet werden, wenn die deutsche Umsatzsteuer nicht mehr erstattet werden kann. Außerdem könnten strafrechtliche Konsequenzen im Ausland drohen.
Zur Lösung des Problems kann beispielsweise der Einsatz eines Warenwirtschaftssystems in Betracht gezogen werden. Die Warenwirtschaftssysteme haben eine direkte Anbindung an die Amazon-Daten über die getätigten Verkäufe des Online-Händlers. Durch die Warenwirtschaftssysteme werden die Verkaufsdaten aufbereitet und übersichtlich dargestellt, so dass eine Verarbeitung für die Finanzbuchhaltung möglich ist.
Das Auslesen und Filtern der Amazon Daten zu den erzielten Umsätze ist über das Amazon Verkäufer Konto nur sehr eingeschränkt möglich. Eine genügende Datenbasis für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung lässt sich über das Amazon Verkäufer Konto also nicht gewinnen.
Warenwirtschaftssysteme als Lösung
Als gute und preiswerte Warenwirtschaftssysteme, die keine weiteren Zwecke erfüllen sollen, haben sich hier aus unserer Sicht AmaInvoice, PlentyMarkets oder DreamRobot erwiesen.
Die Daten über die Umsätze und Verkäufe werden von den Systemen so aufbereitet, dass diese über digitale Schnittstellen in ein Finanzbuchhaltungssystem (z. B. DATEV) übernommen werden können. Dabei werden alle wesentlichen Informationen übertragen, um die Umsätze korrekt den einzelnen Kundengruppen, Ländern und FBA-Lagern zugewiesen werden können.
Über den Autor
Dipl.-Kfm. Christian Gebert, Steuerberater
Christian Gebert ist Diplom-Kaufmann und Geschäftsführer von steuerberaten.de. 2014 wurde er als Jahrgangsbester Absolvent von der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zum Steuerberater bestellt. Er legt hohen Wert auf den Einsatz digitaler Medien und auf eine dynamische Unternehmenskultur. Gerne funkgiert er als Gastautor für den Shopbetreiber-Blog.
Über steuerberaten.de
Wir bei steuerberaten.de betreuen eine Vielzahl an Mandanten, die im Bereich Online-Handel tätig sind. Deshalb haben wir uns auf die Umsatzsteuerlichen Besonderheiten, die durch FBA-Lager im Ausland entstehen spezialisiert.
Um eine Buchhaltung erstellen zu können, die die Umsatzsteuerlichen Pflichten für international tätige Online-Händler erfüllt, nutzen wir sämtliche digitale Schnittstellen, die sich bieten. Mit vielen Warenwirtschaftssystemen für Online-Händler pflegen wir intensive Schnittstellenpartnerschaften.
Einige Warenwirtschaftssysteme haben exklusive steuerberaten.de Schnittstellen entwickelt, damit wir Ihre Daten noch effizienter in Ihre Finanzbuchhaltung einbinden können. Weiterhin können wir durch die Zusammenarbeit mit unsere Kooperationspartner DutyPay für Sie sicherstellen, dass die umsatzsteuerliche Registrierung und Meldung in jedem Land der europäischen Union gewährleistet ist und aus einer Hand erfolgt. Für sämtliche Fragen rund um die steuerliche Behandlung von FBA-Lagern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
FBA kann ich nicht mit gutem Gewissen empfehlen. Das Risiko ist viel zu groß. Kaum jemand weiß – obwohl Amazon, damit auf ihrere eigenen FBA Seite Werbung macht, ohne Verträge FBA anzubieten – dass sich der Multichannel Fulfillment Service als Händlergrab herausstellt. Amazon nimmt sich, dass Recht diesen Service ohne Gründe fristlos einzustellen. Wer Amazon kennt, weiß dass Amazon gnadenlos mit Menschen umgeheht und der Leitspruch von Amazon heißt:…alle anderen werden von der Klippe geschleudert. Wenn Amazon, dass Lager grund- und fristlos kündigt, bedeutet das, dass man das Lager auf seine Kosten räumen müsste. Hat man 10.000 Artikel auf Lager, wären somit schon mal gundlos 10.000 Euro fällig, nur für die PickPack Gebühr – Versand noch nicht mit einberechnet. 1000 Händler verlieren zum Bsp im Monat bei Amazon ihren Account, weil Amazon ihnen vorwirft, die Adresse nicht richtig geschrieben zu haben – statt ü zum Bsp ue – das nennt sich dann Verkaufsverbot durch nicht erfolgte Verifikation – ohne dass Amazon den genauen Verifikationsgrund angiebt. Amazon kann man nicht trauen und in den Amazonlagern ist die eigene Ware/Investition nicht gut aufgehoben!!! Die Pleite vorprogrammiert!!!
Hallo. Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Natürlich ist es eine Herausforderung die steuerlichen Belange bei Versand in oder vom Ausland zu erfüllen, mit einer brauchbaren Warenwirtschaft jedoch immer lösbar.
Im übrigen betreuen wir etliche Amazonhändler, die Teilweise oder komplett die Waren bei Amazon FBA lagern. Größere Probleme gab es bislang nie. Natürlich muss ein Amazon Verkäufer sich an die Spielregeln halten und ich gebe zu, dass dies nicht jeder Händler so einfach managen kann. Außerdem verstehe ich den Hinweis meiner Vorschreiberin nicht, dass z. B. eine misslungene Kontoverifikation dazu führt das alle Waren aus FBA abgezogen werden müssen. Wenn ein Händler am FBA Programm teilnehmen darf, muss er doch schon längst verifiziert sein. Und eine, ab und an von Amazon verlangte Nachverifizierung sollte doch dann keine Probleme verursachen. Gruß Manfred
Das perfide daran ist, dass Amazon sich komplett weigert, ihre Händlerkunden darüber aufzuklären und jede Nachfrage in einem ihrer unzähligen Internationalisierung/FBA-Webinars (mit dem Charme einer Heizdeckenverkaufsshow) dazu unverzüglich abwürgt. Dort wird immer nur gepredigt, wie einfach und unkompliziert alles ist und gerade versandhandelsunerfahrene Händler laufen ins offene Messer. Auch auf der Amazon-Webseite kein Wort über die steuerlichen Komplikationen – immer nur der Standardsatz “Der Händler ist für die korrekte Besteuerung der Verkäufe verantwortlich.” Der oft gelobte Amazon-Kundenservice trifft im Bereich B2B definitiv überhaupt nicht zu.
ist der Schwellenwert für Distanzhandel nicht als Verkauf zu verstehen? Dort wo ich Verkaufe zahl ich die Steuer, die Lagerung sollte irrelevant sein oder nicht?
Eine sehr gute Zusammenfassung!
Technisch gesehen ist es inzwischen wirklich einfach, über die Amazon Schnittstelle die Daten entsprechend für die Warenwirtschaft und damit für die Finanzbuchhaltung aufzubereiten. In der Pilotphase war das anders.
Die umsatzsteuerliche Registrierung in Polen und Tschechien dürfte dennoch viele abschrecken. Das Verbuchen der innergemeinschaftlichen Verbring samt Umsatzsteuervoranmeldung, zusammenfassender Meldung und Intrastat, sehe ich persönlich nicht nicht als Hürde. Was aber, wenn es zu Problemen/Fragen etc. mit dem polnischen/tschechien Finanzamt kommt? Händler, die Vorhaben dieses Amazon Angebot zu nutzen, sollten mit einem Steuerberater zusammen arbeiten, der sich in diesen Ländern auskennt/Partner hat.
Ich bin auch verifiziert gewesen und habe über 10 Jahre bei Amazon verkauft und nur die Besten Bewertungen gehabt – habe ja auch FBA gemacht – Amazon lässt sich ja selbst nicht schlecht bewerten – Bewertungen sind ja nur dazu da, andere zu denunzieren. Ja verstehe ich auch nicht. Ich finde auch nicht, dass eine Adresse den Ruin eines Menschen bedeuten darf. Außerdem habe ich noch nie gehört, dass man aufgrund einer Adresse nicht mehr Kunde sein darf. Immerhin war ich Fulfillmentkunde. Ich streite mich jetzt juristisch seit über einem Jahr mit Amazon – und seit November haben sich meine Artikel schon dezimiert. Hatte ich laut Lagerdatei die vom Anwalt angefordert wurde noch über 3000 Artikel bei Amazon, sind es jetzt nach neusten Lagerbestandsdatein nur noch 1000. Der CSSL hat Amazon gesagt, dass man mir Geld überwiesen hat und mir bereits die Ware zurück geschickt hat – Belege kann Amazon nicht zeigen – und Amazon kann auch nicht die vertragliche Grundlage für so eine Schließung zeigen. Mir bucht Amazon für ein Lager, welches Amazon der CSSL gegenüber behauptet es ist Leer 1000 Euro Lagergebühr ab. Amazon kann man nicht trauen – und Fulfillment BA ist der Ruin. Bezos sagt ja: …alle anderen werden von der Klippe geschleudert. Das ist halt ein babarischer Verein und es dauert nicht mehr lange, dann wird man Amazon gesellschaftlich ächten. Wer sich mal die Seite thefaceofamzon und change.org angeschaut hat, weiß wie ungerecht Amazon ist und auch schon nicht mehr seine Kunden mag. OLG Köln hat die AGBs von amazon als die “Kundenfeindlichste Auslegung” bezeichnet. Amazon ist nur noch schlimm!!!!
Was ich nicht verstehe – jeder spricht nur von einer Umsatzsteuerlichen Registierung in Polen und Tschechien. Wenn ich es richtig verstehe, dann wird Amazon auch die Ware der Händler die an dem PAN-EU-Programm teilnehmen, nach eigenem Gusto auf die anderen EU-FC verteilen. So bald dort eine relevante Nachfrage nach einem Produkt entsteht, werden die die Ware entsprechend umlagern, alles andere macht keinen Sinn aus Amazon sicht, weil so Zeit und Geld gespart wird. Somit muss ich mich doch auch in IT, ES, GB und FR mich USt.-mäßig registrieren!?
@Shopper
Sehe ich genauso. Das Pan-Europäische Programm würde den Händler verpflichten in allen EU-FC Ländern Umsatzsteuer abzuführen.
Außerdem müsste der Händler einen Lagerbestand für jedes der Länder führen. Ich weiß nicht wie das gehen sollte. Aber vielleicht lässt sich das irgendwo in der API von Amazon abfragen.
Dann bleibt noch das Problem der Gelangensnachweise. Es müsste nachgewiesen werden können, wohin die Ware verkauft wurde und das dies auch dort ankam.
Die letzten beiden Punkte gelten für das deutsche Finanzamt. Sind diese nicht gegeben, wird dieses die Umsatzsteuer nochmals in Deutschland einfordern.
(Das wären die eigentlich interessanten Themen. Leider gehen die ganzen EU Themen hier im Blog, bis auf diesen einen Beitrag hier vollkommen an der Wirklichkeit der meisten Händler vorbei. Amazon hat den EU-Handel längst fest in seiner Hand. Aber hier gibt es praktisch keine Beiträge zu Amazon oder FBA. Auch gibt es keinen Abmahnsdchutz oder Pakete von Trusted Shops für den Amazon Verkauf.)
Amazon hat zwar viele Vorteile und es bietet natürlich einen leichten Einstieg, wenn man sich die ganze Lagerlogistik spart.
Im großen und ganzen bleibt einem am Ende mehr über wenn man Vertrieb und Lager selber übernimmt.
Das Kostet zwar mal ein bisschen zahlt sich auf lange Sicht aber wirklich aus!
Wir haben vor zwei Monaten unser eigenes Lager eröffnet und ich muss sagen, dass es viel Angenehmer ist selber die Kontrolle über alles zu haben.
Man sollte das ganze halt richtig Planen und alle Eventualitäten bedenken.
Uns hat es da sehr geholfen mit http://www.palettenregal-shop.de/ zusammenzuarbeiten, die haben da wirklich viel Erfahrung und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden!
hallo, ich sehe das größte Problem in der steuerlichen Registrierung in den jeweiligen Ländern von denen aus geliefert wird. Hat denn jemand Erfahrung mit der steuerlichen Registrierung in einem oder mehreren Ländern außerhalb Deutschlands.
nach gefühlten zehn Rücksprache mit meinem Steuerberater habe ich immer noch keine konkrete Vorstellung mit welchem bürokratischen Apparat man da konfrontiert wird.
alle Formulare sind in der jeweiligen Landessprache, die anfallenden Gebühren konnte mir bisher auch niemand nennen. so richtig Expertise scheinen da nur ganz wenige zu haben und wenn dann wird das wahrscheinlich für einen kleinen Händler wie ich das bin extrem teuer
vg
michael
Ich stimme zu, dass die Intrastat Meldungen gar kein Problem darstellen sollen. Man erledigt sie einfach online über http://www.intrastat-service.de/ . Ich arbeite mit Amazon, und kümmerte mich schon vorher niemals um die Meldungen drum, habe es immer dem externen Dienstleister übergeben. Meine eigene Zeit ist mir dafür zu Schade.
Ih verstehe die Panik nicht. In einer globalisierten Welt scheint es zwar möglich IT Aufgaben in Indien oder Pakistan lösen zu lassen einer Umsatzsteueranmeldung in Tchechien stellt aber ein Problem dar womit sich global agierende Händler nicht arrangieren können. Meine Empfehlung deshalb: Lassies entweder sein oder holt euch Profis an Bord die die Problem schon hundert mal gelöst haben und nicht ihre Komfortzone verlassen müssen.
Wenn ich darf, möchte ich eine Nachricht, die ich heute von Amazon zu diesem Thema erhalten habe, für Euch zur Verfügung stellen.
Kurze Anmerkung hierzu: Ich hatte die differenzierten Versandkosten, die einmal im “Seller Central” unter “Lagerbestand” angezeigt werden und schlussendlich in den Transaktionsdetails abgerechnet werden bemängelt. Diese waren in der Abrechnung 70 ct. höher.
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Guten Tag,
herzliche Grüße vom Amazon Verkäuferservice.
In der Bestellung wird zu den Kosten noch die Umsatzsteuer berechnet. Da Sie keine Umsatzsteuer ID in Ihrem Verkäuferkonto hinterlegt haben, wird diese direkt in der Bestellung berechnet.
Zudem werden auch die Gebühren für den FBA Versand berechnet, die in Deutschland anfallen, wenn das Program CEE nicht genutzt wird. Diese beträgt 0,25€ netto. Hierzu habe ich folgende Informationen für Sie:
Damit wir die immer weiter steigende Anzahl an Kundenbestellung im Rahmen des PRIME-Versands noch bearbeiten können, wurden die Lager in Polen und Tschechien “aktiviert”. Der Versand von dort erfolgt im selben Zeitraum wie aus einem deutschen Versandzentrum. Das neue Programm ist eine Businessentscheidung, die anhand mehrerer Faktoren beschlossen wurde. Die Hintergründe dieser Entscheidung stehen uns leider nicht zur Verfügung.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, uns über Ihre Anregungen zu diesem Thema zu informieren. Hierfür können Sie folgende E-Mail- Adresse verwenden: 2016-de-fee-update-feedback@amazon.com.
Wie in der vorherigen Korrespondenz erwähnt, werden die neuen Bedingungen ab dem 8. Juni 2016 geltend und somit würden wir Ihnen empfehlen, sich für eine der zwei Optionen des Programms zu entscheiden.
Da wir an Ihrer Zufriedenheit interessiert sind, sammeln wir auch die Rückmeldungen von allen Verkäufern. Zur Zeit können wir Ihnen aber nur diese zwei Möglichkeiten zur Verfügung stellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Versand durch Amazon hierbei keine weiteren Schritte einleiten können.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen hiermit erfolgreich beantworten……
Ich spiele schon mit dem Gedanken, meine Verkäufe nur noch national zu tätigen. Jetzt komme ich noch mit einem blauen Auge davon. Auch wenn ich mir ein neues Lager mit Palettenregalen eingerichtet habe. Aber zum Glück ist es noch nie richtig gut gefüllt gewesen
Als Kleinunternehmer darf man ja gar keine Umsatzsteuer ausweisen. Kann ich also den Haken zur Lagerung in Osteuropa setzen ohne, dass es für mich steuerliche Nachteile und Mehraufwand hat?
Folgende Stelle finde ich besonders interessant:
“Um trotz der FBA-Lager weiterhin von dem niedrigeren deutschen Umsatzsteuersatz von 19% zu profitieren, empfiehlt es sich auf die Anwendung der Lieferschwelle zu verzichten. Durch diese Option werden die Umsätze aus Warenlieferungen aus ausländischen FBA-Lagern mit Privatkunden aus Deutschland vom 1. Euro an der deutschen Umsatzsteuer unterworfen.”
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen wie das mit dem Verzichten auf die Lieferschelle (Optieren) genau aussieht? Zu welchem Amt (Deutschland oder Lagerland?) muss man da und welchen Antrag muss man abgeben?
Abend,
Sehr schöner Blog, hast du wirklich viel Zeit investiert, danke dafür.
Ich habe mal eine Frage: weißt du wie es mit der Amazon Werbung PPC im Ausland aussieht, wenn ich zum Beispiel Werbung auf dem französischen Marktplatz mache? Muss ich dann dafür in Frankreich Steuern zahlen? Ich bin bisher nur in Deutschland angemeldet und verschicke von hier aus
Schönen Abend
Max
wir handeln mit gebrauchten Waren und wählen die Differenzbesteuerung. Was passiert wenn wir unser Lager nach Polen bringen? Verlieren wir dann die Differenzbesteuerung mit 19% und müssen die polnische mit 23% anwenden ?
Das hört sich alles sehr kompliziert an und ich persönlich habe da auch keine Lust mehr zu. Hat jemand eine Idee oder Erfahrung, was passiert, wenn ich Amazon sage, ich möchte wieder nur vom Deutschen Lager aus versenden?
Hat einer von euch Junglescout und Sellic getestet? Was ist besser?
Ich habe neulich diesen Artikel gelesen, in dem behauptet wird, man brauch Jungle Scout für die Produktsuche, um gute Produkte zu finden.
https://www.smart-minded.com/business/jungle-scout-chrome-extension-amazon-fba-479/
Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße!
Mo
Wer mit dem Gedanken eines Verkaufs spielt, kann sich dort eine erste Unternehmensbewertung einholen. Außerdem sollte man 3-6 Monate für den Verkauf einplanen, denn die Erfahrungswerte zeigen: Je früher ein Unternehmer anfängt potentielle Käufer für sein FBA Business zu suchen, desto mehr Interessenten finden sich und desto höher fällt dann im Endeffekt auch der Kaufpreis aus.