Vor kurzer Zeit urteilte der BGH noch, der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist strafbar. Zum 1. April traten neue Regeln in Kraft: E-Zigaretten dürfen nur noch an Personen über 18 verkauft werden. Zum 20. Mai tritt ein neues Tabakgesetz in Kraft, welches weitere Regelungen in Bezug auf E-Zigaretten enthält, insbesondere wird Werbung fast vollständig verboten.
Am 8. April wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse verkündet. Es tritt am 20. Mai in Kraft und enthält auch Regelungen, die für Online-Händler, die E-Zigaretten im Sortiment haben, von Bedeutung sind.
Warnhinweise und Beipackzettel
Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen ab 20. Mai nur noch in Verkehr gebracht werden mit einem Beipackzettel.
Dieser Beipackzettel muss eine Gebrauchsanweisung und Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen sowie Kontaktdaten enthalten.
Außerdem muss die Packung und die Außenverpackung mit einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis versehen sein.
Es wird noch eine Rechtsverordnung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft folgen, in der die genauen Anforderungen in Bezug auf
- Inhalt und Aufmachung des Beipackzettels,
- Inhalt, Art und Weise, Umfang und das Verfahren der Kennzeichnung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweise,
- Anforderungen für Packungen und Außenverpackungen
Außerdem darf in der Verordnung vorgeschrieben werden, dass Angaben über den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen zu machen sind.
Online-Werbung wird verboten!
Es wird verboten, für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten im Hörfunk, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werden. Das gilt auch für Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, also im Internet.
Damit verboten wird so ziemlich jede Werbeform im Internet für Zigaretten und E-Zigaretten, die man sich vorstellen kann. Dazu gehört AdWords-Werbung, Produktplatzierungen in Preissuchmaschinen, Bannerwerbung, Content-Marketing etc.
Auch Facebook und Twitter betroffen
Auch Werbemaßnahmen wir Facebook-Fanpages oder Twitter-Accounts von Shops, die mit E-Zigaretten handeln, sind zukünftig verboten.
Verkauft werden darf noch, geworben werden nicht mehr.
Ausnahmen von den Werbeverboten gibt es nur gegenüber dem Fachpublikum. Das bedeutet also, dass ein Hersteller gegenüber einem Händler durchaus noch werben darf.
Nur Plakat- und Kinowerbung sind von dem Verbot noch nicht betroffen, allerdings gibt es bereits Pläne der Bundesregierung, auch diese Werbearten verbieten zu lassen.
Newsletter noch zulässig?
Ob E-Zigaretten-Händler dann noch Newsletter versenden dürfen, ist nicht geklärt. Vermutlich aber nicht, weil auch das eine Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft darfstellen dürfte.
Wird auch der Online-Verkauf an sich verboten?
Streng genommen fällt sogar ein Online-Shop unter die Definition des Dienstes in der Informationsgesellschaft.
Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 18.10.2007, 19 U 184/06) hat jedoch zur aktuellen, fast identischen Regelung zum Werbeverbot für Tabakwaren entschieden, dass ein Online-Shop dennoch betrieben werden darf, da das Gesetz lediglich Werbeverbote, nicht aber ein Verkaufsverbot aufstellen möchte.
Abgabeverbote an Jugendliche
Bereits seit 1. April 2016 gilt ein Verkaufsverbot für E-Zigaretten und Zubehör an Jugendliche unter 18 Jahren.
Online-Händler müssen mit einer doppelten Altersprüfung sicherstellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren weder im Shop bestellen können noch Ware ausgehändigt bekommen. Ein einfaches Abhaken eines Feldes “Ich bin über 18 Jahre” reicht hierfür nicht. Auch die bloße Abfrage der Geburtsdaten ist nicht ausreichend.
Hohe Strafen drohen
Wer gegen die Werbeverbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.
Fazit
Der Handel mit E-Zigaretten und entsprechenden Nachfüllbehältern wird dem Handel mit Tabakprodukten gleichgestellt. Werbung für diese Produkte ist in Zukunft nur noch im Kino und auf Plakaten möglich. Im Internet, in der Presse etc. ist diese Werbung verboten. Händler haben noch bis 20. Mai Zeit, Werbung für ihre E-Zigaretten zu machen, danach sollte dies unbedingt eingestellt werden, will man Bußgelder vermeiden. (mr)
Hallo liebe Blog Gemeinde,
Ich habe eine Frage bezüglich des Werbeverbots…
Ist/wird auch verboten Werbung in form von Flyer, Autoaufkleber, und Firmenlogo auf Vereinskleidung (Sponsoring) verboten?
MfG Dampfkorn.de
Ja, auch das ist ab 20. Mai verboten.
Hallo,
sind denn auch Video’s die ich gemacht habe und darin meine Liquids und Geräte zeige verboten?
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Walter
Ab 20. Mai schon, es sei denn, die Videos sind fürs Kino, denn Kino-Werbung bleibt noch erlaubt.
Es gibt in den sozialen Netzwerken zahlreiche “Tauschgruppen” für Liquids & Co. Inwieweit ist dies als Handel zu sehen bzw. inwieweit müssen diese Gruppen sicher stellen, dass sie keine Mitglieder unter 18 Jahren aufnehmen?
Besten Gruß Nadja Lüders
Auch wenn es den einen oder anderen außerhalb schockiert, so finde ich das Verbot gerechtfertigt. Vor allem gegenüber von Jugendlichen!
Finde das neue Tabakgesetz eine maßlose Bevormundung.
Schutz der Jugendlichen geht sicher auch anders. Muss vor allem anders gehen, denn wer an Tabak oder Liquids ran will, kommt so oder so ran.
Die sollten sich mal lieber darum kümmern das Minderjährige sich nicht hobbymäßig Bewusstlos saufen.
Auch die neuen Aufdrucke auf den Zigarrettenschachteln, was soll das?
Warum dann nicht auch Bilder von fetten, aufgedunsenen Kindern auf dem MC Donalds Einweggeschirr und von zerstörten Zähnen auf allen Süßigkeiten. Und am besten auch noch Bilder von Exzemen und Darmkrebs auf den ganzen Fertigfraß. Und von gequälten Tieren auf Wurst und Fleisch.
Unfassbar!
Weil Tabakkonsum die Hauptursache für vermeidbare Todesfälle ist. Es ist daher in meinen Augen gerechtfertigt, diese Produkte anders zu behandeln als andere Produkte.
Ja aber wenn jemand aufhört zu rauchen und dafür nikotinfreies liquid dampft? Das sind doch Welten dazwischen
Bist du dir siche rmit dem 20.5. ? Ganz unten bei der Veröffentlichung steht doch folgendes:
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2
am 20. Mai 2016 in Kraft.
(2) Soweit Artikel 1 dieses Gesetzes zum Erlass von
Rechtsverordnungen ermächtigt, tritt dieses Gesetz am
Tag nach der Verkündung in Kraft.
LG Chris
Was ist eigentlich wenn ich einen offline Shop habe und dazu eine Facebook “Seite”. Muss diese Seite gelöscht werden auch wenn keine Produkte gepostet werden? Also nur Name Shop, Öffnungszeiten und Route zum Shop usw. Ist das Werbung?
Hallo Dieter,
das kann man durchaus schon als Werbung ansehen, weil es indirekt der Absatzförderung dient. Ob das aber die Ordnungsbehörden ebenfalls so einschätzen, vermag ich leider nicht zu beurteilen.
Es sind doch aber ( nicht im Bezug auf die Werbung ) für Produkte Übergangsregelungen beschrieben in der TPD2 Umsetzung.
Demnach dürfte der Verkauf ( Liquids ) bis mindestens 20.05.2017 auch ohne die Neuverpackungsverordnung bei den Liquids gestattet sein ?
MfG. Stephan
Wäre nicht verkehrt sich vorerst zu informieren denn das dampfen gleicht doch nicht dem Rauchen! Mir Latte aber……
@Martin Rätze
“Weil Tabakkonsum die Hauptursache für vermeidbare Todesfälle ist”.
Durch die E-Zigarette können tausende von Krebs-Todesfällen durch Tabakkonsum verhindert werden, das belegen zahlreiche unabhängige Studien die weltweit durchgeführt werden und jegliche negative Kritik seitens der Regierung, des DKFZ und des BfR in allen Punkten wiederlegen.
In der UK wird besonders viel Werbung für E-Zigaretten gemacht, Ärzte dürfen Menschen in dem Thema beraten, es gibt öffentliche Beratungsstellen und überall wird Werbung dafür gemacht und während die Zahl der Raucher sinkt, nimmt die Zahl der Jugendlichen die das Rauchen anfangen nicht zu, auch das wurde durch eine britische Studie belegt.
In meinen Augen sollten alle die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, alle die bei der Abstimmung mit “Ja” votiert haben, alle die auch nur eine einzige Idee zu diesem Verbot beigesteuert haben, in Zukunft für jeden einzelnen Krebstoten, der durch Tabakkonsum gestorben ist, für Mord durch unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber wie sonst soll die Bundesregierung an Steuergelder kommen und verhindern, dass das Rentensystem zusammenbricht, wenn nicht durch kontrollierten Passivmord?
Wie schaut es mit meinem Blog aus? Ich mache schriftliche Berichte über Liquids und co .. Zb auch über die wo ich gewonnen habe, erworben habe oder bekommen habe .. Ich beschreibe Liquids zb wie sie schmecken , dh es ist meine persönliche Meinung als Privatperson .. Ist das dann auch verboten?
@Michael:
Meine Antwort bezog sich auf eine gestellte Frage. Und in dieser Frage ging es gar nicht um das Werbeverbot für E-Zigaretten, sondern um Werbeverbote im Tabakgesetz allgemein und um die “Schockbilder”, die demnächst auf Zigarettenschachteln kommen sollen. Und um die Frage, warum FastFood-Ketten keine fettleibigen Kinder auf Pommes-Packungen drucken müssen.
@Sabine:
Das LG Landshut hat neulich die bloße Darstellung von rauchenden Menschen auf einer Website als verbotene Tabakwerbung eingestuft, da auch dies indirekt der Verkaufsförderung diene.
Da die bereits (seit langer Zeit) bestehenden Tabak-Werbeverbot auf E-Zigaretten ohne inhaltliche Änderungen ausgedehnt wurden, ist es möglich, dass auch so ein Blog als unzulässige Werbung für derartige Erzeugnisse angesehen wird.
Wie sieht es mit einem Blog aus, in dem Verdampfer, Akkuträger und Liquids getestet wurden? Beschreibungen zum wickeln von Verdampfern, Bilder von Geräten mit Beschreibungen, Geschmacks Darstellungen von Liquids? Der Blog ist mit einer Altersabfrage versehen. Ist das auch als Werbung zu sehen?
Danke!
Tests von Produkten sind ja immer auch Werbung für diese Produkte. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass die Behörden auch dies als Werbung einstufen.
Bin mir bei meinem Shop recht unsicher , ich stelle Dampfertaschen her und vertreibe diese über meinen Onlineshop.Hardware und Nikotinbasen habe ich nur noch Offline .Mischzubehör und Akkus -Ladegerätesind noch Online . Habe eine FB Gruppe mit dem Namen Dampfertaschen und poste dort auch Regelmäßig Fotos meiner Sachen .Ob dies nun unter die TPD2 fällt muss ich wohl am besten über einen Anwalt abklären lassen .
Gruß
Roland Loebnau
Hallo Martin,
wenn ich dich richtig verstehe, dann müssen alle Blogs, die über die E-Zigarette berichten zum 20. Mai Offline gehen, da diese Blogs alle als Werbung eingestuft werden könnten oder?
Wie sieht es aus, wenn der Blog derart umgebaut wird, dass er keinen Verweis auf einen Händler oder eine bestimmte Marke (Entfernung von Gerätenamen und Shop-Links) mehr enthält, sondern nur einen allgemeinen Erfahrungsbericht darstellt.
Theoretisch dürften dann ab dem 20. Mai ja eigentlich auch keine Nachrichten über die E-Zigarette mehr gebracht werden, da diese ja ebenfalls eine indirekte Werbung darstellen können.
In in den Begriffsbestimmungen (§ 2, Punkt 6 und 7) des neuen Tabakgesetzes ist eindeutig definiert, dass Werbung hier etwas ist, um den Verkauf “eines Erzeugnisses” zu fördern. Wenn das schon so einschränkend formuliert wurde, muss sich der Gesetzgeber auch darüber Gedanken gemacht haben. Somit ist Werbung für eine Händlerseite (ohne Bezug auf ein Produkt bzw. Erzeugnis) nach wie vor erlaubt, so sehe zumindest ich (und auch einige Juristen) das. Zudem gibt es im Netz zahlreiche Webseiten mit Linklisten zu Tabakshops (mit den wirklich gefährlichen Produkten), und denen ist bislang auch nichts passiert. Zudem kann man sehr wohl in einem redaktionellen Umfeld (z. B. Produktest) auf einen Händler verlinken, z. B. “Weitere Infos zu diesem Produkt findet man auf der Website des Herstellers www.(blabliblubbs).de”. Dass das Werbung sein soll, müsste man erst einmal nachweisen. Aber ich bin kein Jurist und kann genau wie die meisten hier keine rechtsverbindliche Auskunft dazu abgeben.
Hallo Herr Rätze,
vielen Dank für Ihren Artikel. Es scheint ja ab heute absolut GAR NICHTS mehr möglich zu sein. Ich finde Zigaretten total ätzend, aber E-Zigaretten gehen ja noch und gefährden nicht so massiv die Gesundheit.
Gibt es denn nicht noch IRGENDEINE Möglichkeit, wie die Unternehmen auf sich aufmerksam machen können? Wenn nicht einmal eine Website oder gar keine Facebook-Seite betreut werden dürfen, wie sollen dann z.B. Dampferstammtische überleben? Deren Treffen sind ja wohl wesentlich humaner, als sich die Birne zuzusaufen oder regelmäßig GVO in sich rein zu stopfen.
Deshalb meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit? Wenn ein Plakat z.B. in einer Kneipe hängt, nur für den Stammtisch wirbt, nicht aber für das Produkt – ist das z.B. erlaubt?
Freue mich auf Ihre Antwort.
Vielen Dank und liebe Grüße
Jule
Wo bleibt eigentlich das Recht auf Information und die Rezipientenfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit)?
Zwar ist im Rahmen des Jugenschutzes dieses Recht auf Information eingeschränkt, weil Jugendliche sich keine jugenschutzgefährdende Informationen beschaffen dürfen.
Doch jeder Erwachsene hat das Recht, sich zu informieren, auch über E-Zigaretten, deren Wirkungsweise, Beschaffungsquellen, Produkte, Testberichte, Preisportale usw. Wenn nun all diese Informationsquellen, auch die, die sich nicht zwingend auf ein bestimmtes Produkt beziehen, generell als unzulässige Werbung betrachtet werden, wird damit definitiv das Recht nach Artikel 5 ausgehebelt.
Muss deshalb nun, um dem einigermaßen zu entgehen, jede Informationsquelle eine spezifizierte Altersprüfung vornehmen, um dem Jugendschutz gerecht zu werden? Liegt da z.B. nicht auch eine Ungleichbehandlung z.B. gegenüber den Fernsehsendern vor, bei denen ein bloßer Hinweis auf die FSK Freigabe ausreicht, um anschließend ohne weitere Altersprüfung, nicht jugendfreie Sendungen ausstrahlen zu können?
Bei den E-Zigaretten können grundsätzlich 4 “Feinde” ausgemacht werden, die obendrein sehr starke Lobbyisten sind. Das sind
a. Die Tabakindustrie, die natürlich Umsatzverluste befürchtet,
b. Die Pharmaindustrie, die ihre Raucherentwöhnungsprodukte nicht mehr loswerden,
c. Das Finanzministerium, dem die Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer ein Dorn im Auge sind und
d. die Weltgesundheitsorganisation WHO, die sich auf die Fahne geschrieben hat, jedwede Art von Sucht zu bekämpfen und sei es durch die Puplizierung von falschen und der Ignoranz von postiven, bzw. nicht negativen Studien. Aktuell wird von ihr die Gefahr heraufbeschworen, Jugendliche könnten über die E-Zigarette zum Rauchen verführt werden, was jedoch durch keinerlei handfeste Studie belegt ist. Dieser falschen “Studie”, die einer Organisation wie WHO und Ihren Vertretern ohne große Nachfragen geglaubt wird, ist das rigide Werbeverbot zu verdanken.
Ironischerweise ist diese neue Tabakverordnung einerseits ein Segen, weil durch sie das unsinnige Urteil des BGH, welches den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten hatte, nun obsolet ist, anderseits ist sie ein Paradebeispiel dafür, wie der Bürger per Gesetz immer mehr entmündigt und durch die Hintertür seiner Grundrechte beraubt wird.
Ich denke mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht nach den ersten Abmahnungen noch mit diesem Gesetz befassen muss.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen würde. Es dürfte einer Prüfung anhand des Grundgesetzes stand halten. Aber das ist nur meine persönliche juristische Einschätzung
Hallo Herr Rätze.
Ich denke auch nicht, dass das ganze Gesetz gekippt werden würde. Aber es muss wohl näher definiert werden, was reine Werbung für ein bestimmtes Produkt ist, und was allgemeine Informationen rund um die E-Zigarette und allem Zubehör sind.
Wenn auf den Informationsseiten, z.B. in Blogs und bei Test- und Erfahrungsberichten, Markennamen genannt werden, ist das ja nicht immer gleich Werbung.
Hier müssen eventuellen Abmahnern wahrscheinlich erst einmal die Unterschiede höchstrichterlich aufgezeigt werden.
Der Unterschied zu den reinen Tabakprodukten ist ja die erklärungsbedürftige Technik, die hinter der E-Zigarette und den Liquids steckt. Hier ergibt sich allein deswegen schon ein höherer Informationsbedarf. Wer von Tabak auf E-Zigarette umsteigen möchte, kommt gar nicht darum herum, sich auch im Internet näher informieren zu können. Diese Möglichkeit darf ihm mit diesem Gesetz natürlich nicht genommen werden.
Hallo,
Was zählt denn genau unter “Plakatwerbung” Zählt ein Poster auch als Plakat bzw. ab wann ist ein Poster ein Plakat?
Es geht dabei um Außenwerbung insgesamt. Unabhängig von der Größe
Hallo Martin Rätze,
Unter Außenwerbung müsste dann wohl auch ein Werbedruck auf einem PKW eingegliedert sein und somit erlaubt sein, oder täusche ich mich da?
Und ist Bannerwerbung mit Plakatwerbung gleichzustellen?
Hallo,
ist auch Werbung auf die Warentrenner an Supermarktkassen verboten?
Schon Wahnsinn wie sich die Gesetze jetzt leider auch für den Kauf einer E-Zigarette verschärft werden!
Es ist ein Wahnsinn, aber der Siegeszug der E-Zigarette ist nicht mehr aufzuhalten.
Hallo Martin,
Wie sieht es eig aus darf ich meine webadresse in facebook oder sonstiges posten?
Und darf ich auf mein auto mein Firmenlogo aufkleben?
Hallo Herr Rätze,
wenn eine Seite über E-Zigarretten(Affiliate Marketing, also Werbung) von einem Schweizer betrieben wird, sollte keine Probleme geben, oder?
Grüße,
Matthias Haltenhof
Auch der Schweizer darf in Deutschland keine Werbung für die Produkte machen.
Hallo,
wie sieht es aus mit Zeitungsannonce? Ich habe einen Modellbauladen und betreibe auch e Zigaretten incl. Zubehör. Darf ich in der Zeitung auf meinen Laden hinweisen bzw. Verkauf von e Zigaretten?
Vielen Dank
Die Werbung für e-Zigaretten ist verboten. Es ist dabei egal, ob Sie noch andere Produkte verkaufen. Für diese können Sie Werbung machen. Für e-Zigaretten und Zubehör aber nicht.
Ich finde nicht, dass Menschen mithilfe derart unnötiger Gesetze wirklich vom Rauchen abgehalten werden. Wer rauchen will, der raucht auch. Ob er nun Werbung sieht oder nicht. Dem Staat sollte doch langsam auch bekannt sein, dass Verbote eher animieren als verhindern.
Hallo Herr Rätze,
ganz konkret – wenn man vorhat, demnächst einen offline-Shop für E-Zigaretten zu eröffnen, ist es dann noch erlaubt Flyer ( diese Flyer tragen dann nur den Firmennamen und die Bezeichnung Fachhandel für E-Zigaretten und Liquids, sowie die Adresse ) in privaten Haushalten zu verteilen ?
Vielen Dank vorab für eine Antwort
Bitte befragen Sie dazu einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Hier über den Blog können und dürfen wir nur ganz allgemeine Informationen zur Verfügung stellen, aber keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
Hallo,
was kommt bezüglich Rabatten auf uns zu?
Da ja nur noch 10ml Gebinde verkauft werden dürfen, dürfen Shops z.B. Mengenrabatte einräumen oder zählt dies dann auch als Werbung? Oder ist dies zulässig, solange diese Rabatte auf der Shopseite “bleiben”?
Liebe Grüße
Ich kann Ihnen leider nicht beantworten, wie streng das in Zukunft gehandhabt werden wird. Streng genommen wäre das aber wohl eine Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft.
Darf ich z.B. die Internetseite meines shop auf mein Auto machen ungefähr werbeflyer verteilen die nicht direkt auf einen Artikel verweisen sondern nur z.B.
http://WWW.MUSTER.DE
Onlineshop für e-zigaretten und Zubehör
Verkauf nur an Personen ab 18+
?
Hallo,
wir eröffnen demnächst einen E-Zigaretten Laden. Dürfen wir Plakatwerbung oder Zeitungswerbung für die Neueröffnung des Ladens machen oder ist das auch verboten? Danke sehr.
Liebe Grüße
Werbung ist nur noch auf Plakaten und im Kino zulässig. Alles andere nicht.
Hallo,
wir verkaufen im unserem Shop unter anderem E-Zigaretten . Dürfen wir auf die Tragetaschen E-Zigaretten und Zubehör schreiben?
Vielen Dank im Voraus!
LG
Hallo,
es ist verboten, Werbung für E-Zigaretten zu machen, außer im Kino oder auf Plakaten. Alles andere geht nicht mehr seit Mai.
Hallo Herr Rätsel, ich weiss irgendwie wird meine Frage wie die anderen sein. Heute war jemand vom Real Markt bei uns ins im Shop (Dampfer-Shop) & hat mit uns ein Vertrag abgeschlossen für Werbung an deren LCDs an der Kasse. Wir haben ihm gesagt das es verboten sei mit E-Zigaretten zu werben, dann meinte er wir werben nur mit Ihrem Logo & Namen & schreiben hin Ihr Dampf-Spezialist. Ist es erlaubt ?
L.g.
Das ist in meinen Augen ebenfalls Werbung. Die Regelungen sind sehr streng.
Hallo Herr Rätze,
wir eröffnen demnächst einen Dampferladen. Ist es denn auch Werbung Flyer/Plakate zu verteilen/hängen welche lediglich eine Eröffnung des Dampferladens wiederspiegeln?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, wenn die E-Zigarette anders behandelt wird als eine normale Zigarette. Ich denke aber, dass das der Branche des E Smoking trotzdem nichts ausmachen sollte.
Die Regelung ist schlichtweg übertrieben.
[Der Rest des Kommentars konnte leider nicht veröffentlicht werden, weil darin der Eindruck vermittelt wurde, dass E-Zigaretten weniger schädlich als normale Zigaretten sind, was ein Verstoß gegen § 18 Abs. 2 TabakG dargestellt hätte – Anm. d. Red.]
Hallo
Eine bekannte von mir Betreibt einen Dampfshop und hat auch eine Homepage wo drüber aber kein Verkauf stattfindet. Darf sie Homepage weiter betreiben ? Wenn ja welche regelungen gibt es da ?
Danke und einen schönen start ins Wochenende
Hi, Bin selbst E Liquid Hersteller und verkäufer. Was passiert wenn ich weiterhin an Shops E Liquid in 30ml Flaschen verkaufe? Mit welchen Strafen müsste ich rechten?
Geht das wirklich so Weit??
wenn ich dich richtig verstehe, dann müssen alle Blogs, die über die E-Zigarette berichten zum 20. Mai Offline gehen, da diese Blogs alle als Werbung eingestuft werden könnten oder?
20. Mai 2016! Das Werbeverbot gilt schon lange 🙂
Hallo,
Wir betreiben einen Fachhandel für Raucherzubehör und posten täglich die Neuzugänge auf Facebook.
Ist es auch Werbung wenn wir keine Bilder mehr posten sondern schreiben Sorte XY von XY ist wieder verfügbar?
Wie ist es wenn meine Kunden Ihre Einkäufe auf deren Privaten Seiten Posten und mich verlinken? Das ist ja theoretisch wie eine Bewertung auf die ich keinen Einfluss habe?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Kann mir mal jemand eine zu verlässliche Auskunft geben was ich für Sachen wann bei mir im Laden verkaufen darf?
Ich meine Geräte die noch nicht zugelassen sind, irgendwo muss es doch eine Seite geben bei der Hinterlegt ist wann ich was in Umlauf bringen darf.
Bestelle halt meine Technik Europaweit und da ist es dann natürlich schon etwas schwierig heraus zu finden wann ich was in Deutschland in meinem Laden verkaufen darf.
Hallo Karsten,
wenn du selbst Ware importierst, musst du diese auch selbst registrieren.
Ab dem Tag der Registrierung hast du dann 6 Monate Stillhaltefrist.
Hallo
Ich arbeite als Webmaster für einen Dampfshop und wollte wissen wie es rechtlich aussieht wenn ich mir das Logo des Ladens auf die Heckscheibe vom Auto mache.
Hallo,
wie sieht das mit einer Verlinkung in einem Forum so einem Produkt aus?
Darf man nicht mal mehr z.B als Tipp zu einer E-Zigarette auf Amazon verweisen?
Grüße
Musste kein Probleme geben aber man weiß ja nie 😉
Wie sieht es den mit Flyer für einen Store aus also das Geschäft an sich?
Das ist auch Werbung für E-Zigaretten
Und Afilitate?
Hallo Herr Rätze,
obwohl diese Verbote nun gelten, sehe ich nach wie vor auf Facebook und co. Werbung.
Ich selber als Onlineshop Betreiber für E-Zigaretten, nutze ebenfalls diese Kanäle mit diesem Zusatz bzw. als Sponsor:
Unbezahlte Werbung/Dampfen ab 18 ohne Nikotin
Ist das so noch möglich?
Mit freundlichen Grüßen