buchpreisbindung ebooksGedruckte Bücher unterliegen in Deutschland der Preisbindung, Händler dürfen diesen Preis nicht unter- oder überschreiten. eBooks unterliegen derzeit keinen entsprechenden Regelungen. Die Bundesregierung will dies ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 3. Februar den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen.

Buchpreisbindung: eBooks werden erfasst

Auf der Website der Bundesregierung heißt es dazu:

“Durch den Gesetzentwurf wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt. Dadurch werden Verlage künftig verpflichtet, auch für E-Books einen verbindlichen Ladenpreis festzulegen. Darüber hinaus gilt die Buchpreisbindung zukünftig auch für grenzüberschreitende Verkäufe an Letztabnehmer in Deutschland, unabhängig von Nationalität oder Niederlassungsort des jeweiligen Händlers.”

Kulturstaatsministerin Monika Grütters bewertete den Gesetzentwurf so:

“Die deutsche Literaturlandschaft bildet einen Grundpfeiler unserer Kulturnation.

Dabei kommt der Buchpreisbindung eine entscheidende Rolle zu, indem sie die Mischkalkulation zwischen Bestsellern und belletristischer Vielfalt ermöglicht.

Durch die Fortentwicklung der Buchpreisbindung leisten wir unseren Beitrag zur weiteren Stärkung der weltweit einzigartigen Titelvielfalt in Deutschland – jetzt auch im Bereich elektronischer Bücher.

Denn für viele insbesondere jüngere Leser macht es heute praktisch kaum noch einen Unterschied, ob sie ein gedrucktes Buch in Händen halten oder ein elektronisches Lesegerät.

Da E-Books zunehmend auch über Buchhandlungen vor Ort vertrieben werden, stärken wir so auch über den stationären Buchhandel unsere kulturelle Infrastruktur.”

Online-Buchhandel

Die Buchpreisbindung gilt nicht nur für den stationären Buchhandel, sondern auch für Online-Händler.

Der BGH (Urt. v. 23.7.2015, I ZR 83/14) hat entschieden, dass auch dann ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorliege, wenn man für preisgebundene Bücher einen Gutschein einlösen könne, welchen man aufgrund eines Kaufs anderer Waren erhalten hat. Das kann abgemahnt werden.

Buchpreisbindung im CrossBorder-Handel

Die Buchpreisbindung soll mit der Gesetzesänderung auch grenzüberschreitend gelten, also auch für ausländische Händler, die ein Buch nach Deutschland verkaufen.

Verkaufen deutsche Händler ihre Bücher auch ins Ausland, können sie ebenfalls von einer nationalen Buchpreisbindung betroffen sein.

So gilt z.B. in Österreich schon länger eine Preisbindung auch für eBooks. Deutsche Online-Händler, die nach Österreich verkaufen, müssen sich also auch an diese Preisbindung halten.

Höherer Steuersatz für eBooks

Nicht mit dem Gesetz beschlossen wurde eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes für eBooks. Dieser beträgt derzeit 19%, anders als bei Büchern, die nur mit 7% besteuert werden. Das folgt aus einer entsprechenden EU-Richtlinie. Der nationale Gesetzgeber kann die Mehrwertsteuersätze nicht beliebig anpassen.

Der EuGH hatte bereits entsprechende ermäßigte Steuersätze in Frankreich und Luxemburg mit der Begründung kassiert, dass eBooks nunmal keine Bücherseien.

Mehrwertsteuer beim CrossBorder-eBook-Verkauf

Auch in puncto Umsatzsteuer müssen Online-Händler beim grenzüberschreitenden Handel eine Besonderheit beachten: eBooks unterfallen als sog. elektronische Dienstleistungen dem Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Besteller sitzt – und in diesem Land muss auch die Mehrwertsteuer abgeführt werden.

Das bedeutet: Wer ein eBook nach Österreich verkauft, muss in Österreich dafür die Umsatzsteuer nach österreichischem Steuersatz (derzeit 20%) abführen.

Eine Möglichkeit für Händler, den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bietet der sog. MOSS, für den man sich aber anmelden muss. Alle Details dazu finden Sie in unserem Beitrag “Neuregelung der Mehrwertsteuer bei Downloads”.

Mehrwertsteuer beim CrossBorder-Buch-Verkauf

Ganz anders dagegen die Regelung beim Verkauf gedruckter Bücher. Hier muss der Händler erst ab Erreichen einer bestimmten Umsatzschwelle (je nach Lieferland unterschiedlich) die Mehrwertsteuer des Ziellandes abführen.

Vor Erreichen dieser Lieferschwellen kann der Händler aber auch schon freiwillig “optieren”, das heißt, er kann schon freiwillig die Mehrwertsteuer im Zielland abführen. Das macht bei Ländern durchaus Sinn, deren Mehrwertsteuersätze unter denen von Deutschland liegen.

Das gilt nur innerhalb der EU! Bei Verkäufen in die Schweiz gelten wieder ganz andere Regelungen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nun dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet und wird dann irgendwann vom Bundestag beschlossen. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatte kann das Gesetz dann in Kraft treten.

Fazit

Online-Händler, die eBooks im Portfolio haben, sollten das Verfahren weiter beobachten und müssen ggfs. ihre Preise anpassen, wenn das Gesetz dann in Kraft tritt. Wir werden Sie aber selbstverständlich auch weiterhin informieren.

CroxxBorder-Händler sollten sich überlegen, ob sie sich in Deutschland zum MOSS registrieren. Denn wichtig: Meldet sich ein Händler für dieses vereinfachte Steuerverfahren an, greift dies erst zum nächsten Quartal. Da kann es durchaus passieren, dass man über knapp drei Monate noch seine Steuer in den jeweiligen Lieferländern anmelden und abführen müss. Und das gilt unabhängig von einer möglichen Preisbindung für eBooks. (mr)

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