Online-Händler müssen Versandkosten nennen. Dass diese Pflicht nicht nur für den Versand innerhalb Deutschlands, sondern auch für Lieferungen ins Ausland gilt, stellte das KG Berlin jetzt erneut klar. Die Angabe “Versandkosten auf Anfrage” reicht nicht aus.
Ein Online-Händler bot seine Produkte mit folgendem Hinweis an:
“Verkauf nach Europa, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Australien”
Zu den Versandkosten schrieb er:
“Der Versand innerhalb Deutschlands kostet hier nur 4,90 € … Versand Europa/Welt auf Anfrage”
Dies hielt ein Mitbewerber für wettbewerbswidrig und mahnte den Händler ab.
Das KG Berlin (Beschl. v. 2.10.2015, 5 W 196/15) bestätigte diese Auffassung.
Angabe von Versandkosten
Sowohl die Preisangabenverordnung als auch das UWG verpflichten einen Online-Händler dazu, Versandkosten anzugeben.
Allerdings gibt es in beiden Vorschriften auch eine Ausnahme: Können diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, genügt die Angabe, dass solche Kosten anfallen.
Versandkosten für Lieferungen ins Ausland
Diese Ausnahme greife vorliegend aber – zumindest für die Angabe von Versandkosten in die Länder der EU – nicht, da man diese Versandkosten ohne unzumutbaren Aufwand angeben könne.
“Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass nicht jedenfalls für die Länder der Europäischen Union jeweils die Höhe der Versandkosten ohne unzumutbaren Aufwand angegeben werden kann. Dies gilt umso mehr, als in der Europäischen Union die wirtschaftlichen Bedingungen weit gehend angeglichen sind und ein Warenaustausch zwischen diesen Ländern grundsätzlich frei möglich ist.”
Bei der Nichtangabe von Auslandsversandkosten handle es sich auch nicht um eine Bagatelle, so das Gericht weiter, denn diese Informationen seien wesentlich im Sinne des Gesetzes und ein Fehlen diese kann daher nicht als Bagatelle eingestuft werden.
Fazit
Online-Händler, die ins Ausland liefern, müssen auch Versandkosten für den Versand ins Ausland angeben. Wollen Sie dies vermeiden, weil die Angabe Ihnen nicht möglich ist, müssen Sie das Liefergebiet Ihres Shops entsprechend beschränken.
Beim Versand ins Ausland sind aber noch weitere Dinge zu beachten, wie z.B. unterschiedliche Regelungen zum Gewährleistungsrecht der Verbraucher. Die pauschale Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts in AGB ist nicht möglich. (mr)
“da man diese Versandkosten ohne unzumutbaren Aufwand angeben könne”,
wenn ich das lese, frage ich mich, in welcher Anstalt der betreffende Mensch lebt. Gottseidank haben wir keine Endkunden, sondern liefern B2B. Wir haben einige Auslandskunden. Und wir haben es mehrfach und bei verschiedenen Logistikern erlebt, daß (nicht nur für Zypern, sondern auch bei Lieferungen nach Spanien) auf 3 Vorausanfragen (mit Adress-, Volumen- und Gewichtsangabe) für ein und die selbe Lieferung drei unterschiedliche Preise genannt wurden, und anschließend ein davon abweichender vierter Preis berechnet wurde. Mittlerweile schätzen wir anhand der vorherigen Rechnung und liegen damit deutlich näher an den tatsächlich berechneten Transportkosten, als jede Voranfrage.
K.S.
Hallo Herr Rätze,
darf ich rechtlich gesehen, die Lieferung nur innerhalb Deutschlands beschränken ?
Verstößt es nicht gegen irgendwelche EU Richlinen, wenn ich andere EU Länder ausgrenze ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Noch dürfen Sie sich frei entscheiden, wohin Sie liefern möchten. Sie dürfen also auch die Lieferung auf eine Lieferung innerhalb Deutschlands beschränken.