Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Ich möchte mit Ihnen zusammen bei der IHK Karlsruhe auf (fast) ein Jahr neues Verbraucherrecht zurückblicken. Welche Fragen wurden bereits durch die Rechtsprechung geklärt bzw. welche neuen Fragen wurden aufgeworfen? Aber natürlich soll auch der Blick in die Zukunft gewagt werden: Was kommt auf den Online-Handel zu?
Bereits zum sechsten Mal bietet die IHK Karlsruhe ihren Mitgliedern die Möglichkeit, an einer kostenfreien Veranstaltung zum Thema E-Commerce-Recht teilzunehmen und sich dort auf den aktuellen Stand in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um den Online-Handel zu bringen. Nutzen Sie die Chance auch 2015.
In der Veranstaltung soll dabei nicht nur der Blick zurück auf die bislang ergangene Rechtsprechung zum neuen Verbraucherrecht (und anderen Themen) geworfen werden. Auch nach vorn wollen wir blicken.
Zwei Gesetzespläne sollen dabei im Fokus stehen: Verbraucherschutzvereine sollen Datenschutzverstöße abmahnen können und ein Gesetz zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern ist in Planung. Doch was bedeutet dies für Online-Händler? All diese Fragen sollen geklärt werden.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre individuellen Fragen stellen können.
Die Veranstaltung findet am Montag, 18. Mai 2015 um 14:30 bei der IHK Karlsruhe statt.
14.30 Uhr Begrüßung durch Frau Tanja Schmitz, Referentin IHK Karlsruhe
ca. 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
Für die Mitglieder der IHK Karlsruhe ist die Veranstaltung kostenfrei.
Haben Sie Interesse, an der Veranstaltung teilzunehmen? Dann melden Sie sich gleich auf der Website der IHK Karlsruhe online an.
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