Vor kurzer Zeit berichteten wir über Abmahnungen wegen der Empfehlungsfunktionen bei eBay und bei amazon. Entschied das LG Arnsberg noch, dass der Händler dafür nicht verantwortlich sei, widersprach dem später das OLG Hamm. Aber haben die Plattformen aufgrund der Rechtsprechung Änderungen vorgenommen? eBay reagierte vorbildlich.
Lesen Sie mehr zu den Änderungen.
Tell-a-Friend-Funktionen stehen schon seit längerer Zeit in der Kritik der Rechtsprechung. Auch der BGH (Urt. v. 12.9.2013, I ZR 208/12) musste sich mit dieser Frage beschäftigen.
Im Herbst vergangenen Jahres folgten Abmahnungen wegen der Nutzung der Tell-a-Friend-Funktionen bei eBay und bei amazon. Das besondere Problem für die abgemahnten Händler hierbei war, dass die Funktion automatisch genutzt wurde, sobald man seine Angebote auch über diese Plattformen verkaufte.
Wer ist verantwortlich?
Schnell kam da die Frage auf, wer wettbewerbsrechtlich eigentlich für die Ausgestaltung dieser Funktionen hafte. Das LG Arnsberg entschied noch in erster Instanz, dass den Händler hier keine Verantwortung treffe und er deswegen nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne. Dieser Auffassung widersprach allerdings das OLG Hamm. Damit befindet sich das Gericht in einer Linie mit dem OLG Köln und anderen Gerichten.
Nachdem die Frage der Haftung also als geklärt angesehen werden kann, drängt sich natürlich eine Frage auf: Was machen die Plattformanbieter?
Amazon: Alles beim Alten
Bei amazon ist die Empfehlungsfunktion noch genauso ausgestaltet wir vor den Abmahnungen: Amazon ist Absender der Mail und gestaltet auch den Inhalt.
Diese Abmahnfalle für amazon-Händler besteht also weiterhin.
eBay: Neue Empfehlungsfunktion
Ganz anders dagegen bei eBay. eBay hat auf die Abmahnungen und die Rechtsprechung reagiert und die Empfehlungsfunktion entsprechend angepasst.
Möchte ein eBay-Nutzer ein Produkt empfehlen und klickt auf das entsprechende Symbol, öffnet sich ein kleines Fenster:
Dort kann der User dann seinen E-Mail-Dienst auswählen, anschließend öffnet sich ein Fenster, über das sich der User in sein Postfach einloggen kann. Der User schreibt also selbst die E-Mail und ist auch der wahre Absender.
Zwar ist in dem sich öffnenden E-Mail-Fenster bereits ein kleiner Text vorgeschrieben, das ist m.E. allerdings unschädlich:
Es wird lediglich die Produktbezeichnung genau aufgeführt und der direkte Link auf das Produkt. Der User kann diesen Text beliebig anpassen, hat also die volle Gestaltungshoheit über den Inhalt der Mail.
Fazit
Es ist erfreulich, dass eBay nachgebessert hat, um seine Händler in diesem Punkt aus der Schusslinie zu nehmen. Für denjenigen, der die Empfehlungsfunktion nutzen will, um Freunden ein Produkt zu empfehlen, ist der Aufwand dadurch nicht gestiegen. Wünschenswert wäre es natürlich auch gewesen, dass amazon tätig wird. Leider ist dies aber noch nicht geschehen. Es bleibt zu hoffen, dass hier auch bald eine Lösung angeboten wird, die im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht steht. (mr)
Leider hat AMAZON inzwischen eine absolute Vormachtsstellung und …. wir AMAZON-Händler sind erpreßbar. Nach dem Prinzip: “Vogel friß – oder stirb”.
Bis jetzt habe ich keine echte Alternative gefunden, um entsprechend hohe Umsätze zu generieren – leider!
@Christa Koppenhagen
Also jetzt mal butter bei die Fische. Natürlich haben Sie eine Wahl! Und erpressbar bin ich schon gar nicht.
Entweder ich mache mich als Verkäufer bei Amazon breit oder ich lasse es.
Ich persönlich lasse es (noch, weil die Umsätze stimmen).
Ich generiere mehr Umsätze auf meiner Shopseite, als auf Ebay (wo ich derzeit vertreten bin).
Mir ist es egal, ob der Kunde über meinen Shop kauft und 11% spart oder den Artikel für 11% Aufschlag oder gar 15% Aufschlag mit Paypal bei Ebay kauft. Bei hochpreisigen Artikeln ist der Aufschlag bei mir noch höher. Ein Artikel, der im Shop 165€ kostet, kostet in ebay bei mir 199€.
Und tadaaaa: Es gibt immer mehr Kunden, die sich auf der Shopseite umschauen und dort kaufen.
Zu Ihnen: 1. eigener Shop erstellen (mit modified oder shopware)
2. Preise auf Amazon erhöhen
Zu allen: würde das jeder so machen, dann hätten wir ein faires System und Amazon nicht die Stellung, die sie dank euch bekommen haben.
Danke JEH, so sieht es aus.
Ich kenne Verbaucher, die grundsätzlich bei Amazon kaufen, alles und immer. 20 Jahre alt und ebenso erpressbar, wie mancher Amazon Händler.
Nur nämlich, weil der Aufwand ansonsten doch zu groß wäre.
Die Quittung für die Bequemlichkeit gibt es dann in 10 Jahren.