Der Online-Handel ist weiterhin von Abmahnungen bedroht. Der Gesetzgeber bekommt das Problem nicht in Griff, daher wollen wir allen Online-Händlern helfen, sich vor Abmahnungen zu schützen. Bei uns können Sie sich unter anderem Ihre Widerrufsbelehrung kostenlos erstellen! Darüber hinaus aber auch Ihre AGB, Datenschutzerklärung und das Impressum!
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Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist in Deutschland noch immer DAS Abmahnthema im Online-Handel. Gerade aktuell wird z.B. die fehlende Telefonnummer innerhalb der Belehrung abgemahnt – und genau das war bis zum 13. Juni 2014 streng untersagt. Sich ständig ändernde Gesetze und Rechtsprechung machen Shopbetreiber das Leben schwer. Dabei wollen Sie sich – völlig zu Recht – nicht den ganzen Tag mit Rechts-Kram beschäftigen. Sie wollen verkaufen.
Genau deswegen haben wir uns die Lösung für Sie überlegt: Kostenlose Rechtstexte für Ihren Shop! “Gibt’s nicht”, denken Sie jetzt? Gibt’s doch, von uns, von Trusted Shops. Über 15 Jahre Erfahrung im E-Commerce-Recht haben wir in die Entwicklung unserer Rechtstexte fließen lassen. Diese Erfahrung und unser Wissen haben wir in einem Tool zusammengefasst, welches wir Online-Händlernn dauerhaft kostenlos zur Verfügung stellen.
Sie müssen nur einige, wenige Fragen beantworten, um sich Ihre Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum kostenlos zu generieren.
Die Texte können nicht nur für einen B2C-Shop, sondern auch für Online-Shops, die sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer richten, erstellt werden. Probieren Sie es aus!
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Rechtssichere Texte – Kostenlos und einfach!
Der Trusted Shops Rechtstexter führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen rechtlichen Themenbereiche: AGB, Impressum, Datenschutz und Widerrufsrecht.
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Tolles Tool! Hätte ich Anfang des Jahres aber schon gebraucht. Ich hoffe, der Link funktioniert auch noch einige Zeit später! In dem Sinne auch schöne Weihnachten!
Da ist im Widerrufsformular die Telefon-Nr. mit drin. Das ist doch strenggenommen falsch. Zumindest wurde das bei meiner letzten TS-Prüfung bemängelt.
Danke
@Shopper: Seit der neuen VRRL ab 13.06.2014 kann der Kunde auch telefonisch widerrufen, ob dies nun Sinn macht oder nicht. Somit gehört die Telefonnummer also in die Widerrufsbelehrung, sofern der Shopbetreiber eine telefonische Erreichbarkeit anbietet (ich weiß gerade nicht, ob eine generelle rechtliche Verplichtung dazu besteht). Ansonsten ist man abmahngefährdet, weil man dem Kunden so eine Möglichkeit zum Widerruf vorenthält.
@Dunkelwelt
Es war in der Tat ein Bug, dass die Telefonnummer auch im Formular enthalten war. Dort gehört sie nach den entsprechenden Gestaltungshinweisen nicht hin. Ob das nun wettbewerbsrechtlich relevant falsch ist, kann man sicherlich unterschiedlich beurteilen.
Hallo Shopper,
vielen Dank für den wichtigen Hinweis, der Bug ist nunmehr gefixed.
Frohes Fest & viele Grüße
Marc van der Wielen (Trusted Shops)
Öhm: http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/08/26/mail-adresse-fax-telefonnummer-widerrufsbelehrung-pflicht/ – Zitate: “Martin Rätze
LG Bochum: Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören zwingend in die Widerrufsbelehrung” – “Das Gericht entschied weiter, dass die Wörter “soweit verfügbar” synonym zu “soweit existent” seien. Der Unternehmer habe keine Entscheidungsfreiheit, die Angaben zu machen, sofern er einen Telefon- und Faxanschluss sowie eine E-Mail-Adresse habe.” – “Egal, welcher Auffassung man hier folgt, die Entscheidung macht eins deutlich: Das neue Recht bringt Shops und ihre Abmahnanwälte wieder dazu, völlig unbedeutende Kleinigkeiten abzumahnen, die nichts mit Verbraucherschutz zu tun haben. Es bleibt zu hoffen, dass das OLG Hamm diese Entscheidung aufhebt. Bis dahin sollten Händler die Angaben vorerst in ihre Widerrufsbelehrungen mit aufnehmen.”
Es geht um das Muster-Widerrufsformular. Da war die Telefon-Nr. drin.
Dies entspricht nicht den entsprechenden Gestaltungshinweisen und macht auch keinen Sinn, da man das Widerrufsformular nun mal nicht per Telefon übermitteln kann.
Es geht hier nicht um die eigentliche Widerrufsbelehrung, wo die Telefon-Nr. reingehört.
Also Widerrufsbelehrung gehört Telefon-Nr. rein in dem Muster-Widerufsformular gehört sie nicht rein. Kleiner aber feiner Unterschied!
Gut, dann habe ich nicht richtig gelesen, Entschuldigung! Das ganze Thema ist wohl einfach ímmernoch zu komplex… ;).
Vielen Dank für den Service und viele Grüße aus Berlin.
Hallo,
Danke für dieses Tool. Cool wäre das Gleiche für die AGBs.