Nur noch 1 Monat: Neues Verbraucherrecht in Polen tritt am 25. Dezember in Kraft

VerbraucherrechterichtlinieDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie trat in Deutschland am 13. Juni in Kraft. Mittlerweile sollten alle Händler ihre Shops angepasst haben. Nicht alle europäischen Länder haben die Richtlinie aber pünktlich umgesetzt. In Polen tritt das Umsetzungsgesetz erst am 25. Dezember in Kraft. Ein wichtiges Datum für alle Händler, die auch an polnische Verbraucher verkaufen.

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Alle Mitgliedstaaten der EU müssen die Verbraucherrechterichtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Deutschland war damit relativ schnell und das Umsetzungsgesetz wurde bereits am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Verzögerte Umsetzung in Polen

In unserem Nachbarland Polen wird die Verbraucherrechterichtlinie verzögert in das nationale Recht umgesetzt. Die Diskussionen im polnischen Parlament waren wesentlich umfangreicher als bei uns in Deutschland, denn aus vielen einzelnen Gesetzen wird ein neues Verbrauchergesetz geschmiedet, in dem sich dann auch die neuen Regelungen finden.

Hinzu kommt, dass in Polen aus verfassungsrechtlichen Gründen zwischen der Verkündung des Gesetzes und dem Inkrafttreten eine relativ lange Zeit liegen muss, damit sich alle Akteure auf die neue Rechtslage einstellen können. Dies ist keine Übergangsfrist. Durch die lange Zeit können sich aber Händler wie in Deutschland ausreichend vorbereiten, um am Stichtag fit für das neue Recht zu sein.

Inkrafttreten an Weihnachten

Das Gesetz, mit dem die Verbraucherrechterichtlinie in Polen umgesetzt wird, tritt am 25. Dezember 2014 in Kraft. Damit wird so einigen Händlern wohl das Weihnachtsfest verdorben, weil man pünktlich seinen Shop umstellen muss, sofern man nach Polen liefert.

Bis zu diesem Tag gilt weiterhin das derzeitige polnische Fernabsatzrecht. Das bedeutet z.B. dass dem polnischen Verbraucher (sofern mit ihm nicht deutsches Recht vereinbart wird) nur ein Widerrufsrecht von 10 Tagen zusteht.

Außerdem muss dem polnischen Verbraucher bis zum 25. Dezember 2014 der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Widerrufs erstattet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Händler nicht zu, die Erstattung muss also auch erfolgen, auch wenn der Verbraucher die Ware noch nicht zurückgesendet hat. Diese Regelung ist deutschen Händlern nicht unbekannt. Bis zum 13. Juni 2014 galt das letztlich auch iner Deutschland, nur dass der Händler in Deutschland 30 Tage nach Eingang des Widerrufs in Verzug geriet.

Vereinbarung deutschen Rechts in AGB?

Zwar kann ein deutscher Händler in seinen AGB auch mit einem Verbraucher aus Polen grundsätzlich deutsches Recht vereinbaren. Diese Rechtswahl kann aber nicht dazu führen, dass dem polnischen Verbraucher ein höheres Schutzniveau aus dem polnischen Recht entzogen wird.

Die Klausel "es gilt deutsches Recht" ist unwirksam und kann auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.

So gilt bis zum 25. Dezember 2014 selbst bei einer Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts auch für den polnischen Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, allerdings steht dem Händler dann trotz der Rechtswahl nicht das deutsche Zurückbehaltungsrecht zu.

Fazit

Deutsche Händler, die auch nach Polen liefern, müssen sich in diesem Jahr auf einen weiteren Stichtag zur Umsetzung der VRRL einstellen: Am Donnerstag, den 25. Dezember treten die Regelungen in Polen in Kraft und der polnische Online-Shop muss dann fit sein. (mr)

Details zur Umsetzung

In zwei Whitepaper haben wir schon einmal die kommenden Änderungen dargestellt. Die Whitepaper sind in polnischer Sprache verfasst und können hier kostenlos heruntergeladen werden:

Weitere Whitepaper, insbesondere zum neuen Widerrufsrecht in Polen sind geplant. Auch das Handbuch für Online-Händler in der polnischen Version wird noch pünktlich aktualisiert werden.

Handbuch für Online-Händler nach polnischem Recht

Für die aktuelle Rechtslage bieten wir ebenfalls ein Handbuch nach polnischem Recht (in polnischer Sprache) an.

Das Handbuch hilft Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung des gesamten Kaufprozesses: Die Themen reichen von Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite und AGB bis zur E-Mail- Bestätigung.

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25.11.14