Vor kurzer Zeit erreichten uns erste Berichte von Händlern, die von der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg wegen der amazon-Empfehlungsfunktion abgemahnt wurden. Nun liegt uns auch eine Abmahnung wegen der Empfehlungsfunktion bei eBay vor. Händler müssen mit Abmahnungen rechnen, wenn sich die Auffassung der Abmahnanwälte durchsetzt.
Erst die fehlende Versandkostenanzeige bei Google-Shopping Anzeigen, dann die Empfehlungsfunktion bei amazon und nun die Empfehlungsfunktion bei eBay. Die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg fällt in letzter Zeit vermehrt durch Abmahnungen im Namen der Quante-Design GmbH & Co KG auf. Insbesondere Unternehmer, die Sonnenschirme verkaufen, leben derzeit in großer Abmahngefahr.
Zunächst wird in der Abmahnung bemängelt, dass in der Bestellübersicht bei eBay nicht die wesentlichen Merkmale der Ware angegeben werden. So fehlten nach Auffassung der Kanzlei Angaben über das Material, die Stoffbeschreibung, die Stoffbeschaffenheit und das Gewicht.
Dass diese Angaben gemacht werden müssen, ließ sich die Kanzlei in einem Verfahren bereits vom OLG Hamburg (Beschl. v. 13.8.2014, 5 W 14/14) bestätigen.
Des Weiteren wird abgemahnt, dass der eBay-Händler die Weiterempfehlungsfunktion von eBay "verwendet". Dazu heißt es in der Abmahnung:
"Die Zurverfügungstellung einer derartigen Weiterempfehlungsfunktion ist rechtswidrig. Dies liegt daran, dass der Empfänger der Empfehlungsmail vor deren Erhalt nicht ausdrücklich in die Vornahme einer E-Mail-Werbung eingewilligt hat. [...]
Aufgrund dieses Umstands ist ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG gegeben."
Dies ist exakt der gleiche Textbaustein, der auch in der Abmahnung der amazon-Empfehlungsfunktion verwendet wurde.
Insbesondere Sonnenschirm-Händler sollten überlegen, ob sie ihre Produkte weiterhin bei amazon und eBay anbieten wollen. Setzt sich die Auffassung der Kanzlei Dr. Bahr durch, drohen hier zahlreiche Abmahnungen.
Wurden auch Sie von der Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg abgemahnt? Gerne können Sie sich bei uns melden, wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts. Schon oft konnten wir durch die Sammlung von Abmahnungen Massenabmahner stoppen und zum Nachweis eines evtl. bestehenden Rechtsmissbrauchs beitragen. Ob ein Rechtsmissbrauch auch bei den derzeit umgehenden Abmahnungen vorliegt, kann derzeit aber noch nicht beurteilt werden. (mr)
[hubspotform whitepaper="true" title="Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016" image_path="" image_text="Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter." copy_text="" portal_id="603347" form_id="15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee" css=""]
Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com
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