Im August stimmte die Rechtskommission des Nationalrates in der Schweiz für die Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechtes im Online-Handel. Damit sah es so aus, als ob die Einführung eines solchen Rechts kurz bevor stünde. Doch nun kam alles anders.
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Nachdem die Rechtskommission des Nationalrates in der Schweiz einem Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechtes für den Online-Handel in der Schweiz noch zustimmte, lehnte der Nationalrat dieses Vorhaben nun ab.
Der Nationalrat sprach sich dagegen aus, ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Online-Handel einzuführen.
Online-Kunden bedürfen keines zusätzlichen Schutzes, da der Kunde bei einem Kauf im Internet den ersten Schritt tue, hieß es zur Begründung.
Im Online-Handel fehle es an einer Überrumpelungssituation, wie etwa bei Telefon- oder Haustürgeschäften.
Zustimmung fand im Nationalrat dagegen die Einführung eines Widerrufsrechtes für Telefongeschäfte. Außerdem wurde die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften von sieben auf vierzehn Tage verlängert.
Die Gesetzesvorlage ist damit aber noch nicht erledigt. Sie geht nun zurück in den Ständerat und wird erneut beraten und evtl. geändert.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
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Alle Details dazu finden Sie hier bei uns im Beitrag über die JUST COMMERCE.