Die Werbung in Google Shopping Anzeigen ist rechtswidrig, weil darin für Produkte geworben wird, ohne dass die Versandkosten genannt werden. Vor über zwei Monaten hat das das LG Hamburg bereits entschieden. Nun gibt es eine weitere Entscheidung, die einem Händler untersagt, in dieser Form zu werben.
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Wir berichteten bereits darüber, dass die Ausgestaltung der Google-Shopping Anzeigen rechtswidrig ist, weil darin keine Versandkosten genannt werden. Getan hat sich in diesen über zwei Monaten seit der ersten Entscheidung bei Google nichts. Die Anzeigen sehen noch immer so aus.
Jetzt berichtet der Hamburger Abmahnanwalt Dr. Bahr stolz davon, dass er für seine Mandantin in einem weiteren Verfahren einem Händler diese Art der Werbung untersagen ließ.
Das LG Hamburg (Beschl. v. 5.6.2014, 327 O 245/14) erließ eine einstweilige Verfügung gegen einen weiteren Sonnenschirm-Händler. Ihm ist es jetzt verboten im Fernabsatz Sonnenschirme zu werben, ohne die Versandkosten zu nennen.
Da dies bei Google Shopping Anzeigen zur Zeit nicht möglich ist, darf er dort nicht mehr werben.
Die Hintergründe können Sie in unserem Beitrag zum ersten Verfahren noch einmal nachlesen.
Fazit
Händler, die derzeit bei Google Shopping für ihre Produkte werben, leben gefährlich. Das Risiko von Abmahnungen ist hoch. Zumindest in der Sonnenschirm-Branche scheint die Kanzlei Dr. Bahr derartige Verstöße abzumahnen. Händler sollten ihre Anzeigen dort abschalten oder das Risiko muss einkalkulieren, bis Google endlich tätig wird. (mr)
Wenn ich mich so bei Google Shopping Umschaue, dann sehe ich die Versandkosten aber.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=a960478nu&tbm=shop&spd=9956343093123738580
https://www.google.de/shopping/product/13921835425508265329
Auch in den Adwords Anzeigen. Diese übermitteln wir auch in unserem Feed an Google und würden ohne die Angabe bemängelt werden!
Es geht nicht um die Listung bei Google-Shopping. Sondern um die Anzeigen, die bei der normalen Suche dargestellt werden.
Ein normal denkender Mensch würde sagen, der Händler übermittelt alle relevanten Daten an Google. Google nutzt in den Anzeigen aber nicht alle Daten und hält sich somit nicht an das Gesetz. Demzufolge müsste der Kläger nicht den Händler verklagen, sondern Google. Macht er aber nicht und spätestens da müsste das Gericht auf die Idee kommen und sagen, Moment hier ist Google der Böse und nicht der abgemahnte Händler. Weil wir aber in Deutschland sind und dieses Land bei Lug und Trug, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist, geht man hin und verteilt die Sauerei bei den kleinen Leuten. Das macht man um sie niedrig zu halten und an einem einzigen Fall, so oft wie nur möglich die Gerichtskosten einzusacken. Denn es ist nur 1 Verstoß, von Google und dieser wirkt sich auf alle Händler aus, die dort werben. Fall ablehnen, den Kläger darauf hinweisen, dass er Google zu verklagen hat und gut ist es. Geht aber nicht, weil der Händler in der Verantwortung ist, aber müsste nicht der Staat seine Bürger schützen? Falls ja, dann müsste der Staat, Google verbieten die Anzeigen so zu gestalten und eine Änderung der Anzeigen nicht nur verlangen, sondern auch durchdrücken. Macht unser Staat aber nicht, den Google könnte ja auch mal den Stecker ziehen und dann? Kommentar gehört zur Kategorie ” Gedankensprung “
Je nach Vertrag mit Google kann der Händler Regress-Ansprüche geltend machen, der Händler kann Google auch den Streit verkünden. Prozessuale Maßnahmen haben wir da in Deutschland. Und für seine eigene Werbung ist der Händler auch selbst verantwortlich. Der Händler ist der einzige, der entscheidet, ob seine Waren in diesem Format beworben werden sollen oder nicht. Er ist hier in der Pflicht, zu prüfen, ob das rechtskonform geht oder nicht. Stellt er fest, dass dies rechtskonform nicht möglich ist, muss er auf diese Werbeform verzichten (oder das Risiko in Kauf nehmen).
Der Händler lebt mit den wirtschaftlichen Vorteilen einer solchen Werbung, dementsprechend hat er auch das Risiko zu tragen.