In der EU wurden gerade erst die Vorschriften für das Widerrufsrecht harmonisiert. Die Schweiz war davon selbstverständlich nicht betroffen, weil sie kein EU-Mitgliedstaat ist. Aber auch bei unseren Nachbarn wird schon lange über die Notwendigkeit eines gesetzlichen Widerrufsrechtes diskutiert. Die Rechtskommission des Nationalrats hat der Einführung jetzt zugestimmt, aber mit wichtigen Einschränkungen.
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Schon sehr, sehr lange wird in der Schweiz über die Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechtes diskutiert. Nun hat die Rechtskommission des Nationalrates einem entsprechenden Entwurf zugestimmt, allerdings mit wichtigen Einschränkungen.
So beschloss die Rechtskommission die Einführung einer Bagatellgrenze von 200 Franken.
Das bedeutet, dass Verbrauchern bei einem Einkauf im Wert von unter 200 Franken generell kein Widerrufsrecht zustehen soll. Der Ständerat hatte noch eine Grenze von 100 Franken vorgeschlagen, diese wurde nunmehr verdoppelt.
Außerdem wird es eine wichtige Ausnahme geben: Das Widerrufsrecht soll bei elektronischen Geräten erlöschen, wenn die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde.
Weitere Ausnahmen sollen sein:
Die Widerrufsfrist soll wie in der EU 14 Tage betragen.
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