IHK Karlsruhe: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Online-Shop

IHK KarlsruheAm 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Alle Händler müssen aufgrund dieser Gesetzesänderung ihre Texte im Online-Shop ändern. Damit Sie fit für das neue Recht und geschützt vor Abmahnungen sind, bietet die IHK Karlsruhe eine weitere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema im Mai an.

Hier geht’s weiter zur Anmeldung.

Online-Händler müssen vorbereitet sein, wenn am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt. Denn besonders tückisch an dem neuen Recht ist: Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Das bedeutet: Pünktlich am 13. Juni müssen alle Texte und teilweise die Abläufe im Shop umgestellt sein.

Die IHK Karlsruhe bietet ihren Mitgliedern insgesamt zwei Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung auf das neue Recht mit mir als Referenten an. In den Veranstaltungen werden die Neuerungen vorgestellt. Außerdem gibt es ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer.

Die erste Veranstaltung fand bereits am 7. April statt.

Zweiter Veranstaltungstermin

Die zweite Veranstaltung findet am

Freitag, den 09. Mai 2014 von 10 bis 14 Uhr

in den Räumen der IHK Karlsruhe statt.

Das Online-Anmeldeformular für diesen zweiten Termin können Sie über folgenden Link aufrufen:

Zur Veranstaltung am 09. Mai 2014 anmelden

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Vortragsthemen im Überblick

Info-Pflichten nach neuem Recht

  • Liefertermin
  • Zahlungsarten und Lieferbeschränkungen
  • Kundenhotlines
  • und weitere

Neues Widerrufsrecht 2014

  • Widerrufsfrist
  • Ausübung durch den Verbraucher
  • Muster-Widerrufsformular
  • Hin- und Rücksendekosten
  • Wertersatz
  • Kaufpreiserstattung
  • Neue Widerrufsbelehrung

Artikelreihe zum neuen Verbraucherrecht

10.04.14