Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Alle Händler müssen aufgrund dieser Gesetzesänderung ihre Texte im Online-Shop ändern. Damit Sie fit für das neue Recht und geschützt vor Abmahnungen sind, bietet die IHK Karlsruhe eine weitere Informationsveranstaltungen zu diesem Thema im Mai an.
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Online-Händler müssen vorbereitet sein, wenn am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt. Denn besonders tückisch an dem neuen Recht ist: Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Das bedeutet: Pünktlich am 13. Juni müssen alle Texte und teilweise die Abläufe im Shop umgestellt sein.
Die IHK Karlsruhe bietet ihren Mitgliedern insgesamt zwei Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung auf das neue Recht mit mir als Referenten an. In den Veranstaltungen werden die Neuerungen vorgestellt. Außerdem gibt es ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer.
Die erste Veranstaltung fand bereits am 7. April statt.
Die zweite Veranstaltung findet am
Freitag, den 09. Mai 2014 von 10 bis 14 Uhr
in den Räumen der IHK Karlsruhe statt.
Das Online-Anmeldeformular für diesen zweiten Termin können Sie über folgenden Link aufrufen:
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Info-Pflichten nach neuem Recht
Neues Widerrufsrecht 2014