EU-Kommission bestätigt: Datenschutz in Deutschland entspricht E-Privacy-Richtlinie

Eine gute Nachricht für Verbraucher und Shopbetreiber. Die deutschen Standards zum Datenschutz entsprechen der E-Privacy-Richtlinie. Dies jedenfalls hat die Europäische Kommission auf Anfrage dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) bestätigt.

Um den Datenschutz in Deutschland scheint es offenbar gut bestellt. Denn die hiesigen Vorschriften und Pflichten seien im Einklang den den Vorgaben der Europäischen Union (EU). Konkret geht es um die Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie, die bis Mai 2011 in allen Staaten der EU habe umgesetzt werden müsse.

Die EU-Kommission befand nun, dass der Cookie-Richtlinie bereits im Telemediengesetz (TMG) in Deutschland ausreichend umgesetzt worden sei. Die dort vorhandenen Regelungen zur Einschränkung der Cookie-Nutzungen entsprächen der EU-Richtlinie.

Auf völliges Unverständnis stößt die Einschätzung der Kommission bei Adrian Schneider, Mitbegründer des Blogs Telemedicus. Die Internet World Business zitiert ihn wie folgt:

"Das deutsche Recht kennt keine Regelung, die direkt der europäischen Richtlinie entspricht. Im Gegenteil sieht § 15 Abs. 3 TMG für bestimmte Tracking-Mechanismen (bei denen üblicherweise auch Cookies eingesetzt werden) das Opt-Out-Prinzip vor."

Auch Trusted Shops Datenschutz-Experte Lars Klatte mahnt zur Zurückhaltung. Bislang sei völlig unklar,

"welche Vorschriften des TMG die Richtlinie umsetzen sollen und was dies für die Praxis bedeutet. Nach den Vorschriften des TMG/BDSG war und ist eine Einwilligung in die Speicherung von Cookies nur dann erforderlich, wenn darin personenbezogene Daten gespeichert werden. Nur dies gibt die bestehende Gesetzeslage eindeutig her."

Klatte zeigt hier die Crux im TMG auf. Es sei darauf abzustellen, dass laut der EU-Richtlinie sämtliche nicht privilegierten Cookies oder Informationen, die auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden, einwilligungspflichtig sein müssen. Die Beschränkung auf die Speicherung personenbezogener Daten sieht der Experte nicht. Klatte weiter:

"Ich wüsste aber nicht, welche TMG-Vorschrift man richtlinienkonform so auslegen könnte, dass man zu diesem Ergebnis käme."

17.02.14
Olaf Groß

Olaf Groß