In Deutschland breitet sich gerade eine neue Betrugsmasche aus, von der bereits viele Unternehmer betroffen sind: Eine harmlose Mail, in der ein Geschäftspartner mitteilt, er habe angeblich seine Bankverbindung geändert. Überweist man dann offene Rechnungsbeträge auf dieses neue Konto, haben die Betrüger gewonnen. Wichtige Tipps vom LKA Baden-Württemberg.
Das Landeskriminalamt von Baden-Württemberg hat folgende Warnung für Unternehmer herausgegeben:
Eine Betrugsmasche, die im asiatischen Raum schon seit einiger Zeit bekannt ist, verbreitet sich nun auch zunehmend in Deutschland: Betrug bei Rechnungsstellung per E-Mail. In Zeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs werden Rechnungen in vielen Geschäftsbereichen nur noch elektronisch versandt. Diesen Umstand machen sich nun auch Kriminelle zu nutzen, indem sie böswillig auf den Nachrichtenaustausch zwischen Verkäufer/Dienstleister und Kunde einwirken.
Die Täter nutzen hierzu verschiedene Methoden, um sich in die Kommunikation einzuschalten. Eines haben alle Vorgehensweisen jedoch gemeinsam: Die Mitteilung an den Kunden, dass sich die Bankverbindung des Rechnungsstellers angeblich geändert habe. Ist dieses Täuschungsmanöver beim Kunden erfolgreich, überweist dieser den tatsächlich offenen Rechnungsbetrag auf das Konto der Betrüger.
Die Kriminellen „hacken“ sich auf einen der beteiligten E-Mail-Server ein, fangen die relevanten E-Mails ab und verändern die Inhalte ganz oder teilweise. So gaukeln sie den Kunden eine E-Mail vom Rechnungssteller vor, aus der hervorgeht, dass sich dessen Bankverbindung geändert habe.
Auf diese Weise manipulieren die Täter auch bei andauerndem E-Mail-Verkehr die Kommunikation so, dass bei Rückfragen per E-Mail der Betrug zunächst unentdeckt bleibt. Der Polizei sind außerdem Fälle bekannt, in denen die Betrüger zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost verschickten, um die Glaubwürdigkeit des manipulierten E-Mail Verkehrs zu untermauern.
Um einem solchen Betrug vorzubeugen, rät das LKA Baden-Württemberg daher zu folgenden Maßnahmen:
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter gegenüber dieser Betrugsmasche.
Bereiten Sie sich trotz Ihrer Sicherheitsmaßnahmen auf den Schadensfall vor. Teil Ihres Notfallplanes sollte die sofortige Einbeziehung Ihrer Hausbank und der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) sein.
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Die ZAC dient als zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft und Behörden in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime.
E-Mail: cybercrime@polizei.bwl.de