Seit Jahren klagt der Online-Handel über das ausufernde Abmahnwesen. Das "Damokles-Schwert" der Abmahnung schwebt über jeden Händler, weil man für jeden noch so kleinen Fehler im eigenen Shop abgemahnt werden kann. Heute wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Bundesgesetzblatt verkündet, aber morgen gilt es dann. Für Online-Händler wird das Gesetz allerdings keine wesentlichen Änderungen bringen.
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Heute, am 8. Oktober 2013 wurde das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Darin sollen unter anderem die Streitwerte für Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs angepasst werden, weil diese oft weit überhöht waren. Tatsächlich geschieht eine solche Anpassung aber nicht.
Der Plan, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen, hat es nicht ins Gesetz geschafft.
Das Gute an dem Gesetz ist, dass der Abgemahnte nun einen ausdrücklichen Anspruch auf Erstattung der Verteidigungskosten im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung hat.
Andere wirkliche Änderungen bringt das Gesetz für abgemahnte Online-Händler allerdings nicht.
Die einzelnen Änderungspunkte haben wir hier in verschiedenen Beiträgen beschrieben:
Abmahnradar Juni & Juli 2024
Bundesrat will DSGVO-Abmahnungen komplett verbieten
Abmahnradar April 2024