Häufig verlangen Online-Händler Zusatzgebühren für bestimmte Zahlungsarten. Bei Nachnahme fällt zusätzlich in aller Regel noch ein Übermittlungsentgelt an. Diese zusätzlichen Kosten der Zahlungsart dürfen allerdings nicht erst im Bestellprozess genannt werden, sondern müssen bereits auf der allgemeinen Übersichtsseite auftauchen, auf der alle Zahlungsarten genannt sind, entschied das LG Hamburg.
Lesen Sie mehr zu der Entscheidung.
Das LG Hamburg (Beschluss v. 29.10.2012, 315 O 422/12) hatte entschieden, dass nur eine maximale Frist zur Annahme eines Vertrages von 2 Tagen vereinbaren können. Im gleichen Beschluss beschäftigt sich das Gericht aber noch mit anderen Fragen, die für jeden Händler sehr wichtig sind.
So hatte der Beklagte in einem Online-Shop eine Übersichtsseite “Zahlung und Versand”. Auf dieser hieß es unter anderem:
“Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
– Barzahlung bei Abholung
– Vorkasse per Überweisung
– Nachnahme (ab 20,00 EUR, zzgl. Nachnahmegebühr 3,95 €)
– Zahlung per Kreditkarte
– Zahlung per PayPal
– Zahlung per Rechnung (ab 20,00 EUR über Klarna)
– Zahlung per Ratenkauf (ab 200,00 EUR über Klarna)”
Erst bei Abschluss der Bestellung tauchte dann dieser Hinweis auf:
“Hinweis zu Nachnahmekosten: Bei Nachnahmesendungen innerhalb Deutschlands erhebt DHL eine Servicegebühr von 2,00 EUR. Dieser Betrag ist im Gesamtpreis nicht enthalten und wird vom Zusteller in bar erhoben.”
Hinweis erfolgt zu spät
Dieser Hinweis auf das Übermittlungsentgelt erfolgte nach Ansicht des LG Hamburg zu spät. Denn die Kosten (hier: von 3,95 Euro) auf der Übersichtsseite sind falsch, da das Übermittlungsentgelt fehlt.
“Denn die Antragsgegner haben die zusätzliche Gebühr von € 2,00, die sog. Nachnahmekosten, bei der ursprünglichen Angabe der Zahlungskosten für die Bezahlung per Nachnahme nicht genannt, so dass die Preisangabe unzutreffend ist.”
Gebühr für Rechnungskauf
Im Rahmen des Bestellprozesses wurde bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung plötzlich eine Gebühr von 1,07 Euro ausgewiesen. Da auch diese Kosten nicht bereits auf der Übersichtsseite genannt waren, lag ein Wettbewerbsverstoß vor.
“Denn die Antragsgegner haben die zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 1,07 bei der ursprünglichen Angabe der Zahlungskosten für die Bezahlung per Rechnung nicht genannt, so dass die Preisangabe unzutreffend ist.”
Fazit
Verlangen Online-Händler extra Gebühren für verschiedene Zahlungsarten, so dürfen diese – vergleichbar zu Versandkosten – nicht erstmals im Bestellprozess genannt werden, wenn über die Zahlungsarten auf einer Übersichtsseite informiert wird. Die Kosten müssen dann bereits auf dieser Übersichtsseite genannt werden. (mr)
Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com
Es fehlt hier noch eine weitere Information.
Nicht nur die Nachnahmegebühr muss angezeigt werden, sondern auch die 2 Euro Übermittlungsentgeld an die DHL!
Wir schenken dem Kunden übrigens die 2 €, da wir diese in den Nachnahmegebühren mit eingerechnet haben. Ist buchalterisch nur ein Klick mehr und der Kunde muss sich nicht ärgern. Einfach den Preis der Nachnahme um 2 € reduzieren und schon hat der Kunde an der Tür keine böse Überraschung.
Wie sieht das ganze denn aus wenn ich in meinem Webshop (zertifizierungsbedingt) die Logos der vorhandenen Zahlungsarten in einem speziellen Bereich der Sidebar anzeige (auf jeder Seite des Shops verfügbar)? Muss dann beispielsweise eine Gebühr im Falle der Kreditkartenzahlung im »Logosalat« aufgeführt werden, wenn der nächste Zeitpunkt bei dem ein Kunde über die Bezahlmöglichkeiten aufgeklärt wird der Bestellprozess an sich ist?
Ich finde es auch nicht gut, wenn wichtige Informationen nicht gleich am Produkt angezeigt werden. Es sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, dass absolut alle Informationen AGB, Widerruf, Preise für alle Versandarten in alle Länder mit allen Zusatzkosten, wesentliche Produktinformationen, Rücksendehinweise, Datenschutzbestimmungen, wenn notwendig Batterieverordnung, Energieeffizienzklasse und alle weiteren wichtigen verbraucherrelevanten Informationen in allen Sprachen der Länder in die geliefert wird, direkt am Produkt stehen. Nur so ist gewährleistet, dass der mündige Verbraucher durch nicht angezeigte Produktinformationen in seiner Entscheidungsfreiheit eingeengt wird.
@Marco
“Einfach den Preis der Nachnahme um 2 € reduzieren und schon hat der Kunde an der Tür keine böse Überraschung.”
Diese Aussage verstehe ich nicht ganz, denn der Kunde muss die 2 € ja trotzdem “an der Tür” bezahlen, egal ob die Nachnahmegebühr um 2 € im Bestellvorgang reduziert worden ist, oder nicht. Denn die Gebühr erhebt ja der Zusteller direkt vor Ort und nicht der Shop.
@Heiko
Steht relativ am Anfang des Berichtes
@Elvira
Das mit dem Übermittlungsentgeldt das angeblich vom Kunden direkt an die Post entrichtet ist ist Blödsinn.
Es gibt zwar das Übermittlungsentgelt von zwei Euro daß nur anfällt wenn die Sendung tatsächlich ausgeliefert und bezahlt wird. Das dieses von DHL dem Kunden in Rechnung gestellt wird ist aber völliger Quatsch. Bei uns im Vertrag mit DHL ist das explizit aufgeführt. Das wird von UNS – dem Versender getragen – und von DHL einfach einbehalten. Korrekt ist es im B2C Bereich nämlich so: Rechnungsbetrag: 100 EUR – auf dem Zahlschein werden dann 98 EUR eingetragen. Der Paketbote kassiert dann 100 EUR, wie auf der Rechnung ausgewiesen, überweißt 98 EUR auf das Konto, die 2 EUR Differnenz werden als Kosten des Geldverkehrs verbucht.
Das 95% der Shops das falsch machen – weshalb auch immer – wahrscheinlich um mit einer niedrigeren Nachnahmegebühr zu werben – steht auf einem anderen Blatt.
@ llamaz
geht wohl auch um die Erstattung im Falle eines Widerrufs.
Da will der Kunde nämlich seine vom Händler in Rechnung gestellten EUR 100 zurückhaben.
Was wenn der hosting anbieter auf einmal sagt (ich hab ein vertrag):
“Sie koennen nicht mehr per kreditkarte zahlen. Im zukunft nur noch ueber andere art…” Und dan seh ich das ich auf einmal minimal mehr als 5 EURO extra gebuehren zahlen muss fuer eine andere zahlungsart!
Es kann doch nicht so sein das ich verpflichtet werde um eine andere zahlungsart zu waehlen und dan auch noch extra zahlen muss???
(Sorry, bin auslaender, lebe im ausland, habe aber ein server gemietet in DE, also mein deutsch ist *@#)(#()$)
Ich verstehe es nicht und will es nicht verstehen, warum keiner Kapiert das man mit Aufschlägen nicht viel verkauft sondern mit Rabatten. Belohnt doch die Kunden mit einem Rabatt wenn die bestimmte Zahlungsarten wählen – und schickt Zahlungsdienstleister die Gebühren extrem erhöhen zum Teufel. Zahlungsdienstleister die mit ein Angebot unterbreiten bei dem ich mehr als 3,X% gebühren verlangen und dann noch einen Monatlichen Beitrag zahlen soll – Sorry ist nicht drinn.
Nachnahme bieten wir generell nicht mehr an, weil viele NN-Kunden kein gedecktes Bank-Konto, kein PayPal-Konto und keine Kreditkarte besitzen, weil sie nicht solvent sind und auch das Geld an der Haustür nicht beisammen haben. Da bleibt man als Händler auf allen Kosten sitzen und bekommt die Ware zurück.
Wir erheben keine Zusatzgebühren für Zahlarten, sondern bieten einen Rabatt bei Vorkasse per Überweisung an. Das eingesparte Disagio bei Kreditkarte und PayPal geben wir an unsere Kunden weiter. Eine Überweisung kann der Kunde auch nicht widerrufen. So ist der Händler auf der sicheren Seite und der Kunde hat ein bisschen gespart.
Hallo, ich habe auf einer Webseite eine scheinbar günstige Ware gefunden.
Auf der Webseite prangt das Paypal-Logo und Versand per Nachname.
Da Nachname nicht im Bestellprozess verfügbar war, habe ich die Bestellung abgebrochen.
Auf meine Kontaktanfrage zu dem Artikel, bekam ich gleich eine Rechnung vom Händler zugesandt, allerdings Bezahlung nur per Überweisung.
Auf meine Anfrage teilt der Händler mit, er mache kein Nachnahmeversand!
Auf der Webseite war jedoch groß das Paypal-Logo zu sehen. Klickt man das Paypal-Logo an, kommt man auf eine Seite, wo Paypal beschrieben wird mit dem Hinweis: “Warum PayPal?
Gebu?hrenfrei einkaufen oder Geld senden mit PayPal”
Also habe ich den Kaufbetrag per Paypal versandt. Ging auch glatt, Geld ist sofort angekommen. Darauf sendet mir der Händler eine Rechnung über 20,00 Euro Paypal-Gebühren mit der Aufforderung, diese unbedingt zu überweisen.
Der Hinweis “Gebu?hrenfrei einkaufen …” ist auf der Händlerseite verwunden. Aber ich habe vorher einen Screenshot gemacht;-)