Lesetipp: Aktuelle Entwicklungen im Fernabsatzrecht

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung halten für Online-Händler jedes Jahr zahlreiche Neuerungen bereit. Beachtet man diese nicht, besteht ein hohes Risiko von Abmahnungen, da Fehler im Internet schnell gefunden werden können. In einem Übersichtsbeitrag hat Dr. Felix Buchmann die wichtigsten Entwicklungen für Online-Händler zusammengefasst.

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Dr. Felix Buchmann schreibt in der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (kurz: K&R) regelmäßig die Beiträge zur aktuellen Entwicklung im Fernabsatzrecht. In seinem neuesten Aufsatz (K&R 2012, 549) hat er sich mit den Entwicklungen im Zeitraum August 2011 bis August 2012 auseinandergesetzt.

Gesetzesänderungen

Zunächst beschäftigt er sich mit den für Online-Händler wichtigsten Gesetzesänderungen im Berichtszeitraum. Dazu zählen die Button-Lösung und das Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie.

Rechtsprechung

Anschließend geht er ausführlich auf die ergangene Rechtsprechung ein.

Verkauf nur an Unternehmer

Das OLG Hamm entschied im September 2011, dass ein Händler, der ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließen will, eine Kontrollpflicht hat, sodass Verbraucher tatsächlich keine Produkte von ihm erwerben können.

Auch die Rechtsprechung zum Handel über eBay führt Buchmann ausführlich an, wie z.B. die Entscheidung des LG Detmold zum Vertragsschluss beim unberechtigten Abbruch einer Auktion.

Selbstverständlich ist auch eine besonders wichtige Entscheidung für Händler, die über amazon verkaufen, Gegenstand des Beitrages. So hatte das LG Wiesbaden geurteilt, dass die AGB des Händlers nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden, wenn dieser Waren über amazon verkauft.

Widerrufsrecht

Ein Schwerpunkt des Beitrages liegt auf dem Widerrufsrecht. Eine Vielzahl an Urteilen gibt es zu diesem speziellen Rechtsgebiet jedes Jahr durch alle Instanzen.

Nicht fehlen darf natürlich das Urteil, mit dem der BGH den Vorspann zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" für zulässig erklärt hat. Daneben werden noch Urteile zu Rücksendemodalitäten, Wertersatz, 40-Euro-Klausel und zur Widerrufsfrist bei eBay besprochen.

Preisangaben

Eine große Abmahngefahr für Online-Händler birgt auch die Preisangabe. So werden fehlende Grundpreise gerade in den letzten Monaten verstärkt abgemahnt. Ein Urteil des LG Hamburg führt in letzter Konsequenz sogar soweit, dass das Angebot von grundpreispflichtigen Waren bei eBay "Sofort-Käufen" gar nicht mehr möglich ist, da dieser unmittelbar neben dem Endpreis stehen muss, ein entsprechendes Feld aber (noch?) nicht vorgesehen ist.

Über den Autor

RA Dr. Felix Buchmann, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Dr. Felix Buchmann ist Partner der Kanzlei SGT Rechtsanwälte in Stuttgart. Er ist Lehrbeauftragter der Hochschule Heilbronn für Medienrecht und der Hochschule Pforzheim für IT-Recht/E-Commerce und beschäftigt sich vertieft mit den Themen E-Commerce und Wettbewerb. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen dazu und ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. In der Kanzlei SGT Rechtsanwälte mit Büros in Stuttgart und Frankfurt leitet er das Referat Handel/E-Commerce, Wettbewerb und Neue Medien.

17.09.12