Seit 2009 verschwindet die Glühlampe mehr und mehr vom Markt. Die 100, 75 und 60 Watt Glühbirnen sind bereits fast vollständig vom Markt verschwunden. Ab 01. September 2012 dürfen nun auch keine Lampen mit einer Leistung von 40 oder 25 Watt mehr verkauft werden. Das ist das Ende der herkömmlichen Glühlampe.
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Drei Stufen des sog. Glühlampenverbotes sind bereits in Kraft getreten. Morgen, zum 01.09.2012, tritt nun die für Glühlampen letzte Stufe in Kraft.
Grundlage für den “Glühlampenausstieg” ist eine EU-Richtlinie, nach der bis 2012 alle herkömmlichen Glühlampen vom Markt verschwunden sein sollen. Nun werden also auch die 40- und die 25-Watt Glühlampe nicht mehr zum Verkauf stehen.
Der Glühlampenausstieg soll Verbraucher dazu bringen, auf langlebigere Energiesparlampen umzusteigen.
Insgesamt sollen mit dem sog. “Glühlampenausstieg” bis zum Jahr 2020 der Stromverbrauch um 39 Terrawattstunden pro Jahr und rund 15,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
Die letzt Stufe des Glühlampenausstiegs bedeutet aber nicht, dass gar keine herkömmlichen Glühlampen mehr verkauft werden dürfen. Restbestände dürfen weiterhin in den Verkehr gebracht werden.
Gemäß § 4 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) ist es erforderlich, dass energiebetriebene Produkte (also auch Glühlampen), eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn diese innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden sollen. Ab dem 01.09.2012 können klare Glühlampen eine solche Kennzeichnung nicht mehr erhalten, da sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Wer derartige Produkte ohne eine entsprechende Kennzeichnung in den Verkehr bringt, wird mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bedroht. Es bringt also nichts, nach Herstellern außerhalb der EU zu suchen.
Hersteller, die ihren Sitz in der EU haben, werden bereits keine solche Glühbirnen mehr herstellen, da sie diese nicht mehr absetzen können. Wer als Händler seine Produkte aber aus dem Nicht-EU-Ausland direkt importiert, darf diese Glühbirnen nicht mehr verkaufen, da diesen die notwendige CE-Kennzeichnung fehlt und diese Glühbirnen auch keine entsprechende Kennzeichnung mehr erlangen können.
Kreative Händler versuchen, das Glühlampenverbot zu umgehen, in dem Sie diese als "Heatballs" verkaufen oder aber "stoßfeste Spezialglühlampen" verkaufen. Diese Umgehungsversuche werden aber sicher nur kurzfristig gelingen.
Außerdem gelten z.B. für den Verkauf von "stoßfesten Spezialglühlampen" spezielle Verkaufsregeln. So muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass diese nicht für den Haushalt bestimmt sind. Ob Online-Händler kontrollieren müssen, dass diese Lampen nicht von Verbrauchern gekauft werden, ist nicht geregelt.
Die EU-Kommission hat Deutschland bereits aufgefordert, die Einhaltung des Verbotes stärker zu kontrollieren, berichtet das manager-magazin.
Besonders problematisch an den neuen Energiesparlampen: Diese enthalten sehr oft Quecksilber und dürfen daher nicht im Hausmüll entsorgt werden. Diskutiert wird auch eine Verpflichtung des Handels zur Rücknahme solcher Lampen, ähnlich wie diese bereits für Batterien besteht.
Wie das ARD Morgenmagazin formuliert, heißt es morgen also: "Tschüss, Glühbirne!"
Falls Sie Glühlampen verkaufen, achten Sie darauf, ab morgen keine Standard-Glühbirnen mehr zu importieren. Sie können aber Ihre Vorräte noch abverkaufen. Die Regeln sind demnach die gleichen wie bei der anderen Stufen.
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