In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ist erneut Opfer von fingierten Abmahnungen geworden. Derzeit kursieren Abmahnungen, in denen zur Zahlung von ca. 400 Euro aufgefordert wird. Die Wettbewerbszentrale warnt bereits davor und bittet Empfänger dieser Schreiben um Mithilfe.
Vorsicht vor diesen Abmahnungen, diese sind nicht echt!
Heute, am 18. April 2012 veröffentlichte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) eine Warnung vor fingierten Abmahnungen.
Besonders auffällig an diesen ist, dass eine Erstattung von Kosten in Höhe von 402 Euro verlangt wird.
Bei echten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale betragen diese Kosten aber nur 219,35 Euro.
Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, bittet die Wettbewerbszentrale um Ihre Mithilfe, damit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden können.
Weitere Informationen hierzu können Sie der Meldung auf der Webseite entnehmen:
Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.
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