Nachdem der Bundestag Anfang März die sog. Button-Lösung beschlossen hat, beschloss der Bundesrat am Freitag, 30. März, keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Nachdem das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt es zum 1. August 2012 in Kraft.. Händler sollten bereits jetzt anfangen, die neuen Pflichten umzusetzen.

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Abofallen im Internet stellen ein großes Problem dar. Ein Verbraucher sucht ein Kochrezept, meldet sich auf einer Seite an und bekommt eine Rechnung über 96 Euro ins Haus über die er auch erfährt, dass er einen Zwei-Jahresvertrag abgeschlossen haben soll. Diese Situation war Anlass für das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“.

Zwar scheitern die Abofallenbetreiber regelmäßig vor Gericht mit der Durchsetzung dieser Kosten, viele Verbraucher zahlen aber einfach, weil sie den Aufwand scheuen. Dem Gesetzgeber war bereits 2009 klar, dass diese bekämpft werden müssen und änderte die Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen. Leider half dies nicht, Abofallen wirksam zu bekämpfen. Daraufhin wurde ein neuer Anlauf gestartet.

Die neue Gesetzesänderung sieht die seit längerem diskutierte Button-Lösung zum Schutz vor Abofallen im Internet vor. Durch eine ausdrückliche Bestätigung, dass der Verbraucher zahlungspflichtig bestellt bzw. durch eine entsprechend eindeutig gestaltete Schaltfläche sollen Verbraucher darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Leistung, die sie in Anspruch nehmen möchten, kostenpflichtig ist.

Regelung gilt für alle Online-Händler

Die Regelung gilt jedoch nicht nur für Dienstleistungen, sondern ebenso für den Kauf von Waren, daher sind auch alle Shopbetreiber angehalten, ihre Bestellseite zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 27.10.2010 (sog. „Doppel-Klick-Lösung“) hätte Händler sehr stark belastet. Nach einer Anhörung im Bundesjustizministerium, bei der wir einer der jetzigen Kompromisslösung sehr ähnliche Regelung vorgeschlagen hatten (sog. „Schaltflächenlösung“), folgte ein neuer Entwurf der Bundesregierung am 02.09.2011 und eine Expertenanhörung des Rechtsausschuss, an der wir ebenfalls beteiligt waren.

Nun lag der geänderte Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vor und wurde am 02. März 2012 mit kleineren Änderungen verabschiedet. Nach der Entscheidung des Bundesrates muss das Gesetz jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Das Gesetz tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

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Hinweis:

In einer früheren Version des Artikels war noch die Rede davon, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten solle. Da das Gesetz jedoch erst im Mai im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt es nunmehr zum 1. August in Kraft.

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