Heute, am 6. Februar fand die Anhörung von Experten im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Experten befürworteten unisono die geplanten Regelungen. Insgesamt waren acht Experten in der Anhörung anwesend. Vertreten waren neben den Verbraucherschutzorganisationen auch die Wirtschaft und die Wissenschaft.
Lesen Sie mehr über das Votum der Experten.
Acht Experten wurden vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu Ihrer Meinung zu geplanten sogenannten Button-Lösung befragt. Dabei befürworten die Teilnehmer alle die geplanten Regelungen.
In der Meldung des Rechtsausschusses heißt es hierzu:
Rechtsausschuss (Anhörung) - 06.02.2012
Berlin: (hib/VER) Der Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet soll verbessert werden. Dafür sprachen sich alle acht Experten in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema am Montagmittag aus.
Anlass war der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (17/7745) der Bundesregierung. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, d.h. der Ware oder der Dienstleistung, informieren.
Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Felix Braun, Rechtsassessor aus Kehl, vertrat die Ansicht, der Gesetzentwurf trage dem Erfordernis,
„dem Problem der Kostenfallen im Internet wirksam Einhalt zu gebieten, weitgehend effektiv Rechnung“. Angesichts „der Dringlichkeit und des Ausmaßes des Problems“ sei eine zeitnahe gesetzgeberische Lösung „ohne weiteres Abwarten sinnvoll und erstrebenswert“.
Die Trusted Shops GmbH, vertreten durch Dr. Carsten Föhlisch, befürwortete ebenfalls den Gesetzentwurf. Allerdings führte Föhlisch zu einzelnen Details und deren Umsetzung, etwa die Gestaltung von Schaltflächen, Alternativvorschläge an. Darüber hinaus sprach er sich für eine längere Übergangsfrist aus,
„weil viele Unternehmer die Änderungen nicht selbst vornehmen können, sondern auf Programmierarbeiten Dritter angewiesen sind.“
„Rechtsdogmatische Bedenken gibt es unserer Ansicht nach nicht“, erklärte Jens Gnisa, Vizepräsident des Landgerichts Paderborn und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes (DRB). Die Vorlage sei zur Umsetzung geeignet und es bestehe „dringender Handlungsbedarf“.
Für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, sprach Jutta Gurkmann. Auch sie betonte die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung.
„Die Verbraucherfallen sind nach wie vor ein Riesenärgernis“, das alle gesellschaftlichen Schichten und alle Altersklassen betreffe. „Die Verbraucher sind unsicher, tappen in Abofallen und zahlen dann die vermeintlichen Schulden“, führte sie beispielhaft aus.
Deshalb forderte Gurkmann eine Optimierung der Oberflächen in Onlinshops zu Gunsten des Verbrauchers, der wissen müsse, ob er „einen Vertrag geschlossen hat oder nicht.“
Dr. Peter J. Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) Der Einzelhandel e.V., Berlin, betonte, dass auch der Handel geschützt werden müssen.
„Dem wird im neuen Gesetzentwurf Rechnung getragen“, erklärte er, so dass auch sein Verband den Gesetzentwurf befürworte.
Auf die Problematik, dass das EU-Recht dem nationalen Gesetzgeber nur einen „sehr kleinen Spielraum“ gebe, verwies Professor Dr. Hans Schulte-Nölke, Direktor am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Deshalb müsse an den Details noch gefeilt werden.
„Insgesamt halte ich das Gesetz für sehr unterstützenswert“, sagte er abschließend.
„Ich schließe mich allen Vorrednern an“, sagte Professor Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln, und begrüßte, dass der Bundestag sich diesem Thema widmet. Er regte an, die Bezeichnung „Kasse“ verpflichtend online zu benutzen, um Bezahlvorgänge zu kennzeichnen. Denn diesen Begriff kenne jeder Verbraucher.
Abschließend sprach Helga Zander-Hayat, Leiterin der Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie stelle noch einmal heraus, wie groß die vorherrschende Problematik sei. „Bei uns heißt das Internetabzocke“, sagte sie und
„allein in Nordrhein-Westfalen haben sich schon hunderttausende betroffene Verbraucher bei Verbraucherzentralen gemeldet.“
Jeder der Experten gab seine Stellungnahme auch schriftlich ab. Diese können kostenlos herunter geladen werden: