Das Bundesjustizministerium will besseren Schutz vor Abmahnungen schaffen. So soll unter anderem der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, sodass sich der Abmahner nicht mehr das Gericht aussuchen kann, vor dem er seine Unterlassungsansprüche geltend machen will. Außerdem sollen die Regelungen zum Streitwert bei Abmahnungen angepasst werden.
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Am 3.11.2011 veröffentlichte das Bundesjustizministerium diese Pressemitteilung:
„Die Beschwerden über die wachsende Zahl missbräuchlicher und überzogener Abmahnungen reißt nicht ab. Gerade Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis.“ Damit solle nun Schluss sein, so die Ministerin. Das Bundesjustizministerium werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen reduzieren soll.
Der Gesetzentwurf soll vor allem kleinen Händlern und Existenzgründern helfen, die sich mit dem Internethandel eine Existenz aufbauen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Da moderne Software auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufspürt, wurden auch Bagatellverstöße in der Vergangenheit oft massenhaft abgemahnt.
Leutheusser-Schnarrenberger erklärt die Verbesserungen, die das Gesetz bringen soll: „Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben verändern.Die Gegenstands- und Streitwerte werden so angepasst, dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können.“
Nach geltendem Recht kommt es außerdem zu “fliegenden Gerichtsständen”, so dass Existenzgründer vor Gerichten weit weg von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden. „Das forum shopping bei der Gerichtswahl wird beendet”, erläutert die Bundesjustizministerin. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.
Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. “Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund”, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Nach der Buttonlösung gegen Internetabzocke von Verbrauchern ist das energische Vorgehen gegen missbräuchliche und überteuerte Abmahnungen der nächste Baustein für einen insgesamt verbraucher- und unternehmerfreundlicheren Onlinehandel.“
Sobald der Entwurf im Volltext vorliegt, werden wir über die geplanten Maßnahmen im Einzelnen berichten.
Ist ja etwas schizophren…
Zuerst überhäuft man die Online-Unternehmen mit unternehmerunfreundlichen Regelungen, bei denen kein Unternehmer ohne anwaltliche Unterstützung durchblicken kann, geschweige denn einhalten kann. Jetzt merkt man, dass man etwas überzogen hat und versucht nicht die Ursache zu bekämpfen und den Regelungswut auf ein vernünftiges Maß zurzuregeln. Jetzt geht man hin und orperiert an den Auswirkungen dieser Regelungswut und bezeichnet das als unternehmerfreundlich.
Das ganze dann noch mal in einem Atemzug mit dieser unseligen “Buttonlösung” zu nennen ist dann schon wieder für den Diletantismus dieses Ministerium bezeichnend!
Ich glaub es ja erst wenn ichs seh. Aber es war auch wirklich höchste Zeit, daß da was gemacht wird.
Wenn es sich um Bagatellen handelt (Urheberrecht von ein paar Bildern nicht beachtet, ein kleiner Rechtsschreibfehler in den AGB, etc.) sollte der Abmahner mindestens nachweisen können, dass er eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht gezogen hat – z.B. eine E-Mail.
Des weiteren wäre eine Schiedsstelle für solche Fälle von Vorteil.
Dann kann mir nicht gleich jede Ltd. per Luftpost aus UK ne Abmahnung verpassen, nur weil sie es als neues Geschäftsmodell entdeckt hat.
warum wird gleich wieder gemeckert, anstelle sich mal zu freuen das diese regierung was unternimmt um einigen schwarzen schaafen die goldquelle zu entziehen.
die alte hat vieles nicht in den ganzen jahren geschafft.
nur vielen mit allwöchentlichen neuen nicht vor gericht bestehenden widerrufen überhäuft.
wieviel kleine firmen sind durch solche massenabmahnungen pleite gegangen, oder konnten keine arbeitnehmen einstellen.?
warten wir erstmal ab, und dann kann man darüber reden.
Endlich trägt das einmal Früchte. Die Bundesregierung ist jetzt endlich auf den richtigen Weg. Das sind längst überfällige Schritte. Schön.
Es kann nicht sein das immer gleich teuer abgemahnt wird.
Was wäre so schwer daran von Gesetztes wegen zu verlangen, dass erst eine kostenfreie Nachricht erfolgen muss und erst nach verstreichen einer Frist kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
Das war nur heißer Luft.
Die Abmahnwellen gehen weiter und die Versprechungen dieser Art gehören verboten.
Schauen Sie was Verena-Alice macht: Sie hat weniger als 10 Modelle isn Internet gesetzt. Sie verkauft gar nicht über das Internet. Und doch löst sie mit FAREDS Hilfe eine massenabmahnung aus.
Was kann man davon halten?