Das Bundesjustizministerium will besseren Schutz vor Abmahnungen schaffen. So soll unter anderem der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, sodass sich der Abmahner nicht mehr das Gericht aussuchen kann, vor dem er seine Unterlassungsansprüche geltend machen will. Außerdem sollen die Regelungen zum Streitwert bei Abmahnungen angepasst werden.
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Am 3.11.2011 veröffentlichte das Bundesjustizministerium diese Pressemitteilung:
„Die Beschwerden über die wachsende Zahl missbräuchlicher und überzogener Abmahnungen reißt nicht ab. Gerade Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay und Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis.“ Damit solle nun Schluss sein, so die Ministerin. Das Bundesjustizministerium werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen reduzieren soll.
Der Gesetzentwurf soll vor allem kleinen Händlern und Existenzgründern helfen, die sich mit dem Internethandel eine Existenz aufbauen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Da moderne Software auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufspürt, wurden auch Bagatellverstöße in der Vergangenheit oft massenhaft abgemahnt.
Leutheusser-Schnarrenberger erklärt die Verbesserungen, die das Gesetz bringen soll: „Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben verändern.Die Gegenstands- und Streitwerte werden so angepasst, dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können.“
Nach geltendem Recht kommt es außerdem zu "fliegenden Gerichtsständen", so dass Existenzgründer vor Gerichten weit weg von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden. „Das forum shopping bei der Gerichtswahl wird beendet", erläutert die Bundesjustizministerin. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.
Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. "Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Nach der Buttonlösung gegen Internetabzocke von Verbrauchern ist das energische Vorgehen gegen missbräuchliche und überteuerte Abmahnungen der nächste Baustein für einen insgesamt verbraucher- und unternehmerfreundlicheren Onlinehandel.“
Sobald der Entwurf im Volltext vorliegt, werden wir über die geplanten Maßnahmen im Einzelnen berichten.
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