Am 23. Juni 2011 verabschiedete das Europaparlament die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Dieser Text war als Kompromiss nach dreijährigem Streit entstanden. Am 10. Oktober 2011 stimmte nun auch der Rat der Europäischen Union zu. Jetzt haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die neuen Regelungen in ihre nationalen Rechtsordnungen zu integrieren.
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Am 23. Juni 2011 hat das Europaparlament die Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet. Nun hat auch der Rat den Text wie erwartet angenommen.
Vollharmonisierung
Nach dreijähriger Diskussion auf europäischer Ebene ist nun doch die sogenannte Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht eingeführt worden. Dies hat zur Folge, dass die nationalen Gesetzgeber keine von den in der Richtlinie enthaltenen Regelungen abweichenden Vorschriften erlassen oder aufrecht erhalten dürfen.
In der Richtlinie selbst sind nur wenige Ausnahmen von diesem Prinzip der Vollharmonisierung enthalten, so z.B. für die Informationspflichten im e-Commerce.
Umsetzungsfrist
Nachdem die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Diese Frist läuft also im Herbst 2013 ab.
Wichtige Informationspflichten im Überblick:
- Regelungen zu Kosten der Zahlungsart
- Pflichtinformationen über Lieferbeschränkungen
- Verbot kostenpflichtiger Kundenhotlines
- Button-Lösung („Schaltflächenlösung“, kein „Doppelklick“)
- Liefertermin wird Pflichtinformation
Änderungen beim Widerrufsrecht:
- Europaweit 14-tägige Widerrufsfrist und Musterbelehrung
- Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher
- Hinsendekosten trägt Händler, allerdings keine Expresszuschläge o.ä.
- Regelungen zur Erklärung des Widerrufs
- Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht (u.a. „hygienisch sensible“ Waren, die entsiegelt wurden)
- 14 Tage Rücksendefrist für Verbraucher und Zurückbehaltungsrecht für Händler
Eine detaillierte Aufstellung der wesentlichen Inhalte der Richtlinie finden Sie hier bei uns im Blog.
Fazit
Die jetzt verabschiedete Richtlinie ist ein großer Schritt in Sachen Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union. Jetzt muss – trotz der Vollharmonisierung – abgewartet werden, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Die in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen sind ausgewogener als bisher und machen – endlich! – europaweiten Onlinehandel mit nur einem Shop möglich.
Wir werden Sie über die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten. (cf)
Update: Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 22. November 2011 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie muss nun bis 13. Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.
Jetzt warten tausende Händler in Deutschland, dass das alles nationales Recht wird. Das sind nach langer Zeit wieder sehr gute Nachrichten.
Und unterm Strich auch gute Nachrichten für ehrliche Kunden.
Wie hat sich eigentlich das Gerücht festgetreten, dass der “Europäische Rat” der Richtlinie zugestimmt hat?
Ich vermute mal eher, dass es der “Rat der Europäischen Union” (oder auch “Rat” bzw. “Ministerrat”) war.
@Alex
Da haben Sie Recht, hier ist uns ein kleiner Fehler passiert. Es war nicht der Europäische Rat, sondern der Rat der Europäischen Union. Bitte entschuldigen Sie, wir haben den Beitrag entsprechend angepasst