Glühlampenverbot: Stufe drei gilt ab 01. September 2011

Am 08. Dezember 2008 beschlossen die EU-Mitgliedstaaten den sog. "Glühlampenausstieg". Die 100- und 75 Watt Glühbirnen sind bereits vom Markt verschwunden. Ab 01. September 2011 dürfen nun auch keine Lampen mit einer Leistung von 60 Watt und mehr verkauft werden.

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Zwei Stufen des sog. Glühlampenverbotes sind bereits in Kraft getreten. Heute, zum 01.09.2011, tritt nun die dritte Stufe in Kraft.

Grundlage: EU-Richtlinie

Grundlage für den "Glühlampenausstieg" ist eine EU-Richtlinie, nach der bis 2012 alle herkömmlichen Glühlampen vom Markt verschwunden sein sollen. Zum 1. September 2012 werden dann auch die 40- und die 25-Watt Glühlampe nicht mehr zum Verkauf stehen.

Der Glühlampenausstieg soll Verbraucher dazu bringen, auf langlebigere (und teurere) Energiesparlampen umzusteigen.

Insgesamt sollen mit dem sog. "Glühlampenausstieg" bis zum Jahr 2020 der Stromverbrauch um 39 Terrawattstunden pro Jahr und rund 15,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Verkaufsverbot?

Die dritte Stufe des Glühlampenausstiegs bedeutet aber nicht, dass ab heute keine 60-Watt-Birnen mehr verkauft werden dürfen. Vielmehr dürfen diese von Herstellern und Importeuren jetzt nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da sie den Bestimmungen von. Der Handel darf aber noch Restbestände abverkaufen.

Gemäß § 4 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) ist es erforderlich, dass energiebetriebene Produkte (also auch Glühlampen), eine CE-Kennzeichnung tragen, wenn diese innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verkauft werden sollen. Ab dem 01.09.2011 können Glühlampen mit einer Leistung von über 60 Watt eine solche Kennzeichnung nicht mehr erhalten, da sie die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Wer derartige Produkte ohne eine entsprechende Kennzeichnung in den Verkehr bringt, wird mit Bußgeldern bis 50.000 Euro bedroht.

Direktimporte

Hersteller, die ihren Sitz in der EU haben, werden bereits keine solche Glühbirnen mehr herstellen, da sie diese nicht mehr absetzen können. Wer als Händler seine Produkte aber aus dem Nicht-EU-Ausland direkt importiert, darf diese Glühbirnen (sofern sie eine Leistung von mindestens 60 Watt haben) nicht mehr verkaufen, da diesen die notwendige CE-Kennzeichnung fehlt und diese Glühbirnen auch keine entsprechende Kennzeichnung mehr erlangen können.

Fazit

Falls Sie Glühlampen verkaufen, achten Sie darauf, ab heute keine Glühbirnen von 60 Watt und mehr zu importieren. Sie können aber Ihre Vorräte noch abverkaufen. Die Regeln sind demnach die gleichen wie bei Inkrafttreten der Stufe 2 im Jahr 2010, nur dass diese jetzt auf die 60-Watt-Birne ausgeweitet werden. (mr)

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Website des Bundesumweltamtes.

 

01.09.11