Am 04.08.2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Jeder Shopbetreiber sollte pünktlich seine Widerrufsbelehrung anpassen und die dann neuen Muster verwenden, auch wenn eine Übergangszeit von drei Monaten existiert. Wir haben für Sie ein Dokument erstellt mit den neuen Mustern, welches Sie kostenlos herunterladen können.
Am 26.05.2011 beschloss der Bundestag umfangreiche Änderungen an den Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Betroffen sind die Regelungen über den Wertersatz.
Das Gesetz tritt am 04.08.2011 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Vorschriften. Eine Übergangsvorschrift bestimmt aber, dass die alten - seit 11.06.2010 gültigen Musterbelehrungen - noch 3 Monate verwendet werden dürfen, ohne dass der Händler hierfür abgemahnt werden kann.
Der Händler hat in diesen Fällen jedoch keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der Sache, da er über diese Rechtsfolge mit den alten Belehrungen nicht informiert.
Ja, wir haben ein Dokument für Sie erstellt mit den relevanten Mustern für Ihren Online-Shop.
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