Auf europäischer Ebene wurde ein Kompromiss für die Richtlinie über Verbraucherrechte gefunden. Dieser wurde am 16.06.2011 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen. Eine wichtige Änderung: Wenn das Parlament zustimmt, muss der Verbraucher künftig die Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts tragen.
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Update 23.06.2011: Richtlinie verabschiedet
Update 22.11.2011: Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht.
Update 26.09.2013: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verkündet.
Am 24. März verabschiedete das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Änderung des Vorschlags der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL-E). Die vorgelegten Änderungswünsche stießen aber auf große Kritik.
40-Euro-Klausel sollte europäisch werden
Ursprünglich hatte die Kommission folgende Regelung vorgeschlagen:
“Der Verbraucher hat nur für die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren aufzukommen, es sei denn, der Gewerbetreibende hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.”
Das Europäische Parlament wollte diese Regelung so nicht, sondern schlug vielmehr die Aufnahme einer “vereinfachten 40-Euro-Klausel” vor:
“Der Verbraucher hat nur für die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren aufzukommen. Er hat für diese Kosten nicht aufzukommen, wenn der Unternehmer sich im Vertrag bereit erklärt, diese Kosten zu tragen, oder der Preis der zurückzusendenden Waren einen Betrag von 40 EUR übersteigt.”
Damit wäre zwar eine explizite Vereinbarung über die Tragung der Rücksendekosten, wie sie in Deutschland erforderlich ist, nicht mehr notwendig gewesen, aber die anderen Mitgliedstaaten wollten diese Regelung nicht akzeptieren.
Gerechte Lösung
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war eine gerechte Lösung, da der Händler nach einem Urteil des EuGH (U. v. 15.04.2010, Rs. C-511/08) bereits die Hinsendekosten zu erstatten hat, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.
Der EuGH begründete seine Entscheidung damals unter anderem damit, dass dies nur fair sei, da der Verbraucher nach derzeit geltendem europäischem Recht mit den Rücksendekosten belastet werden darf. Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Finnland und Deutschland haben diese Pflicht zur Tragung der Rücksendekosten auch gesetzlich dem Verbraucher auferlegt.
Hätte sich also der Vorschlag des Parlamentes in den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat durchgesetzt, hätte der Unternehmer die Hinsendekosten und – außer in wenigen Ausnahmefällen – auch die Rücksendekosten zu tragen gehabt.
Abstimmung im Verbraucherschutzausschuss
Am 16.06.2011 wurde im Ausschuss des Europäischen Parlamentes für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über ein Kompromiss abgestimmt, welcher in den Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission entstanden war.
Darin heißt es nun in Artikel 17 Abs. 1 Unterabsatz 2:
“The consumer shall only bear the direct cost of returning the goods unless the trader has agreed to bear them or the trader failed to inform the consumer that the consumer has to bear them.”
Diese Regelung weicht damit nur unwesentlich vom Kommissions-Vorschlag ab:
“The consumer shall only be charged for the direct cost of returning the goods unless the trader has agreed to bear that cost.”
Wann muss der Verbraucher zahlen?
Wenn der derzeitige Kompromissvorschlag angenommen wird – wovon auszugehen ist – muss der Verbraucher im Falle des Widerrufs also immer dann die Rücksendekosten tragen, wenn er
- vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und
- sich der Unternehmer nicht dazu bereit erklärt hat, diese Kosten selbst zu tragen.
Abstimmung im Parlament
Am 23. Juni soll im Europäischen Parlament über den Kompromissvorschlag diskutiert und dann am 24. Juni abgestimmt werden. Da im Ausschuss der Vorschlag von allen Fraktionen (28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen) angenommen wurde, ist davon auszugehen, dass auch das Plenum zustimmen wird.
Das Parlament hat den Kompromissvorschlag angenommen und somit am 23. Juni 2011 die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher verabschiedet. Nun muss der Rat noch formell seine Zustimmung erklären. Danach haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Eine wichtige Änderung von deutsche Händler: Zukünftig muss der Verbraucher bei Ausübung seines Widerrufsrechtes immer die Rücksendekosten tragen, wenn er hierüber vom Unternehmer informiert wurde.
Veröffentlichung im Amtsblatt
Am 22. November wurde die Richtlinie als Richtlinie 2011/83/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie muss bis 13. Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.
Grundsätzlich hätte ich damit nicht mehr gerechnet. Meiner Meinung nach wird der Verbraucher dann eher dort einkaufen wo die Rücksendekosten auf weiterhin entfallen. Die Wahl dem Unternehmer zu lassen ist die Richtige!
bin gespannt in welcher form das durchgesetzt wird…
Sicherlich haben Verbraucher und Händler unterschiedliche Ansichten was das Rückporto angeht, aber ich verstehe es nie so ganz genau wenn Leute sich für mehrere hundert Euro was bestellen und dann alles zurücksenden und dann sich anstellen wegen 4-5€ Porto.
Das Porto steckt der Händler sich ja nicht ein und bereichert sich daran. Wenn alle Kosten immer nur am Händler hängen bleiben, legt der sie automatisch um und das führt zu höheren Preisen. Dann beschweren sich die Kunden das der Händler ja soooo teuer geworden ist.
Viele Kunden glauben aber auch das jene Firmen die einen Retourenschein beilegen ihnen das Porto schenken… aber das tut niemand, nur fällt das keinem Kunden ein ;).
Ich finde es richtig, den Kunden das Rückporto tragen zu lassen !
Unser Nachbargeschäft hat das mal ganz klar auf den Punkt gebracht:
Die Kunden wollen beschissen und abgezockt werden, aber sie wollen es nicht merken !
Begründung:
Er hat immer die Anfahrt pauschal berechnet mit 7,50 EUR. Die Kunden haben immer gemeckert das der andere das nicht machen würde.
Nun nimmt er statt Anfahrt einfach die ZEIT ab dem Moment wo er los fährt.
Am ende zahlen die Kunden nun 10-15 EUR für die Anfahrt, aber keiner meckert mehr, weil es eben nicht als Position auf der Rechnung steht.
Ist im Versandhandel doch nicht anders. Shops die die Rücksendekosten tragen schlagen die Kosten auf alle Produkte um. So zahlt JEDER, auch die die nichts zurückschicken einen Teil der Ingesamt anfallenden Rücksendekosten, da diese auf ALLE verteilt werden.
Also machen wir alle Artikel etwas teurer und gaukeln dem Kunden vor die Rücksendekosten zu tragen. Nur so merkt er es eben nicht und ist glücklich. Schade nur um die vielen Kunden die nix zurückschicken.
Das ist jetzt wieder so eine Diskussion die komplett an der Praxis vorbei geht. Ob nun die 40 €-Klausel bleibt oder wegfällt, oder ob in China ein Sack Reis umfällt, hat ungefähr die gleichen Auswirkungen auf den Online-Handel…
Wenn ich nicht gerade im Mode-/Schuhbereich unterwegs bin, habe ich eine Retouren-Quote von max. 2-3 %. Bei 100 Bestellungen á im Schnitt 60 € habe ich ergo 6.000 € Umsatz und 3 Retouren, wo ich zukünftig das Porto nicht mehr übernehmen muss. Die Kostenentlastung für den einigermaßen gut organisierten Online-Händler sind 12 €. Rahmenvertrag mit DHL bedeutet unter 4 € Kosten pro Paket.
Ich denke die 12 € sind besser in den Kundenservice “kostenloser” Rückversand investiert, als in ellenlange Diskussionen mit den Kunden, wieso, weshalb, warum das bei Amazon, Otto und Co. weiterhin kostenlos ist.
Und wenn ich Schuhe/Mode verkaufe, dann komme ich an einem kostenlosen Rückversand eh nicht vorbei, bei Otto, Zalando und Amazon das eh macht.
Finde ich richtig. Man macht es den Verbrauchern schon recht einfach Ware mehrmals zubestellen und dann einfach zurückzuschicken. Mal sehen wer ehr liefert, welche farbe ist besser ect. die meisten shops sind so gut, dass man erkennt was amn kauft und in der regel weiß es der kunde auch. Gründe für den Online Kauf ist der Preis, das Liefern und weil es bequem ist. So soll es auch sein, aber dass der Handel die Kosten trägt für das hin und herverschicken finde ich auch zuviel.
Dann ist es wohl auch künftig möglich, die Annahme unfreier Rücksendungen (à 15 €) zu verweigern.
Wer diese immer wieder mal bekommt (trotz des Angebots kostenloser Rücksendung), wird wohl die neue Richtlinie begrüßen. “Shoppers” Rechnung ist jedenfalls so nicht nachvollziehbar.
Endlich kommt die Regelung! Der Kunde will einen geilen Preis? Dann soll er auch die Ruecksendekosten tragen (Abhaengig von der Branche 😎 )!
@Shopper
Ihre Rechnung ist eine Milchmädchen-Rechnung.
Einfach mal über den eigenen Tellerand hinausschauen ! Da gibt es genügen Shops die Sperrgut und Frachtgut verkaufen und versenden. Das sind nicht nur große Autoteile sondern vorallem Möbel und Elektro-Großgeräte. An einer Waschmaschine oder Sofa ist kaum soviel verdient wie eine Rückholung per Spedition kostet. Von den dann anfallenden Lagerungskosten ganz zu schweigen.
Grundsätzlich ist die angestrebte Regelung sehr begrüßenswert. Dann hat die Spaßbestellerei auch endlich mal ein Ende.
Wer der Meinung ist, er müsse dem potentiellen Kunden kostenlosen Hin- und Rückversand anbieten, kann das gern tun… Ich kaufe die gleichen Schuhe aber nicht bei Zalando für 70€ wenn ich sie bei Deichmann für 40€ bekomme, nur weil ich sie dort kostenlos hin-und herschicken kann…
Mal eine ganz andere Frage: Ist es nicht in der EU so, dass für den Verbraucher immer das für ihn “günstigste” Gesetz gilt? Wenn also in Deutschland das Gesetzt besagt, dass der Händler ab 40 € die Rücksendekosten trägt, ist das doch völlig egal, was die EU beschließt. Oder verwechsle ich das damit, ob z.B. deutsches oder französisches Recht gilt, wenn z.B. ein Franzose einen Grill bestellt?
Ich finde auch das der Kunde wenigstens eine kleine Art “Schutzgebühr” tragen sollte wenn der Händler das wünscht. Jeder sollte etwas zur Verantwortung herangezogen werden.
Wenn man beim Aldi was kauft und dann zurückbrigt muss Aldi auch nicht die Benzinkosten zurückerstatten. Wenn ein Kunde etwas Volumiges für 5 Euro bestellt und das noch zurückschickt weil das kostenlosfür ihn ist, sind dabei 10 Euro Porto entstanden. Wenn er wenigstens 5 Euro zahlen müsste würde Ihm schnell einfallen wo er das Produkt das nicht 100% so ausgefallen ist wie er sich das vorstellt hat doch noch woanders brauchen könnte. Ich finde das sollte jeder Hänler selber etscheiden können. Natürlich hat er dann evtl. weniger Bestellungen.
Also drei Anmerkungen zu diesem Thema …
1. Wenn ein Kunde im Ladengeschäft etwas kauft, EGAL wie teuer und dies dann zurückbringt, erhält er dort die Fahrkosten (Benzin, Fahrkarte,Taxi, u.s.w.) erstattet?
2. @Bob Byte -> Stimmt, das die Kosten auf alle Kunden umgelegt werden, aber warum sollen die korrekten Verbraucher für die Dummen mitbezahlen?
3. Ich hoffe das hier noch andere Änderungen folgen, wie z.B. geöffnete Ware im miserablen Zustand zurücknehmen zu müssen. Ursprünglich hiess es: …wie es dem Kunden im Ladengeschäft möglich gewesen wäre… In welchem Laden darf man z.B. einen Drucker auspacken, anschiessen, Probedrucken und das ganze auch noch zwei Wochen?
Ich stell mir nur die Frage, wieviele Jahre es dauert bis das durch und dann “Gesetz” ist…
Es war vorauszusehen und es ist der einzig richtige Weg, um Mißbrauch zu reduzieren.
Es kann doch nicht angehen, dass ein Verkäufer für Hin- und Rückporto aufkommen muss – für einen Artikel, den er letztendlich nicht verkauft hat. Für den Bekleidungssektor hätte das auf Dauer fatale Folgen, da die Rücksendequote hier besonders hoch ist. Diese Kosten müssten anteilmäßig in den VKP eingepreist werden. Ausschließlich die Kunden, die ihre Ware behalten und nicht “just for fun” bestellen, müssten für diese Zeche aufkommen.
Wenn man dann noch berücksichtigt, in welchem Zustand sich viele Retouren befinden. Oft ist es gar nicht mehr möglich, die Ware als neu oder neuwertig zu verkaufen.
Große Konzerne wie Otto etc. können diese Verluste vielleicht verkraften, nicht aber die vielen Fachhändler, die ihre Ware ebenfalls via Internet anbieten. Die Vielfältigkeit der Angebote würde mit der Anzahl der Mitbewerber abnehmen. Das wäre auch nicht im Sinne der Verbraucher.
Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass sie dann eben wieder in die Innenstädte zum Einkaufen fahren werden. Das macht aber nur in manchen Bereichen Sinn, da das Angebot in den Läden mitunter sehr begrenzt ist.
Das ist wieder mal so typisches EU Wischiwaschi und Deutschland macht dann wohl wieder ne eigene Nummer.
Das sollte als EU Richtlinie zwingend eingeführt werden, das der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat.
Dann ist niemand benachteiligt auch die kleinen Händler nicht.
Da fällt mir noch ein …. übrigens gab es zu dem Thema auch schon eine Petition an den DBT.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16305
endlich (wenn´s denn durchkommt…)
Es sind zwar nur wenige Pakete die UNFREI an uns zurück gesendet werden, aber die verursachen einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden (DHL 15 € + die Hinsendekosten). Irgendwo gab es auch mal eine Beispielrechnung wieviele Pakete/Waren man verkaufen muss, um diesen Verlust auszugleichen, das war schon interessant. Im übrigen ärgert man sich einfach darüber, wie Kunden so dreist sein können (die bräuchten sich bei uns nur melden, dann würden wir das auch abholen lassen – ist auch teuer, aber wenigstens günstiger als die DHL!)
Die Händler die auf Rechnung versenden wären bei der Neuerung die Dummen! Denn nach der derzeit gültigen Widerrufsrecht zahlt beim Kauf auf Rechnung immer der Kunde – egal wie hoch der Betrag war.
Und da finde ich wird nach der Änderung zuviel pro Konsument gehandelt.
Mal wieder so eine richtig schöne Diskussion getreu dem griechischem Sprichwort “Jammern ist der Gruß der Kaufleute.”
Da wird jetzt wild alles durcheinander geschmissen. 15 € Kosten für unfrei zurückgesendete Pakete, Modeversender, Möbelversender – immer schön mit dem Extremen argumentieren, weil ja die Normalfällen wenig spektakulär sind.
Natürlich gibt es diese Extremfälle – und die wird man in Praxis auch nicht negieren können.
Wenn ich im Modebereich nicht genauso wie Otto oder Zalando weiterhin einen kostenlosen Rückversand anbiete, dann werde ich weniger verkaufen. Der kostenlose Rückversand ist eine klare Service-Leistung.
Wenn ich nicht im Wasserbettenbereich einen kostenlosen Rückversand anbiete, dann werde ich weniger verkaufen – weil die Big-Player dies anbieten werden und diesen kostenlosen Rückversand auch promoten werden.
Wenn ich unfreie Rücksendungen vermeiden will, dann muss ich durch Beilage eines Rückscheines oder klaren Handlungsanweisungen diesen Anteil so klein wie möglich halten.
Wir sind hier permanent am überlegen, wie ich den Service-Level zu vertretbaren Kosten erhöhen kann: Mit eine kulanten Rücksendemöglichkeit habe ich einen super Kundenservice zu vertretbaren Kosten. Gut, das muss ich irgendwie in die Preise mit einkalkulieren, aber die Kosten für das Trusted Shop-Siegel rechne ich doch auch in die Preise mit ein – ohne zu jammern. Ich versteh’s nicht…
@Hoschi
Wenn ein Kunde ein Paket (6,90 Euro) unfrei zurücksendet DARF man als Händler die Differenz vom realen Porto der Sendung und des Strafportos der Rückerstattung abziehen.
Das war schon immer so. Das ist kein Recht aus dem Handel sondern ein allgemeines Gesetz. Der Kunde ist zur Schadensminderungspflicht VERPFLICHTET. Unfreie Pakete werden auch künftig angenommen werden müssen. Doch dann kann man statt 8,10 Euro eben die vollen 15 Euro von der Rückerstattungssumme abziehen.
@Michael
Das sehen sehr viele Juristen anders. Der Kunde hat keine Schadensminderungspflicht in Bezug auf die Kosten bei der Rücksendung. Wenn der Händler zur Tragung der Rücksendekosten verpflichtet ist, kann er dem Kunden keine Mehrkosten für die unfreie Rücksendung in Abzug bringen, da der Kunde keine Pflicht hat, diese Schuld des Unternehmers (zur Tragung der Rücksendekosten) vorzuschießen. Eine solche Vorschusspflicht für eine fremde Schuld ist dem deutschen Recht völlig fremd. Greift dagegen die 40-Euro-Klausel und der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, sieht die Problematik anders aus.
@Jens: Wenn ich auf Rechnung versenden würde, wäre ich ruckzuck pleite, das sieht man alleine schon daran, wieviele Vorkassen nicht bezahlt werden. 3x ausnahmsweise etwas auf Rechnung verschickt, bei zweien fast nen Jahr der Zahlung hinterhergerannt und bei einer warte ich immernoch, ist jetzt 1,5 Jahre her. Es kann sich nicht jeder Händler den Rechnungsversand erlauben/leisten und ehrlich gesagt sind mir Händler die auf Rechnung versenden und die dann ein Problem haben recht egal, hier geht es um Gerechtigkeit und Fairness für alle Onlinehändler! — Was ich eigentlich schreiben wollte ich hoffe es werden auch vernünftige Regelungen für die Hindendekosten bei Annahmeverweigerung gefunden, ich habe gerade wieder einen Kunden, der per Mail angefragt hat, wo seine Rückerstattung bleibt, schaue in die Paketverfolgung und sehe ein fettes “Annahme verweigert”, das Paket ist aber noch nichtmal wieder hier eingetroffen. Schön, das man als Händler auf Kundenwunsch Pakete durch die Weltgeschichte schickt, die Annahme derer verweigert wird und man dann auch noch auf den Portokosten sitzen bleibt!
@Martin Rätze
Das sehen nur Anwälte von Verbrauchern anders, vor Gericht ist die Sache eindeutig. Anwälte wollen nur eines, Geld verdienen. Ob sie dabei Lügen erzählen oder Gesetze beugen spielt dabei keine Rolle. Jeder ist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet. Auch Kunden. Wenn ein Schaden – und Strafporto ist ein Schaden da er über die regulären Kosten weit hinaus geht – vermieden werden kann MUSS der Kunde diesen Schaden vermeiden oder eben die Konsequenzen tragen. Der Kunde hat die Sendung ja bestellt, es ist ja nicht so, dass ihm etwas unangekündigt zugeschickt wurde. Es ist ja per Gesetz geregelt, dass die Rücksendekosten erstattet werden.
Vor Gericht ist diese Sache _immer_ eindeutig.
Mir sind ausschließlich Urteile bekannt, in denen es heißt, der Verbraucher dürfe die Waren auch unfrei zurücksenden.
@Herr Rätze: Ja, das darf er auch und man darf die Annahme unfreier Sendungen (leider) nicht verweigern, trotzdem darf man dem Kunden den bereits erwähnten Strafportoanteil i.H.v. 8.10€ in Rechnung stellen. Ergibt sich ja auch schon aus der Klausel “…haben Sie die REGELMÄßIGEN Kosten der Rücksendung zu tragen…” und 15€ sind keine regelmäßigen Kosten mehr, denn diese liegen bei 6,90€ für den Standard-Paketversand von DHL. Genauswenig darf der Kunde eine paketversandfähige Sache per Spedition zurückschicken bzw. er dürfte das schon, jedoch dürfte man ihm dann auch alle Kosten die über 6,90€ hinaus gehen in Rechnung stellen.
Wie gesagt, mir ist keine Rechtsprechung bekannt, die dieses Recht einmal dem Händler zugesprochen hat. Ich kann den Ärger über unfreie Rücksendungen selbstverständlich sehr gut nachvollziehen. Eine Schadensminderungspflicht in diesem Fall aber vor Gericht durchzubringen, dürfte nicht leicht werden. An einem entsprechenden Urteil wären wir natürlich sehr interessiert.
@dunkelwelt
Ich versende seit 3 Jahren per Rechnung und bin noch nicht Pleite. Eins der vielen Ecommerce-Mythen, dass man nicht auf Rechnung versenden darf. Von diesen Mythen leben Dienstleister wie Klarna und Co. prächtig.
Für alle anderen: Während wir uns noch über die Abschaffung der 40 EUR Klausel freuen, schafft Amazon gerade die Versandkosten bei Mode und Schuhe ab – und zwar für den Hin- und Rückversand. Wie machen die das bloss? Kann es vielleicht sein, dass die die Kosten dafür in den Artikelpreis mit einrechnen…. Komisch…
Manche Vergleiche hinken doch sehr. Warum wird überwiegend davon ausgegangen, dass der Versender die Hin-Sendekosten ebenfalls trägt? In den allerwenigsten Fällen ist das doch so. Und es ist eine Möglichkeit, vermeintlichen “Spaßbestellern” einen Stein in den Weg zu legen. Besonders bei Waren, deren Versand teuer wäre.
In einem Ladengeschäft werden Benzinkosten deswegen auch nicht erstattet, weil da der Kunde immer das Produkt in Augenschein nehmen kann und die Wahl hat, welches der vielen identischen Produkte er letztlich kaufen möchte. Z.B. ist die eine Färbung desselben Produkts optisch ansprechender oder man wählt das Produkt, wo ein eigentlich unbedeutender Fleck nicht vorhanden ist. Ganz abgesehen davon, dass es eine Anprobiermöglichkeit gibt. Und auch diese Geschäfte haben dadurch auch wiederum Ausschuss, z.B. wenn sich ein Walross mal wieder versucht hat, in eine Größe 36 zu zwängen. Dass etwas lädiert zurückkommt, ist also kein typisches Versandhandel-Problem.
Eine In-Augenscheinnahme-Möglichkeit hat der Verbraucher beim Versandgeschäft nicht und ist der Ehrlichkeit des Versenders und seiner Genauigkeit (wenn er überhaupt sowas angibt, was glücklicherweise einige wenige gewissenhafte Händler tun) bei Produktinformationen ausgeliefert.
Aufgrund solcher Ungenauigkeiten oder Fehlangaben musste ich auch schon Sachen zurücksenden bzw. hätte ich zurücksenden sollen – habe es dann aber doch nicht getan. Nicht jeder lebt auch in unmittelbarer Nähe zu einer Postfiliale o.Ä.
Mal abgesehen davon, dass es auch Läden gibt, die Ware auf Kulanzbasis zurücknehmen.
Letztlich lässt sich auch sagen, dass die Abwälzung von Rücksendekosten auf den Versender (wie gesagt, die Hinsendekosten werden ihm nie aufgezwungen und dort hat er immer die Wahl) deswegen gerecht ist, weil er auch mit Ladengeschäften konkurriert – welche weit höhere Fixkosten (Personal, Miete) aufwänden müssen und eine viel geringere Kundenreichweite besitzen. Das mag große Ketten weniger beeindrucken, falls es in einer Saison in einem Laden mal nicht so läuft, aber es gibt immernoch den Einzelhandel für den das ebenso existenzgefährdend ist, wie scheinbar die Kosten im Versandhandel.
@Shopper: Sie begreifen es einfach nicht, Ihr Geschäft ist nicht mein Geschäft!
@Dunkelwelt
Richtig! Aber lassen Sie es doch einfach mal sein, auch Ihr Geschäft zu verallgemeinern. Ihr Geschäft ist nämlich auch nicht mein Geschäft!
Und ich möchte wirklich auch mal den Online-Händler sehen, der wegen den paar Leuten, die unfrei zurücksenden, hier vor Gericht ziehen und die 7 € Mehrkosten sich einklagt. Selbst wenn er einen einzigen erfolgreich verklagt bekommt, werden sich die späteren Fälle auch nicht vermeiden lassen. Soll ich wirklich wegen jeden Fall das durchklagen?
Hallo,
wenn ich das alles hier so lese, könnte ich fast hoffen das jeder Verbraucher weiß was Gewährleistung ist und entsprechend handelt. Damit bleiben die Retourkosten wieder beim Händler hängen und er darf die Ware obendrein an den Hersteller zurücksenden!
Händler die nur Schund verkaufen sind natürlich glücklich über diese Regelung. 10€ Müll sendet keiner für 5,90 zurück.
Einfach mal drüber nachdenken!
Hallo,
Das der Kunde beim Widerruf die Rücksendekosten tragen soll ist endlich mal eine klare Linie und richtig. Das ist die Retourkutsche an den Verbraucher für die Jahrelange Ausnutzung des Widerrufsrecht. Auch beim Kauf vor Ort, muss man als Kunde in das Geschäft zurückgehen wo der Kauf getätigt wurde. Hier können mitunter auch Kosten für Sprit, Parkuhr usw. anfallen geschweige von der Zeit. Bei diesem Gesetzentwurf, kann nun endlich mal der deutsche Staat zeigen wie schnell das Gesetz in der Tat umgesetzt wird.
@ein Händler
Im stationären Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Bei Ausübung des gesetzlichen Gewährleistungsrechtes muss der Kunde die Kosten des Weges zurück in den Laden nicht tragen. Diese müssen vom Unternehmer gezahlt werden.
Nunja. Mich als Shopbetrreiber ärgern besonders die sogenannten Blogger. Die bestellen immer über 80 Euro, weil dann bei mir Versandkostenfrei und behaupten dann sie fänden nichts gut, beleidigen persönlich und jetzt gerade hat mir eine davon gedroht, sie würde in ihrem Blog einen entsprechenden Text veröffentlichen wenn ich jetzt nicht…. Das ist doch der Hammer, hat angeblich alles getestet, alles ist Müll und jetzt sollte ich mal Ideen rüberwachsen lassen, sonst würde sie einen entsprechenden Blog über meine Firma loslassen. Einfach unglaublich. Und dafür soll ich Rücksendekosten zahlen? Hin umsonst, für 88 nEuro Ware für die Mülltonne und Rücksendekosten. Wielange geht das gut?
Normalerweise sollten die Rücksendekosten komplett vom Käufer übernommen werden. Denn es kann doch nicht sein, dass man sich 4 Digitalkameras im Wert von 2000 Euro bestellen kann und diese nach 2 Wochen ohne Grund wieder zurückschicken kann. Das ganze auch noch ohne Versandkosten. Was wird im Endeffekt passieren? Es wird nur noch Schrott produziert mit mehreren Hundert Prozent Aufschlag für den Verkäufer um die Kosten der Rücksendungen tragen zu können. Völlig falsche gesetzliche Regelung.
SCHADE nur das die neue Gesetzgebung so spät kommt. Diese ist mehr als überfällig und können wir nur begrüßen. Die Mehrzahl dere die zurück senden ruhen sich auf der gesetzl. Erstattung der Portokosten aus! Es werden keine Maße mehr gelesen und nur noch Bilder angschaut. Wenns nicht passt, wird alles in den Karton geworfen und auf Kosten des Händlers zurück gesendet! … und wir werden sehen, ab dem 13.12.2013 werden wieder Beschreibungen gelesen! :o)
Viele Kunden wollen preiswerter im Internet bestellen und bestellen gleich mehrere Produkte um dann zu Hause zu vergleichen. Den Rückversand dürfen dann die Verkäufer tragen. Es reicht ja leider schon, wenn die Kunden behaupten das der Artikel defekt ist. Wirklich schade.
Aber genau das wurde doch geändert. Sie haben als Händler die Möglichkeit, dass der Verbraucher die Rücksendekosten trägt. Sie müssen nur im Online-Shop (im Rahmen der Widerrufsbelehrung) über diesen Umstand informieren.
Wer hat denn die Rücksende Kosten zu tragen, wenn der Artikel auf der Händler web site nicht richtig, bzw. ausreichend beschrieben wurde….?
Widerruft der Verbraucher seinen Vertrag, kommt es darauf an, was zwischen Händler und Verbraucher vereinbart wurde. Macht der Verbraucher dagegen sein Gewährleistungsrecht geltend, trägt der Händler die Rücksendekosten.
Normalerweise sollten Rücksendekosten vom Verbraucher übernommen werden, aber da die meisten Käufer doch sehr allergisch auf Versandkosten reagieren muss man sich hier als Unternehmer fragen, ob es Sinn macht kostenfreien Rückversand anzubieten. Ich denke das kommt hier ganz auf die Branche an.