Google Analytics sorgt weiterhin für Verärgerung bei den Datenschützern. Die mit Google geführten Gespräche zur Verbesserung der vielfach eingesetzten Webanalyse-Lösung wurden abgebrochen. Online-Händlern drohen nun Bußgeldern. Die Datenschützer denken sogar an einen Musterprozess.
Hier erfahren Sie mehr über die Konsequenzen.
Die Gespräche zwischen Google und dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar wurden abgebrochen, berichtete die FAZ am 10.01.2011.
Grund des Abbruchs war, dass Google den Anforderungen des deutschen Datenschutzes nicht entsprochen hat. Der Düsseldorfer Kreis - ein informeller Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden - stufte das Tracking Tool bereits im November 2009 als rechtswidrig ein.
Einer der Streitpunkte ist, dass Google Analytics die IP-Adresse des Nutzers ungekürzt erfasst, ein weiterer ist, dass diese Daten dann in die USA übertragen werden. Eine Einwilligung hierfür wird allerdings nicht eingeholt.
Außerdem ist grundsätzlich ein Widerspruch zu dieser Datenerhebung und Übertragung nicht vorgesehen. Nach Verhandlungen mit dem Datenschutzbeauftragten reagierte Google im Mai 2010 und versprach, dass gesammelte IP-Adressen verkürzt werden.
Auf Druck der Datenschutzbehörden bot Google lediglich eine Browser-Erweiterung an. Hatte der Nutzer diese installiert, wurde die IP-Adresse verkürzt erhoben.
Allerdings gibt es keine Erweiterungen für Browser wie Safari oder Opera. Damit werden ca. 10% der Internetnutzer von der Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen. Außerdem, so berichtet die FAZ, habe Caspar bei verschiedenen Nutzern entdeckt, dass trotz Verwendung der Browsererweiterung, die vollständige IP-Adresse übertragen wurde.
Google dagegen ist der Meinung, dass das Tracking Tool bereits ohne die Verkürzung der IP-Adressen den europäischen Datenschutzvorschriften entsprach.
Außerdem weiß der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland nichts vom Abbruch der Gespräche.
Datenschützer Caspar will nun erneut den Düsseldorfer Kreis mit dem Thema Google-Analytics befassen.
Gegen Google selbst können die Datenschutzbehörden nicht vorgehen, allerdings gehen die Webseiten-Betreiber, und somit auch gegen Online-Händler, die dieses Tracking Tool verwenden. Die Datenschutzbeauftragten können zwar nicht abmahnen, aber empfindliche Bußgelder verhängen.
Denkbar sei auch ein Musterprozess gegen ein großes Unternehmen, welches das Tool einsetzt.
Nachdem Google nun äußerst viel Zeit hatte, das Tool zu verbessern, ist die Reaktion der Datenschützer nachzuvollziehen. Beim Kurznachrichten-Dienst Twitter wird bereits über die Entscheidung der Beteiligten kontrovers diskutiert. Der Fehler wird dort überwiegend bei den Datenschützern gesucht und deren angekündigtes Vorgehen als "Geldschneiderei" bezeichnet. Diese Auffassung halte ich aber für verfehlt,
denn Schuld hat nicht der, der für die Einhaltung der Gesetze sorgt, sondern derjenige, der sie verletzt.
Noch sind wohl keine Bußgeldbescheide verschickt worden. Allerdings müssen Online-Händler, die das kostenlose Tool Google Analytics verwenden, die Situation genau beobachten. Sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich hier informieren und dann auch konkrete Handlungsempfehlungen abgeben.
Noch bleibt abzuwarten, ob die Drohung mit Musterprozessen und Bußgeldverfahren lediglich dazu dient, Google zu Veränderungen zu bewegen. Denn klar ist, dass Google kein Interesse an Bußgeldbescheiden gegen Nutzer haben dürfte, denn dann würden dem Unternehmen zahlreiche Datenquellen in Deutschland verloren gehen. (mr)
Die Kanzlei Spreerecht berichtet in ihrem Blog von der "_anonymizeIp()"-Erweiterung, die Shopbetreiber nutzen können, damit keine vollständigen IP-Adressen mehr an Google übertragen werden. Außerdem gibt dort Autor RA Thomas Schwenke einen Tipp, wie die eigene Datenschutzerklärung im Falle der Nutzung dieser Erweiterung anzupassen ist.
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