Auf die gravierenden Veränderungen im Widerrufsrecht zum 11. Juni 2010 haben wir bereits in verschiedenen Beiträgen hingewiesen. Die wichtigsten Änderungen haben wir anlässlich des heutigen Tages zusammengefasst und die relevanten Beiträge aus dem Blog zusammengestellt.

Denn: Ab heute gilt das neue Widerrufsrecht.

Für jeden Internetnutzer, der im Web gewerblichen Handel mit Waren oder Dienstleistungen betreibt, gilt ab heute das neue Widerrufsrecht. Aufgrund dieses Gesetzes gibt es für Online-Händler fünf wesentliche Änderungen:

  1. Unangreifbarkeit der Musterbelehrung
    Die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung haben den Rang eines formellen Gesetzes und sind durch die Instanzgerichte nicht mehr angreifbar.
  2. 14 Tage Widerrufsfrist auch bei eBay
    Die Widerrufsfrist bei eBay beträgt ab sofort auch hier 14 Tage.
  3. Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
    Ab sofort ist es  ausreichend den Verbraucher über das Widerrufsrecht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu belehren, um einen Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend machen zu können.
  4. Rückgaberecht bei eBay
    Ab heute können eBay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen.
  5. Unterlassungserklärungen kündigen?
    Alte abgegebene Unterlassungserklärungen können evtl. gekündigt werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen hat Trusted Shops zusammengestellt. Zudem erhalten Sie hier auch ein kostenloses Whitepaper mit Checkliste und Musterformulierungen zum neuen Widerrufsrecht als Download.

Fachbeiträge zum neuen Widerrufsrecht

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