Nachdem im September 2009 die erste Stufe einer umfangreichen Novellierung des BDSG in Kraft trat, folgt zum 01. April 2010 eine weitere Stufe. Schwerpunkte hierbei sind die Zulässigkeit der Durchführung von Scoring-Verfahren sowie die Übermittlung von Negativdaten.
Lesen Sie hier mehr über die Folgen für Shopbetreiber.
Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bewirken mehr Rechtssicherheit, da unter anderem die Übermittlung von Negativdaten an Auskunfteien gesetzlich geregelt wird. Hierfür wird eigens ein Paragraph geschaffen. Die Neuregelungen finden sich ab 01.04.2010 im neuen § 28a BDSG.
So setzt die Übermittlung personenbezogener Daten über eine offene Forderung künftig neben der Fälligkeit der geschuldeten Leistung grundsätzlich auch voraus, dass die Übermittlung erforderlich ist, um berechtigte Interessen des Shopbetreibers oder eines Dritten zu wahren.
Regelung für Scoring-Verfahren
In einem weiteren neuen Paragraphen, nämlich § 28b BDSG, wird dann auch das Scoring-Verfahren geregelt, damit Rechtssicherheit und Transparenz in diesem Bereich geschaffen wird.
Für die Berechnung des Score-Wertes muss ein Verfahren gewählt werden, welches auf einer wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Methode erfolgt. Außerdem müssen die hierfür genutzten Daten für die Berechnung nachweisbar erheblich sein. Die ausschließliche Nutzung von Anschriftdaten ist darüber hinaus nicht zulässig.
So wie ich das verstehe, betreffen die Änderungen nicht die Onlineshop-Betreiber, sondern die Auskunfteien, bei denen der Shop-Betreiber seine Auskünfte erhält. Oder habe ich etwas überlesen?
@Michael
Die Änderung betrifft sicher auch die Auskunfteien. Aber eben auch den Shopbetreiber, da er derjenige ist, der über die Datenverwendung und -weitergabe zu informieren hat. Außerdem muss er die Erteilung dieser Information dokumentieren.
Außerdem wird nun gesetzlich geregelt, in welchen Fällen Sie (also der Shopbetreiber) überhaupt Daten an die Auskunftei weitergeben dürfen.
Ich bin gespannt was nächste Woche wieder geändert wird. Das Deutsche Gericht macht solange weiter bis der Online Handel unmöglich geworden ist.
So langsam ist eine Webshop treiben ähnlich wie auf eine Bombe sitzen, nur noch warten bis es platzt…