Seit Freitag, 12.03.2010 wird das neue Urteil des BGH zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen im Internet diskutiert. Die obersten Bundesrichter entschieden: Erhöhte Preise dürfen im Shop erst dann angezeigt werden, wenn diese auch in der Preissuchmaschine angezeigt werden.
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Am Freitag, den 12.03.2010 berichteten wir von einem aktuellen BGH-Urteil, in welchem die Richter Unterschiede bei Preisangaben zwischen einer Preissuchmaschine und dem Online-Shop als wettbewerbswidrig einstuften.
Konkret heißt es in der Pressemitteilung:
"Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird."
Demnach reicht es also nicht mehr aus, die Preise im Shop anzuheben und darauf zu warten, dass eine Preissuchmaschine (PSM) diese Änderung feststellt. Vielmehr muss man der PSM diese geplante Änderung mitteilen, dann abwarten, bis der erhöhte Preis in der PSM erscheint und erst danach darf man den Preis im Shop anheben.
Die Kommentare zu dem Urteil reichen von "Abwarten" bis "Kampagnen in PSM stoppen". Noch weiß niemand genau, wann und wie die PSM reagieren.
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