Eine einstweilige Verfügung des LG Bochum, in der gleich elf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften untersagt wurden, zeigt deutlich, wie hoch die Abmahngefahr im Online-Handel ist. Überprüfen Sie am besten gleich Ihre AGB und Informationsseiten, ob Sie einzelne oder sogar alle dieser Klauseln verwenden.
Hier finden Sie die Liste mit den elf Fehlern.
Der Beschluss des LG Bochum v. 20.04.2009 (Az: I-14 O 92/09) lautet im Volltext:
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren wird im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende der Kammer allein - gemäß §§ 935, 940, 937 II, 944, 91, 890 ZPO, 3, 4, 8, 12 UWG Abs. 2
a n g e o r d n e t :
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
wie im f-Angebot mit der Nr. ###### geschehen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Im Internet - und auch hier bei uns im Shopbetreiber-Blog - liest man viel über das Schreckgespenst im Online-Händle: Die Abmahnung. Aber was ist das überhaupt? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung zusammengefasst, damit Sie gut vorbereitet sind, wenn auch Sie einmal einen solchen Brief (oder eine solche Mail) erhalten sollten:
Die Abmahnung - Fragen und Antworten rund um die Gefahr für Online-Händler