bghWenn man in einer Preissuchmaschine wirbt und im Shop tatsächlich ein höherer Preis verlangt wird ist dies zum einen ärgerlich für den Verbraucher, aber haben diese auch wettbewerbsrechtliche Relevanz? Diese Frage wird der BGH noch dieses Jahr entscheiden.

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Update: BGH entscheidet, dass Preisangaben in Preissuchmaschinen ständig aktuell sein müssen.

Vor dem Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 123/08) streiten sich zwei Parteien wegen unterschiedlicher Preisangaben in einer Preissuchmaschine und dem Shop des Beklagten.

“Der Beklagte bot über die Preissuchmaschine idealo.de die Espressomaschine Saeco Magic Comfort Plus Silber zum Preis von 550 € an. Das Angebot stand damit an erster Stelle der Preisrangliste. Auf seiner eigenen Angebotsseite verlangte der Beklagte hingegen 587 €. Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Unterlassung, Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht. Der Beklagte macht geltend, die nur kurzfristig bestandene Preisdifferenz beruhe auf einer Preisänderung, die auf seiner Angebotsseite technisch schneller umgesetzt worden sei. Außerdem sei die Preisangabe in der Preissuchmaschine mit der Angabe “ohne Gewähr” versehen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr im Wesentlichen stattgegeben, da der Verkehr durch diese Vorgehensweise irregeführt werde (§ 5 UWG). Gegen diese Beurteilung wendet sich der Beklagte mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision.”

Vorinstanzen:

LG Berlin – 96 O 145/06 – Urteil vom 16. Februar 2007
KG Berlin – 5 U 50/07 – Urteil vom 24. Juni 2008 ”

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 27/2010

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