Am 16. Juli 2009 entschied der Bundesgerichtshof, dass in Preissuchmaschinen ein Hinweis auf anfallende Versandkosten gegeben werden muss. Das Urteil löste einen Sturm der Entrüstung unter Shopbetreibern aus. Heute meldet Google, dass es jetzt möglich ist, Versandkosten direkt am Preis anzuzeigen.
Lesen Sie hier mehr über die Neuerungen nach dem Urteil.
Lange hat es gedauert. Nun aber hat es Google realisiert, dass in seinem Shopping-Portal die Versandkosten am Preis angegeben werden. Die heutige Meldung von Google dazu lautet:
“Wer im Internet einkauft, findet günstige Angebote. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kosten der geplanten Käufe zu kennen. Deshalb freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass ab heute Versandkosten in den Suchergebnissen der Google Produktsuche für Deutschland angezeigt werden. Damit Käufer genaue Preisinformationen erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend Versandwerte für alle Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben, falls Sie dies noch nicht getan haben. Achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und, dass Ihr Anzeigename unseren redaktionellen Richtlinien entspricht, indem Sie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versand gegebenenfalls aus Ihrem Anzeigenamen entfernen.
Post von Paul Lee, Business Product Manager, Google Product Search”
Quelle: http://googlebase-de.blogspot.com/2009/08/versandkosten-jetzt-in-google.html
Versandkosten unbedingt einpflegen
Bereits vor kurzer Zeit stellte Google ein Tool vor, mit dem die Versandkosten am Produkt dargestellt werden können (wir berichteten). Die Anzeige unmittelbar in den Suchergebnissen fand bis dato aber noch nicht statt.
Wer bis jetzt die Versandkosten aus seinem Shop noch nicht in die Übersicht bei Google übertragen hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Zwar rollte die erste Abmahnwelle bereits durchs Land, das heißt aber nicht, dass die Gefahr vorüber ist.
Grundpreisangabe
Nach einem neuen Urteil des BGH müssen Angaben zum Grundpreis im Online-Shop bereits in unmittelbarer Nähe zum Preis erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf die Gegebenheiten in Preissuchmaschinen auswirken wird. Die ersten Abmahner werden wohl schon in den Startlöchern stehen und auch dieses Urteil wieder zu ihrem Vorteil ausnutzen. (mr)
Hallo Herr Rätze,
leider wird aber bei Google noch immer nicht darauf hingewiesen, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergund die Aufforderung von Google, die Händler mögen die Hinweise auf Versandkosten und Mehrwertsteuer aus dem Namen entfernen?
Lustig finde ich ja den neuen Satz von Google-Base unten auf der Seite:
“Steuern und Versandgebühren beruhen auf Schätzungen.”
Jaja – die halten die Sache weiterhin spannend…
@Hans: Ja, die Frage mit der Mehrwertsteuer habe ich in einem anderen Thema auch schon gestellt. Solange dies nicht geklärt ist, bleibt es bei mir vorerst bei der Übergangslösung mit MwSt.-Floskel und Versandkosten im Firmennamen. Bei den Grundpreisen ist aber momentan ja leider garnichts zu machen.
Doch – man könnte den Grundpreis mit in die Artikelbezeichnung nehmen.
Es wurde bereits mehrfach entschieden, dass das Fehlen des Hinweises auf enthaltene Mwst im Gegensatz zum Fehlen des Hinweises auf Versandkosten als Bagatellverstoß eingeordnet werden kann, so dass entsprechende Abmahnungen erfolgreich zurückgewiesen werden konnten. Siehe z.B. hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/12/03/olg-frankfurt-am-angabe-der-versandkosten-nur-in-agb-ist-unzureichend/ sowie hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/12/kg-berlin-anbieterkennzeichnung-auf-der-mich-seite-bei-ebay-ausreichend/ oder auch LG Hamburg, Urteil v. 07.08.2007, 312 O 275/07. Wir werden hierzu noch einmal genauer berichten.
Kann – muss aber nicht. Es gibt auch entsprechende Urteile (z.B. OLG Hamm, LG Bochum oder LG Köln), die einen fehlenden Hinweis nicht als Bagatelle einstufen.
Wie sieht es denn, rein theoretisch, mit den 3 Shopping-Ergebnissen in der normalen Google-Suche aus, dort werden die Versandkosten nach wie vor nicht angezeigt…
@Warning: Das sieht dann nicht nur im Shop ziemlich doof aus, auch ist ja meist die Anzahl der Zeichen für den Artikelnamen begrenzt und in der Exportdatei lässt sich da meist nicht extra für Produkte mit Grundpreis was machen…die Idee an sich ist aber nicht schlecht, da ich bei meinem Shopsystem in der Exportvorlage mit if-Bedingungen Arbeiten kann, werd ich mir das mal anschauen…
Bei Google-Base steht doch jetzt unten:
“Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. ”
Perfekt wäre das ganze allerdings erst, wenn das über einen Sternchen-Hinweis laufen würde.
Die Grundpreisthematik ist nicht nur bei Google Base ein Problem. Wobei die Frage im Raum steht ob es abmahnwürdig ist wenn der Grundpreis bei Preisvergleichen nicht angezeigt wird. Gibt es diesbezüglich denn bereits Urteile?
Btw., wurde auch Zeit, nur 5 Wochen nachdem das Urteil nicht mehr wegzudiskutieren war, ich würde das nicht unbedingt als starke Leistung seitens Google ansehen.
Wenn irgendwo die Angabe eines Grundpreises zwecks Vergleichbarkeit hingehört, dann an aller erster Stelle in einem Preisvergleichsportal. Insofern ist die Nicht-Angabe eines Grundpreises in einem Preisvergleichsportal m.E. Abmahnungswürdig.
Im zweiten Punkt muss ich Ihnen auch wiedersprechen. Es sind ja nicht nur die 5 Wochen – es sind ja über 2 Jahre nach dem durch den BGHbestätigten OLG-Urteil vergangen.
Wie wir wissen ist die Möglichkeit der Anbgabe eines Grundpreises bei Preisvergleichen noch arg eingeschränkt. An uns soll es nicht liegen, wir könnten das durchaus übergeben, aber zumindest noch fehlt die Notwendigkeit.
Um es abmahnen zu können müsste sich erstmal jemand finden der das machen könnte, also jemand der dadurch einen Schaden erleidet.
Wo kein Kläger…
Leider blendet Google die Versandkosten NICHT ein, wenn die Produkte
in den normalen Suchergebnissen eingeblendet werden.
(Man gebe zum Beispiel “notebook” in google ein. Im Ergebnis stehen
die “Shopping Ergebnisse” immer noch ohne Versandkosten.)
Ist dies immer noch abmahnbar? Wird das noch nachgebessert?
@oecherprinte: Wenn ich auf “Preise vergleichen” gehe, stehen in der Preisvergleichsliste die Versandkosten. Auf der Seite davor wird ja noch nichts verglichen, so dass auch niemand über eine Reihenfolge in die Irre geführt werden kann
@H.P.
Die Vorstellung, dass sich hier kein Kläger finden wird ist, mit Verlaub, naiv.
Es ist ja auch ersteinmal sekundär, ob jemand dadurch Schaden erleiden wird. Obwohl, man stelle sich jemanden vor, der wegen dieses für mich offensichtlichen Mangels in den Preisvergleichsmaschinen, nicht mehr dort listet – schon hat man den Schaden.
Immer noch gibt es Abmahnungen an Händler, die bei googel-Base ihre Artikel gelistet haben, wegen der fehlenden Hinweise zu Liefer- und Versandkosten. http://wallaby.de/news/onlinerecht/google-base-und-liefer-und-versandkosten-p1857.html
Der Shopbetreiber ist auch dafür verantwortlich, dass er diese Info in die Artikel-Export-Datei einpflegt. Fehlt dieses Attribut in der Liste, wird auch nix angezeigt…
sunny days
Susan