Am 16. Juli 2009 entschied der BGH, dass auch in Preissuchmaschinen ein Hinweis über anfallende Versandkosten enthalten sein muss. Das Urteil betraf die Preissuchmaschine von Google. Jetzt – drei Wochen nach dem Urteil – hat auch Google darauf reagiert und ein Versand-Attribut entwickelt, welches Händler jetzt nutzen können.
Lesen Sie hier mehr über das neue Attribut bei Google-Base.
Das heftig diskutierte Urteil des Bundesgerichtshofs zur Angabepflicht von Versandkosten in Preissuchmaschinen hat nun auch Google dazu veranlasst, seine Produktsuche anzupassen.
Tipp durch Shopbetreiber
Bereits kurze Zeit nach dem Urteil, gab ein Shopbetreiber bei uns im Blog einen Tipp, wie man auch bei Google Base die Versandkosten mit anzeigen kann.
„In den Einstellungen von Google Base den Text vor den Firmennamen schreiben. Beispiel: Preis inkl. MwSt., zzgl. x.xx€ Versand – Dunkelwelt Gothic Onlineshop. Dann werden diese Informationen immer angezeigt: http://www.google.de/products?q=gothic+hose&hl=de“
Jetzt reagiert auch Google
Heute (am 06. August 2009) hat Google Base seine Lösung des Problems vorgestellt:
“Versand-Attribut jetzt auch für Deutschland
Angesichts der am 16. Juli verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen, und um Käufern genauere Preisinformationen anzuzeigen, freuen wir Ihnen mitzuteilen, dass das „Versand“-Attribut jetzt auch für Händler in Deutschland zur Verfügung steht. Das „Versand”-Attribut ermöglicht Ihnen, Versandwerte für Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben. Weitere Informationen zur Formatierung des „Versand”-Attributes finden Sie in folgendem Hilfe-Center-Artikel:
http://base.google.de/support/bin/answer.py?answer=107800&hl=de_DE
Wir werden ein Update dieses Blogs bekannt geben, sobald wir anfangen Versandinformationen in den Suchergebnissen der Google Produktsuche anzuzeigen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend, das „Versand“-Attribut allen Ihren Artikeln hinzuzufügen. Stellen Sie auch sicher, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.”
Versandkosten müssen angezeigt werden
Noch zeigt Google Base die Versandkosten nicht mit an. Wann dies geschehen soll, wird auch nicht gesagt. Google will die Händler dazu auf dem Laufenden halten. Bis auch diese Umsetzung erfolgt, sollten Shopbetreiber den oben dargestellten Tipp eines Shopbetreibers beherzigen und die Versandkosten vor den Firmennamen schreiben. Wir werden Sie hier im Blog natürlich auch über die weitere Entwicklung informieren.
Diese Lösung ist allerdings dann problematisch, wenn man Produkte mit unterschiedlichen Versandkosten anbietet. Verkauft man solche Produkte, sollte man – um Abmahnungen aus dem Wege zu gehen – auf die Nutzung von Preissuchmaschinen verzichten, welche die Versandkosten nicht mit anzeigen.
Händler sollten unbedingt reagieren
Alle, die jetzt noch keine Versandkosten bei Ihren Produkten anzeigen, sollten dringend reagieren, denn die Abmahnwelle ist bereits angerollt.
Aufgefallen ist dabei ein Händler aus Gera, der mit seinem Anwalt zusammen andere Shopbetreiber abgemahnt hat. Dieser Händler hatte aber selbst auch nicht alles richtig gemacht. Besonders peinlich: Der Abmahner stellte seine Artikel in Preissuchmaschinen ebenfalls ohne einen Versandkostenhinweis ein.
Was mir noch nicht ganz klar ist – müssen die Versandkostenauf den ersten Blick ersichtlich sein oder genügt es, wenn eine Preissuchmaschine neben dem Verkaufspreis einen Link zu den Versandkosten-Infos setzt?
M.E. genügt das, aber in der heutigen Zeit lässt man sich ja leicht verunsichern was derlei Dinge angeht. 😉
Danke für Info!
@Peter Höschl: Ich teile Ihre Ansicht, Klarheit werden wir aber erst haben, wenn das Urteil im Volltext vorliegt. Die Vorgabe ist, dass der Verbraucher erkennen können muss, OB Versandkosten anfallen und wenn dies der Fall ist, muss die Höhe oder die Berechnungsgrundlage genannt werden. In einem Shop genügt dem BGH der “sprechende Link” vor Einleitung des Bestellvorgangs. Da der I. Zivilsenat hinsichtlich der Platzierung bei Preissuchmaschinen offenbar einen strengeren Maßstab anlegt, könnte auch hinsichtlich des Inhalts (Höhe oder Link) etwas anderes entschieden worden sein. Dies ergibt sich m.E. aber weder aus der BGH-PM noch dem Gesetz oder der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu diesem Thema. Demnach würde als ein sprechender Link auf Versandkosten genügen, wenn sich bei Klick auf den Link eine Tabelle o.ä. öffnet. Aber wie gesagt: nach Veröffentlichung des Volltextes sind wir hoffentlich schlauer.
Ich weiß das es bei einigen preissuchmaschinen so gemacht wird das ein Link auf die Versandkostenerklärung mit eingebunden wird. Das Problem ist da eher die Bezahlung des Klicks auf diesen Link, da normalerweise per Klick abgerechnet wird müsste der Klick auf die Versandkostenerklärung mit abgerechnet werden, das aber lohnt sicht natürlich für den Shop dann noch weniger.
Insofern nur bei sehr wenigen Shops überhaupt umsetzbar, nämlich bei denen die ein paypersale Modell umsetzen konnten. Das dürften neben Amazon nicht gerade viele sein…
So, unsere Systeme sind entsprechend umgestellt und exportieren die Daten gemäß den Anweisungen.
Allerdings ist das Attribut nicht unbedingt optimal gesetzt, Unterschiede bei den Versandkosten entstehen meist gar nicht bei unterschiedlichen Logistikern weil die meisten Shops nur einen Logistiker anbieten sondern bei unterschiedlichen Bezahlweisen. Das hat Google aber nicht im Attribut bedacht.
Machen die anderen Preissuchmaschinen meist auch so, das hat schließlich seinen Grund, da könnte auch Google noch eine Menge lernen. 🙂
Ich bin sehr gespannt wann die Exporte wieder aufgenommen werden können, also wann die Versandkosten auch angezeigt werden, vorher werden wir unseren Shopbetreibern eine Wiederaufnahme der Base Kampagnen nicht empfehlen können.
@ H.P.,
in meinem Beispiel öffnet dasPreisportal ein Popup-Fenster in ihrer Seite. Die Gefahr der unfairen Berechnung eines Klciks besteht also nicht.
Das Attribut ‘Versand’ habe ich seit mindestens Februar 2008 in meinen froogle/google-base-Dateien. Es ist somit in keinster Weise neu, wurde allerdings schon immer von google aus nicht ausgegeben.
Von daher kann man durchaus über eine Mitschuld von Google an der derzeitigen Situation reden.
Nun hat Google das ganze zwar halbwegs umgesetzt aber ich sehe trotzdem noch ein großen Problem. Über die direkte Shopping Suche werden die Versandkosten ja mittlerweile angezeigt.
ABER bei der Websuche werden ja auch immer 3 Produkte angezeigt und da wird nach wie vor der Preis ohne Versandkosten angezeigt…. Hat Google das übersehen oder wird dies noch geändert?