Das aktuelle Urteil des BGH zu Angabe der Versandkosten in Preissuchmaschinen erhitzt die Gemüter der Shopbetreiber. Um nicht abgemahnt zu werden, nehmen manche Shopbetreiber ihre Artikel aus Produktsuche Google Base heraus. Doch es geht auch anders.
Mit welchem Kunstgriff Shopbetreiber die Forderungen des BGH schon jetzt erfüllen können, lesen Sie hier.
Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten, bis Google seine Produktsuchmaschinen Google Base (früher: Froogle) den rechtlichen Vorgaben des BGHs anpasst, hat Karsten Lindemann vom Dunkelwelt Gothic Onlineshop, eine pfiffige Idee gehabt. Er bindet die Angaben zur Mehrwertsteuer und Versandkosten direkt in den Shoplink mit ein. Und das geht so:
„In den Einstellungen von Google Base den Text vor den Firmennamen schreiben. Beispiel: Preis inkl. MwSt., zzgl. x.xx€ Versand – Dunkelwelt Gothic Onlineshop. Dann werden diese Informationen immer angezeigt: http://www.google.de/products?q=gothic+hose&hl=de“
Für Trusted Shops-Justiziar Dr. Carsten Föhlisch eine durchaus praktikable Lösung, die nach jetzigen Kenntnisstand den BGH-Vorgaben genügen dürfte. Allerdings steht die schriftliche Urteilsbegründung des höchsten deutschen Gerichtes noch aus. Eine kostenpflichtige Alternative zur Lösung des Problems bietet Ruhrmedia. Bei dem entwickelten Export-Modul werden die Versandkosten als Grafik unterhalb des Artikelbildes dargestellt. Das Modul ist laut dem Anbieter für alle xt:Commerce und Gambio Systeme einsetzbar.
Akute Abmahngefahr: Google trage eine Mitschuld
Die überaus rege und emotional geführte Diskussion zeigt, dass viele Shopbetreiber die Entscheidung des BGH aus Sicht des Verbrauchers nachvollziehen können, die Umsetzung aber als äußerst schwierig erachten. Eine Mitschuld an der durch das BGH-Urteil entstandenen kritischen Situation für Shopbetreiber, habe zu einem gewissen Teil auch Google selber, kritisieren einige. Denn der BGH habe ein Urteil des OLG Hamburg bestätigt, das bereits vor zwei Jahren gefällt worden sei. Google habe also genügend Zeit gehabt, die Angabe von Versandkosten zumindest technisch vorzubereiten:
„Was mich erschreckt ist die Arroganz von froogle. Immerhin ist das jetzt vom BGH bestätigte OLG-Urteil ja schon 2 Jahre alt. Wenn ein OLG Urteil nicht zum Anlass genommen wird, eigentlich logische und sinnvolle Änderungen an der eigenen Preissuchmaschine vorzunehmen, dann ist das für mich unerklärlich. Andere Preissuchmaschinen wie billiger.de, preisroboter.de oder shopping.com haben die Möglichkeit des Ausweises der Versandkosten schon lange drin. Auch froogle.com hat so eine Möglichkeit.“
Neue Abmahnwelle möglich
Vor dem Grundsatzurteil des BGH im Oktober 2007, wonach ein Link auf die Versandkosten im Shop nicht neben jedem Preis, sondern erst vor Einleitung des Bestellvorgangs vorhanden sein muss, wurden solche Fehler massenhaft von Konkurrenten, unter anderem Media Markt abgemahnt. Auch nun sollten Shops, die in Preissuchmaschinen inserieren, dringend überprüfen, ob dort die Nennung der Versandkosten möglich ist, um nicht Opfer einer neuen Abmahnwelle zu werden. Diese wird sicherlich nicht lange auf sich warten lassen, so Föhlisch.
froogle gibt es schon lange nicht mehr, heißt doch jetzt Google Base.
Desweiteren wäre ein Lösung Vorschlag, wie man dieses in den Dateien anpassen kann erwünschenswert gewesen.
Eine gute Lösung für Shops, bei denen die Versandkosten bei jedem Produkt immer identisch sind. Schwierig wird es, wenn ein Shop z.B. sowohl Waschmaschinen mit 60 € Versandkosten als auch Toaster mit 5,90 € Versandkosten anbietet. Denn dann können die Versandkosten schwer in den Shoplink eingebunden werden. Es handelt sich ja meistens um eine produktabhängige Variable und nicht eine shopabhängige. Vielleicht nehmen einige Händler die Situation aber auch zum Anlass, um noch einmal über die Versandkostenregelung insgesamt nachzudenken und dort zu vereinfachen. Als Kunde bin ich zumindest von allzu komplizierten Gewichts-, Insel-, Versandart-, Zahlungsart-, Bestellwert-, etc-Staffelungen oft verwirrt. Da ist eine mischkalkulierte Pauschale für den Kunden doch angenehmer und eben auch in Preissuchmaschinen leichter zu handhaben.
Der Trick mit der Versandkosten-Angabe im Shop-Namen funktioniert nicht gerade zuverlässig. Ich habe vor über 1 Woche meinen Shop-Namen um die Versandkosten ergänzt – Google Base zeigt aber noch immer den alten Namen ohne diese Angabe an.
Übrigens: Google kennt die Gerichtsentscheidung mittlerweile auch:
http://googlebase.blogspot.com/2009/07/german-supreme-court-decision-and.html
Ich bin gespannt, wie lange wir auf die versprochene Lösung warten müssen.
Oh shit. Soeben kam die Abmahnung wegen Google rein. 651,80 Euro
Kann man das Anfechten oder macht das keinen Sinn?
Dank dir für die Info Christian Rothe, für die Info.
Hoffe es dauert nicht allzulang.
@Christian Rothe
Eine Aktualisierung des Namens lässt sich nach meiner Erfahrung schneller herbeiführen wenn zuerst alle Artikel deaktiviert + gelöscht werden. Also z.B. 1. deaktivieren und löschen. 2. ein Tag warten bis die Produkte endgültig aus der Base Datenbank verschwinden. 3. Namen ändern. 4. Datei hochladen.
Lässt sich alles in ca. 24h bewerkstelligen…
@Mathis
Welche Dateien? Lösungen wurden schon hinreichend diskutiert.
Nach kurzer Recherche in meinem Umfeld haben bisher nur zwei weitere Wettbewerber entsprechend reagiert. Bei 19 angezeigten Shops entspricht dies einer Rate von gerade mal ca. 15% (meinen Shop eingeschlossen). Was ich mich noch frage ob “inkl. Mwst.” mit angegeben werden sollte? Preissuchmaschinen richten sich an Endverbraucher und hier sind Preise eh inkl. Mwst. zu nennen… Meine Lösung ist demnach folgende: “SHOPNAME + X,XX € Versand in D”.
@Andreas Becker: Wie schon mehrfach erwähnt, können wir in diesem Blog keine Gratis-Rechtsberatung in individuellen und konkreten Einzelfällen leisten, sondern nur über das aktuelle BGH-Urteil diskutieren. Andernfalls würden ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Zudem sind Ihre Informationen auch viel zu knapp, um hier eine seriöse Einschätzung geben zu können. Auf Wunsch können wir gern einen spezialisieren Rechtsanwalt vermitteln. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Man könnte das noch optimieren. In den man den Versandkosten Betrag in den Titel schreibt.
Beispiel: Das Super Produkt zzgl. (3,99 Euro Versand)
Google empfiehlt hier max. 70 Zeichen für diesen Tag. Notfalls müßte man den Titel dementsprechend kürzen.
In den Titel würde ich dann nur noch den Hinweiss auf die MwSt. setzen.
So könnte man individuell je nach Artikel die passenden Versandkosten einfügen. Programmiertechnisch ist das eigentlich kein großer Aufwand.
Ich finde es richtig, dass endlich die Angaben der Versandkosten auch in Preissuchmaschinen notwendig sind. In Preissuchmaschinen trifft der Kunde seine Auswahlentscheidung primär über den Preis. Oft erfährt der Kunde erst mit der Bestellung oder über bewußt versteckte Links, was er tatsächlich bezahlt, sprich inkl. Versandkosten. Darüber hinaus nutzen viele Shopbetreiber diese Lücke aus. Offerieren einen Spotpreis, stehen somit in Preissuchmaschinen an erster Stelle und erreichen den tatsächlichen Verkaufspreis über die Versandkosten. Meiner Meinung nach sollte immer der Gesamtpreis (VK+Versandkosten) als Vergleichspreis primär genutzt werden.
Schaut man über die Grenzen, z.B AT, dann ist es noch viel schlimmer. Hier werden die Versandkosten innerhalb DE angegeben und der Kunde zahlt letztendlich ein vielfaches mehr für den Versand von DE nach AT.
Irgendwo sollte schon Gerechtigkeit herrschen. Vielleicht sollte auch ein jeder Shopbetreiber mal darüber nachdenken, ob wir mit solchen Tricks nicht eher die Onlinekunden verunsichern, verärgern und auf Dauer verlieren.
Zum Thema Abmahnung:
Ich finde es untragbar, dass solche Abmahnungen überhaupt möglich sind. Im Google Base Forum gibt es schon einen Abmahnzähler. Auf Dauer wird der vielfälltige Onlinehandel dadurch zerstört. Wer will denn noch einen Onlineshop betreiben, wenn er sein hart verdientes Geld irgendwelchen Abmahnhaien und Anwaltskanzleien in den Rachen werfen muss? Hier ist der Gesetzgeber gefragt!!! Kann man nicht eine allgemeingültige angemessene Frist festsetzen, in dessen Zeit jeder auf Urteile reagieren kann ohne gleich abgemahnt zu werden?! Sicherlich standen schon gelangweilte Abmahnkanzleien in den Startlöschern und warteten nur auf das Urteil und schon gingen die vorbereiteten Abmahnbriefchen auf Reisen.
“ISCH LIEBE DEUTSCHE LAND”
@Herr Föhlich
Ihr letzter Kommentar ist etwas realitätsfremd ! Ich weiß ja nicht wie Sie sich das vorstellen, aber eine Waschmaschine kann nun mal nicht wie ein T-Shirt für 5,90€ versendet werden und die Margen lassen derartige Nachlässe auch nicht zu. Abgesehen davon hat das wohl nix mit undurchsichtigen Versandkostenberechnungen zu tun. Ich habe auch eine Versandkostenpauschale und bewerkstellige Sperrgutaufschläge über die Produktoptionen. Damit ist für den Kunden sofort nachvollziehbar was der Versand kosten wird, da dies unmittelbar beim Preis angezeigt wird.
@Jens S.: Ich weiß nicht, welchen Kommentar Sie gelesen haben, aber wo habe ich gesagt, dass Sie eine Waschmaschine für 5,90 € versenden sollen? Was ich gesagt habe war, dass Sie bei Versandkosten i.H.v. 60 € eben nicht von Versandkosten “ab 5,90 €” sprechen dürfen, sondern die 60 € beim Produkt auch nennen müssen. Das hat mit “realitätsfremd” nicht im geringsten zu tun, sondern damit, dass man als Händler nun einmal sehr transparent sein muss. Jedenfalls kann es nicht das Problem des Kunden sein, sich die Versandkosten mühsam irgendwo herauszusuchen, weil der Händler technisch nicht in der Lage ist, pro Produkt die konkreten Versandkosten anzuzeigen oder nur selten ins Ausland verkauft und dann jeweils die Spedition anrufen muss. Es ist gesetzliche vorgeschrieben, dass der Kunde die Gesamtkosten kennt, bevor er sich bindet bzw. mit dem Angebot näher beschäftigt.
@Steffen: Vielen Dank für den Tipp. Ich habe – wie empfohlen – wie Produkte aktualisiert. Dazu habe ich eine neue Datendatei mit Produktdaten zu Google Base übertragen. Daraus hat Google aktualisierte Produkteinträge generiert, die nun auch meinen neuen Shopnamen incl. Versandkosten beinhalten.
Fazit: Es genügt nicht, nur den Shopnamen in den Einstellungen von Google Base ändern. Man muss auch die Produktdaten neu hochspielen, damit sich das Produktlisting tatsächlich ändert.
Ein weitere wichtige Frage wäre, was ist mit Ebay / Hood die Ihre Angebote in Google Base reinspiegeln. Zumindest bei Hood wird oft direkt auf die Artikel gelinkt. Da sind dann Leute von Abmahnungen betroffen, die bisher nichts ahnen. Sind die dann selber betroffen oder der Plattformbetreiber.
Ebay oder Hood abzumahnen würde dann einen sehr hohen Streitwert begründen, oder befinde ich mich auf dem Holzweg????
Wir haben alle Artikel erst einmal entfernt, denn wenn die Produktsuche auch auf “normal google” erscheint werden immer drei Angebote gezeigt. Da das für mein dafürhalten auch schon ein Preisvergleich ist. Hier kann man dann auch mit dem Trick von Shopbetreiberblog nichts mehr werden: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/07/27/trotz-bgh-urteil-froogle-abmahnsicher-nutzen
Vielleicht liege ich falsch, wer weis mehr?
Na super,
komme gerade aus dem Urlaub und muss solch eine Blödsinnige Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Der BGH sollte die Mündigkeit der Bürger zur Kenntnis nehmen. Wer über das Interbet bestellt ist sich ja wohl darüber im Klaren, dass Versandkosten anfallen. Wie sollen Preissuchmaschinen denn Staffelpreise, gestaffelte Versandkosten, frei ab xx Euro darstellen? Ich bekomme langsam das Gefühl, dass sich auch im Internet die gleichen Lobbyisten durchsetzen wie in der Realwirtschaft. da weden Hürden aufgestellt, die nur die Kleinen vor Probleme stellen. Die wirklich Großen haben RA’e ohne Ende und fechten sowas aus. Ich kenne da Konkurrenten, die haben es noch nicht einmal nötig einen Verweis auf MwSt u. ä. aufzuführen, selbst im Warenkorb. Da ändert sich seit Jahren nichts. Das nennt sich dann Verbraucherschutz, ach ja. Upps hatte ich ja gaaaanz vergessen, die Werbung von denen sieht man ja in jeder der Test-Zeitschriften ( noch s9o ne Lobby), sogar gleich neben den Tests. Huch ‘ham die ne Kohle’, da wagt sich keiner ran.
Das was die Juristen vom BGH betreiben, ist alles, was auf dem realen Markt versäumt wurde, siehe Finanzkrise ( wo bleibt da eigentlich eine Entscheidung, von wegen Verbraucherschutz?), auf uns arme Shop-Betreiber abzuwälzen, damit das Gewissen der Nation beruhigt ist und unsere Politiker eine ordentliche Meldung von wegen dem ausgebauten Verbraucherschutz und so haben. Ich verstehe die Welt bald nicht mehr. Früher war der Aufwand im Ladengeschäft höher, heute ist es im Shop, irgendwie unlogisch oder?
Ein schon jetzt wieder Genervter
Wie sieht es denn mit Lösungen für andere Produktsuchmaschinen aus? Google-Base ist ja nur eine!?
Ist schon schlimm genung das sich die Betreiber solcher Portale nicht darum kümmern solche Probleme schnell abzustellen. Da müssen erst wieder Übergangslösungen von Shopbetreiber erarbeitet werden, bis die sich rühren…
@Fussly: Die meisten Preissuchmaschinen nennen doch die Versandkosten oder ermöglichen sogar eine Sortierung inkl. Versandkosten. Welche Suchmaschinen meinen Sie denn, die den BGH-Vorgaben nicht genügen sollen?
Andrea Gotschin vom Google Base-Team reagiert im einem neuen Post im Google Blog auf die Entwicklungen rund um das BGH-Urteil:
Versand-Attribut jetzt auch für Deutschland
Angesichts der am 16. Juli verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen, und um Käufern genauere Preisinformationen anzuzeigen, freuen wir Ihnen mitzuteilen, dass das „Versand“-Attribut jetzt auch für Händler in Deutschland zur Verfügung steht. Das „Versand”-Attribut ermöglicht Ihnen, Versandwerte für Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben. Weitere Informationen zur Formatierung des „Versand”-Attributes finden Sie in folgendem Hilfe-Center-Artikel:
http://base.google.de/support/bin/answer.py?answer=107800&hl=de_DE
Wir werden ein Update dieses Blogs bekannt geben, sobald wir anfangen Versandinformationen in den Suchergebnissen der Google Produktsuche anzuzeigen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend, das „Versand“-Attribut allen Ihren Artikeln hinzuzufügen. Stellen Sie auch sicher, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
grundsaetzlich finde ich es richtig, denn ein vernuenftiger preisvergleich ist nur dann moeglich, wenn alle kosten sofort vergleichbar erkennbar sind.
letztendlich ist das urteil aber wohl nur eine weitere moeglichkeit, sinnlos geld aufwenden zu muessen, und dann die kosten auf den verbraucher umzulegen.
ueberlegen wir mal,
irgendeine preissuchmaschine, die es jetzt vielleicht noch gar nicht gibt, produziert das gleiche problem erneut.
eine abgegebene unterlassungserklaerung waere also unweigerlich toedlich.
meine artikeldaten stammen unter anderem von hood.
ich tue nichts bewusst, um bei froggle / google base gelistet zu werden.
ich will gar nicht gelistet werden.
die “teilnahme” am internet scheint zu genuegen.
die einzig sichere loesung ist wohl, alle angebote zu loeschen, den verkauf ganz einzustellen und dem zur folge einer insolvenz locker entgegen zu sehen.
onlinehandel = berufsverbot
also mache ich einfach weiter wie bisher; das fuehrt im gau-fall zwar auch zur insolvenz, aber es besteht immerhin eine chance, das es gut geht.
ausserdem bin ich verkaeufer und kein jurist.
es ist einfach traurig, dass es wichtiger ist, sich mit bergen von juristischem buerokraten-muell zu beschaeftigen, als mit seinen waren und mit seinen kunden.
gilt das auch fuer b2b? was ist, wenn die versandkosten nicht pauschalisiert werden koennen?
gilt die abmahnwelle nur fuer die versandkosten oder auch fuer nicht ausgewiesene mwst etc. wo kann man denn die richtlinien einmal durchlesen??
@klaus: Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 2 PAngV (http://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html) Diese gilt für “Letztverbraucher”, das können auch Gewerbetreibende sein, wenn sie die Ware unmittelbar in Anspruch nehmen und nicht weiterverkaufen oder im Wege der Weiterverarbeitung weiterveräußern wollen. Der Fall, dass die Versandkosten nicht pauschaliert werden können, ist undenkbar, es ist vielmehr so, dass Sie dies nicht wollen. Man kann immer pauschalieren, wenn man nur will.
Guten Tag,
unser Multiexport-Modul für xt-Commerce haben wir vor 3 Jahren entwickelt.
Es bassiert auf Smarty Templates also können wir jeden Parameter an jede Preissuchmaschine übergeben. Voraussetzungen hierfür werden aus der Datenbank herausgelesen.
Der Aufwand, um Versandbedingungen und Mwst. einzustellen, liegt unter 1 min.
Man muss halt flexibel sein 😉
Vielen Dank fur Ihre Aufmerksamkeit.