Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 03. Juli 2009, das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Wesentliche Änderung: Die Musterwiderrufsbelehrung wird in den Rang eines formalen Gesetzes erhoben und kann somit von den Gerichten nicht mehr als unzureichend eingestuft werden.
Lesen Sie hier mehr über das neue Widerrufsrecht.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz heißt es hierzu in einer Pressemeldung vom 02. Juli 2009:
"3. Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit, und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31. Oktober 2009 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz zum 11. Juni 2010 in Kraft."
Auch wenn das an sich gute Nachrichten sind, müssen also Shopbetreiber noch bis zum 11. Juni 2010 gedulden.
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