Die EU-Kommission hat wesentliche Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung beschlossen. Mit der Neuordnung möchte die EU der Entwicklung Rechnung tragen, dass die Effizienz der betroffenen Geräte weiterhin stark zunimmt und daher die bestehende Einteilung in die einzelnen Klassen nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Lesen Sie in einem Gastbeitrag von RA Rolf Albrecht mehr über die neuen Energieeffizienzklassen.
Bisher gab es die Klassen A (besser) bis G (schlechter). Für Kühlgeräte gab es zusätzlich noch die Klassen A+ und A++. Bereits diese Unterscheidung sorgte für Verwirrung unter Händlern, da diese oft auch für eine Waschmaschine die Klasse A+ angaben. Dieses ist aber wettbewerbswidrig und daher abmahngefährdet.
Neu wird die eine sehr differenzierte Unterteilung der Energieeffizienzklassen sein. Die bisher geltenden und zu verwendenden Klassifizierungen A+- und A++-Klassifizierungen fallen weg.
An deren Stelle treten z.B. für den Bereich der Kühlgeräte die neuen Kennzeichnungen A -20 Prozent, A -40 Prozent, A -60 Prozent und A -80 Prozent geben. Diese Kennzeichnung soll den Verbrauchern anzeigen, dass das gekennzeichnete Gerät 20, 40, 60 oder 80 Prozent weniger Energie verbraucht als ein vergleichbares in der weiterhin geltenden Energieeffizienzklasse A.
Neben der erforderlichen Kennzeichnung hinsichtlich der Energieeffizienz wird diese Bezeichnung auch den Vorteil haben, dass die Hersteller wesentlich mehr Wert auf energiesparende Geräte legen, um entsprechend werben zu können.
Weiterhin erhalten bleiben je nach Gerät folgende Angaben:
Ebenso erhalten bleibt die farbliche Kennzeichnung. Die Farbe "Grün" steht für besonders geringen Energieverbrauch, die Farbe "Rot" für hohen Energieverbrauch Geräte.
Von der Neureglung werden auch TV-Geräte betroffen sein. Damit erfolgt eine Ergänzung der betroffen Produktgruppen, die bisher folgende Geräte umfasst:
Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektrobacköfen, Raumklimageräte und Lampen.
Verbindliche Geltung sollen die Neuregelungen zur Kennzeichnung ab dem 01. Januar 2011 erlangen.
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission
RA Rolf Albrecht
Rolf Albrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei volke2.0. Die Kanzlei volke2.0 erwirkte in Zusammenarbeit mit Trusted Shops u.a. eine Entscheidung des LG Bielefeld, in der die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnwelle zu angeblich fehlerhaften Preisangaben festgestellt wurde.
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